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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1870-01-11 · Heft 2 (11.1.1870) · p. Seite 29

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
34 (1870)
Issue
Heft 2 (11.1.1870)
Date
1870-01-11
Page
Seite 29 (sequence 9)
Language
German
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29 tauen und Orthodoxen, die, im Gegensatz gegen uns, das Recht der confessionellen Trennung behaupten, und die also consequent sind, wenn sie für die gleiche Zahl katholischer Schüler 'auch die 'gleiche Zahl von Schulen fordern, wie die evangelischen sie besitzen. Gehen wir aber zugleich einen Schritt weiter', indem wir, um der von dem „Kirchenblatt" selbst geforderten „Parität" willen, und überdies im Sinne der preußischen Verfassung, dasselbe Recht für die jüdischen, wie für die christlichen Schüler in Anspruch nehmen. Wie steht dann die Sache? Nach den officiellen Tabellen des Stiehl'scheu Centralblatts (October-Heft 1869), auf welche auch das „Kirchenblatt" sich beruft, aber die Zahlen nicht überall richtig citirt, steht die Sache so: Unsere 22 Gymnasien werden von 7351 Schülern besucht, darunter sind 5445 evangelische, 1347 katholische und 559 jüdische. Sind nun — die Rechnung ist ja leicht gemacht, für die Evangelischen 16 Gymnasien mit durchschnittlich je 340—341 Schülern, so hätten um der „Parität" willen die katholischen ja nur 4 Gymnasien für je 336—337 zu verlangen. Es würden mithin noch 2 Gymnasien übrig bleiben, die dann, ebenfalls um der „Parität" willen, den I u d e n zufallen müßten, allerdings mit dem Bortheil, daß diese dann schon für je 279—280 Schüler ein Gymnasium bekämen. Freilich nach dem ultramontanen Blatte — und unsere officiellen und nichtofficiellen Orthodoxen denken ja genau ebenso — wäre es zwar vollkommen unerträglich, wenn die Kinder der Christen von Juden unterrichtet werden sollten, aber der Jude natürlich muß es sich gefallen lassen, daß seine Kinder von Christen unterrichtet werden; ja, er muß es noch als eine besondere Gnade und mit dem allerdemüthigsten Danke anerkennen, wenn wir aus „christlicher Liebe" uns so weit herablassen, seinen Kindern neben den unsrigen einen Platz auf derselben Schulbank einzuräumen. Doch wer weiß, wie lange diese ultramontanen Herren, wenn sie einmal wirklich Herren geworden sind, eine solche Herablassung üben werden. Giebt das ultramontane Blatt doch jetzt schon seinen Schmerz darüber zu erkennen, „daß der Bruchtheil Juden der Provinz, welche natürlich im Allgemeinen einen volleren Geldbeutel haben, als die meist armen Katholiken, sehr bestrebt sind, ihren Kindern eine höhere Bildung geben zu lassen, und daß wir diese Thatsache nicht nur in unserer Provinz, sondern im ganzen Königreiche und in j vielen anderen Staaten finden." In der That, wenn man zu den höheren Lehranstalten, wie ich es bei meinen Berechnungen gethan habe, nur die Gymnasien, die Progymnasien, die Realschulen 1. u. 2. Ordnung und die höheren Bürgerschulen (und zwar alle ohne die „Dorschule") zählt, so kommen im ganzen Staate auf je 10,000 Katholiken nur 23,4«, auf 10,000 Evangelische 37,98, auf 10,000 Juden 226,29, Schüler einer höheren Lehranstalt. Jndeß das ultramontane Blatt darf nicht fürchten, daß Herr v. Wühler um der, wenn auch von ihnen selbst in Anspruch genommenen Parität willen, jemals den Juden besondere höhere Lehranstalten eiuräumen wird. Aber sicherlich möchten sie und ihre pseudoprotestanttschen Gesinnungsgenossen sich auch das noch gefallen lassen, wenn sie um diesen Preis nur der Gefahr entrinnen, daß ein kiinftiger liberaler Minister dem Unwesen solcher confessionellen Scheidungen überhaupt ein Ende machen werde. A nz e i gen. C o n c u r s. An der hief. israel. Cultusgemeinde ist die Stelle eines Kreisrabbiners zu besetzen. Fester Jahresgehalt 343 Thlr. nebst üblichen Nebeneinkünsten. Bewerber um diese Stelle muffen mit staatsgültigen, von anerkannten Rabbinern Unterzeichneten Zeugnissen versehen sein, und wird namentlich auf einen jungen Theologen reflettirt, der eine deutsche Universität besucht hat. Die Bewerbenden haben sich an einem von uns zu bestimmenden Tage vorzustellen, dem Acceptirten werden die Reisekosten vergütet. Geehrte Rest. werd. ersucht ihre dokumentirte Anmeldungen an den unter;. Vorstand einzusenden. Meisenheim, den 21. December 1869. Reg.-Bez. Coblenz. Der Vorstand der israelitischen Gemeinde. Stadttath Abraham Klein. Simon Fränckel. Die Stelle eines Elementarlehrers, Vorbeters und Schächters ist zum 1. Mai 1870 zu besetzen. Fester Gehalt 220 Thlr. nebst freier Wohnung, Feuerung und Licht. Der Betreffende kann es jedoch durch Privatstunden leicht zu 300 Thlrn. bringen. Geeignete Bewerber wollen sich, unter Einsendung ihrer Zeugniffe bei dem Unterzeichneten Vorstande baldmöglichst melden. Wittmund in Ostfriesland. Der Vorstand: P. Neumauk. L. Donner.^

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