Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 34 (1870)
- Issue
- Heft 4 (25.1.1870)
- Date
- 1870-01-25
- Page
- [Seite] (sequence 1)
- Language
- German
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34. Jahrgang. Allgemeine JW 4. Zeitung des Judenthums. Ein unparteiisches Organ für alles jüdische Interesse. H e r a u $ 3 e 3 e b c n v 0 :i Rabbiner vr. Ludwig Philippson in Bonn. Leipzig, Len 25. Januar 1d70. Diese Zeirmrg erscheinr wöchenUick einmal dienstags, in 2 bis 21/. Bogen. Preis LeS Jahrgangs! Tbir. Halbjährig 2 Thlr. Bierreljährig! Tblr. Jnserare werden mir I'/. 2igr. für die Peritzeile oder veren Raum berechnet. Älle Buchhandlungen, Postämter und Zeimngs-Exvevilione» nehmen Beftel-- lungen an; der Haupr-Expedi.ion für beide Leckere hat sich das Königl. Säcbs. Haupt-Zeituugs-Burean unterzogen. Inhalt. Leitende Artikel: Berlin und die jüdisch - theologische Facultär. IV. — Die westruisischen Juden. III. — Die D onaufürstenrhümer. Zeitungsnachrichten: D eu r f ch l a 11 d: Berlin, Aus dem Badischen, Karlsruhe. Aus dem Unterland, Bon der Tauber, Karlsruhe. Gladenbach, Die;.— Oest erreicht' ch - ungarische Monarchie: Pest, Lemberg. Feuilleton-Beilage: Die jüdisch-griechischen Dichter. — Der Hosjude dreier Herrscher. - Curiosum. Leitende Artikel. Bonn, den 16. Januar. Serliu und die jüdisch-theologische Facuttat. IV. Wir haben in den beiden vorigen -kümmern den Bericht über die beiden Versammlungen gegeben, in welchen das Statut berathen, das Curatorium gewählt, Mitglieder des Vereins an- und Zeichnungen entgegengenommen wurden, so daß also an der formellen Constituirung nichts fehlt. Man kann dem provisorischen Comits nicht Dank genug wissen für den Eiier und die Ausdauer, mit welchen es das schwierige Statut entworfen, wiederholt berathen, die Versammlungen berufen und die Verhandlung durchgeführt hat. Selbstverständlich ging das Cvmits in das Curatorium über, mit Ausnahme des Herrn Prof. Vr. Steinthal, der den Eintritt wegen seiner nahen Verwandtschaft mit Herrn Prof. vr. Lazarus ablehnre, damu eben nicht zwei Schwager in demselben Collegium sitzen. Es ist einsichtlich, daß das Statut noch kein ganz vollendetes Werk, das nicht mancher Verbesierung fähig wäre, ist. Allein man kann billiger Weise nicht verkennen, daß es zweckmäßig und das ist, was man braucht, nämlich ein bestimmrer, wohlgesugter Rahmen für das zu errichtende Werk. Das Statur stellt die Grundsätze fest, aus welchen die neue Anstalt beruhen soll, die Selbstständigkeit, Freiheit und Objectivität der Hochschule für die Wissenschaft des Judenrhums: es construirt das Curatorium, das Lehrercollegium, den Beirath und die Generalversammlung der contribuirenden Mitglieder; es vindicirt Jedem die Sphäre seiner Thätigkeit, und schließt jede Willkühr seitens der Administration, wie seitens des Lebrercollegiums aus, indem es die erstere durch die nothwendige Begutachtung vermittels des auch das Lehrercollegium einschließenden Beiraths einschränkt, während es die Lebrer zur reinen Wissenschaftlichkeit ihrer Vorträge verpstichter und anhälr. Das innere Werk, nämlich die Wahl der Lehrer und die Feststellung des Lehrplans, bleibr nun der zukünftigen Thätigkeit und der Vereinbarung des Curatoriums und des Beiraths Vorbehalten. Man hat dem Comite vorgehalten, daß es bezüglich der das Statut beschließenden Versammlungen nicht zweckmäßig verfahren sei. Wir vermögen dies aus Mangel an Kenntniß der localen und Personalverhältnisse nicht vollständig;u beurtbeilen. Für uns und