Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 34 (1870)
- Issue
- Heft 2 (11.1.1870)
- Date
- 1870-01-11
- Page
- [Seite] (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 95% known words query
- IRI
…/3224737-3226744-3226747--27961-3301759- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
34. Jahrgang. Allgemeine _JW. 2. Zeitung des Zu-cnthums. Ei» unparteiisches Organ für alles jüdische Interesse. H c r a u v g c g c b c n von Rabbiner vr. Ludwig Philippfon in Bonn. Leipzig, den 11. Januar 1870. Diese Zeitung erscheint wöchentlich einmal Dienstags, in 2 bis 2VS Bogen. Preis des Jahrgangs 1 Thlr. Halbjährig 2 Thlr. Vierteljährig 1 Tblr. Ort jerate werden mit I '/2 Ngr. für die Petitzeilc oder deren Raum berechnet. Alle Buchhandlungen,'Poslämler und Z ei tungs-Expeditionen nehmen Bestellungen an; der Haupt-Expedition für beide Vettere hat sich das Königs. Tächs. Haupt-Zcitungs^Bureau unterzogen. Inhalt. Leitende Artikel: Berlin und die jüdisch-theologische Facultät. II. — Zum deutsch - israelitischen Gcmcindcbundc. I. Zeitungsnachrichten: Deutschland: Berlin, Schucidemühl, Wiesbaden, Aus der Provinz Preußen. Feuilleton-Beilage: Die Klärung. — Vermischtes. — Curiosa. Leitende Artikel. Berlin, den 2. Januar. Berlin und die jüdisch-theologische Facultät. 11. Namen sind durchaus nicht gleichgültig. Man hat sich nicht über Namen zu streiten, wo sie dasselbe bezeichnen. Aber wo sie einem verschiedenen Begriffe zum charakteristischen Ausdrucke dienen, sind sie aller Beachtung werth, und müssen in ihrer Bedeutung für die Sache erwogen und gewählt werden. Darum sehen wir eine große Verschiedenheit durch die Namen „Rabbinercolleg, Rabbinerschule, Rabbinerseminar" gegenüber der „jüdisch-theologischen Facultät" ausgedrückt; in jenen sollen Rabbiner und jüdische Lehrer schul- und seminarmäßig ausgebildet werden, so daß der Unterricht sich nicht auf die theologischen Fächer beschränken, sondern auch auf die profanen Disciplinen ausdehnen muß, während in einer jüdisch-theologischen Facultät lediglich die jüdisch-theologischen Disciplinen gelehrt werden; in jenen sind die Studien nach genauem Schulplane geordnet und müssen von den Schülern hiernach absolvirt werden, während in dieser die Studirenden den Lehrern frei gegenüberstehen, der Lehrcursus in der Reihenfolge und dem Umfange aller Borträge zwar sorgfältig entworfen und eingehalten wird, es aber den Studirenden überlassen bleibt, wie und in wie weit sie demselben folgen wollen; jene müssen nothwendig einen dirigirenden Lehrer an der Spitze haben, welchem die anderen subordinirt sind, weil sonst das schulmäßige System nicht bestehen, sondern auseinanderfallen würde, während die Lehrer der Facultät coordinirt sind und nur als Collegium einen wählbaren und Vorsitzenden Vertreter haben. Man sieht hieraus, welche Grundverschiedenheit beide Arten von Instituten in Charakter und Tendenz, in Ordnung und Zweck, folglich auch in den Resultaten haben. Der Statutenentwurf des provisorischen Comite's zu Berlin hat nun abermals einen anderen Namen gewählt; er ließ die Bezeichnung „jüdisch-theologische Facultät" beiseite, und stellte dafür „Hochschule für die Wissenschaft des Judenthums." In der Anlage und im Charakter erkennt man aus dem Statute keine Verschiedenheit. Die beabsichtigte Anstalt soll sich an eine Universität lehnen, soll alle Disciplinen, welche auf der bestehenden allgemeinen Universität gelehrt werden, ausschließen und dieser überlassen, hingegen alle jüdisch-