Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 34 (1870)
- Issue
- Heft 1 (4.1.1870)
- Date
- 1870-01-04
- Page
- Seite 20 (sequence 20)
- Language
- German
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20 machte nun dem Sohne Vorwürfe, weil er den Glauben der Vater. gering achte und Christ werden wolle. Cs kam zum Streite. Während dessen näherte sich der Vater dem Ofen , holte einen bereit gehaltenen Strick mit einer Schlinge herab, näherte sich dem Sohne, warf ihm rücklings die Schlinge um den Hals und zog sie fest znsammen. Auch Schneider, Schneier, Brecher und Landau stürzten herbei und halfen dem Alten die Schlinge zusammenziehen. Das Opfer der Fanatiker konnte noch die Worte ausstoßcn: „Vater, was thust du?" Dieser jedoch rief: „Du hast bis nun gethan, was du gewollt, nun thue ich, was ich will." Noch einmal zogen die Barbaren am Stricke und — der Vater brauchte nicht mehr zu fürchten, daß fein Sohn sich taufen lassen würde, denn dieser war todt. Am Morgen des 2t. Februar fand man die Leiche Abraham Feldmanns in dem Stalle eines Landmannes, wohin die Uebelthäter sie gebracht hatten, um den Verdacht auf Andere zu lenken. -In der nun folgenden Untersuchung gestanden Moses Feldmann und Maier Brecher ihre That ein, während Schneider, Schneier und Landau hartnäckig leugneten, an dem Morde irgend welchen Ancheil genommen zu haben. Sie wollten bei der Tödtung Feldmanns zwar anwesend gewesen sein, jedoch, da dieselbe äußerst schnell vor sich ging, keine Zeit gehabt haben, dieselbe zu verhindern. Bei dieser ihrer Bertheidigung verblieben sie auch dann, als sie Felvmann und Brecher ausdrücklich zur Mitlhäterschaft beriefen. In der Schlußverhandlung widerrief Brecher auch das von ihm abgelegte Bekenntniß der That, konnte jedoch diesen Widerruf nicht begründen. Bon den Zeugen, deren nicht weniger als 29 vernommen wurden, gab nun Hirsch Primes als Augenzeuge Aufschluß über die strafbare Handlung selbst, während die übrigen blos über nebensächliche, die Thäter gravirende Umstände aussagten. Der Gerichtshof erkannte nach Durchführung der Verhandlung vem Anträge der Staatsbehörde gemäß sämmtliche fünf Angeklagte des an Abraham Feldmann vollbrachten Meuchelmordes für schuldig und verurtheilte Moses Felvmann und Maier Brecher auf Grund ihres mit den gesetzlichen Erfordernissen versehenen Geständnisses der That und der Ueberweisung des mörderischen Vorsatzes nach $. 26$ St^P. O. zum Tode durch den Strang, Moses Schneider, Abraham Moses Schneier und Joseph Landau dagegen (gegen welche der Schuldbeweis aus dem Zusammentreffen von Verdachtsgründen geführt wurde) zu je zehnjähriger schwerer, mit Einzelhaft und Fasten am 20. jeden Monats verschärfter Kerkerstrafe. Sämmtliche Verurtheilte meldeten die Berufung an. So weit der Bericht. Wir können die unseligen Eltern nicht tief genug beklagen; daß sie ihrer Strafe nicht entgehen, ist gerechtfertigt. Dennoch scheinen uns die Richter gerade hier die mildernden Umstände ganz übersehen zu haben, welche darin bestehen, daß der Sohn durch seinen Lebenswandel, der wahrscheinlich nicht blos jüdisch religiös, sondern auch sittlich seine Flecken hatte, die Eltern auf's Aeußerste gekränkt und erbittert hatte, und daß der religiöse Fanatismus ebenso eine verblendende und berauschende Leidenschaft ist, wie die Wnth des Zornes, die Rache des Herausgeforderten und in seinen thenersten Gefühlen Verletzten u. s. w. Dies mußte auf das Urtheil einigen Einfluß üben. Ans dem Prozeße sieht man übrigens, daß in Galizien das Geschwornengericht noch nicht eingeführt und der Galgen noch eine gesetzliche Todesstrafe ist. Wie sich die Meinungen oft nebenbei ocrrathen. In der Sitzung des preußischen Abgeordnetenhauses vom 2. Deeember, wo der Zuschuß von 500 Thlr., welchen die Gesellschaft zur Bekehrung der Hottentotten seit 1853 erhielt, gestrichen wurde, sagte der Abgeordnete P arisius, der die Streichung befürwortete: „In dieser Beziehung möchte ich, da ja der Herr Cultusminister so eifrig für die Gleichberechtigung der Inden auftritt, rathen, von dem Herrn Minister sich einen Zuschuß auszubitten für ein Judenseminar zur Bekehrung von Christen. (Große Heiterkeit links. Pfui! Pfui! rechts.) Meine Herren! Warum sie Pfui! rufen, weiß ich nicht. Was verstehen Sie denn unter Gleichberechtigung? Freilich, wenn Sie unter den Inden eine andere Art von Wesen verstehen, das Ihnen an Rechten wer weiß wie weit nachsteht und sich unterordnen muß, daun habe ich dafür keinen Ausdruck, und damit richtet sich ihr Pfui! selber. (Bravo! links.)" In dieser allerdings nebensächlichen Demonstration sprechen sich die consequente Ueberzengung der Linken und die eigentliche Meinung der Rechten charakteristisch aus. Jndeß wollen wir zufrieden sein, daß in unserer Zeit dem Uebertritte zum Judenthum nichts weiter als ein „Pfui" von Rechts her entgegensteht, während noch vor gar nicht langer Zeit in protestantischen wie katholischen Ländern die Todesstrafe darauf stand. Verlag von Baumgartners Buchhandlung in Leipzig. — Druck von Z. D. Hirschfeld. Verantwortlicher Redakteur Dr. H. Lotze.