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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1863-12-15 · Heft 51 (15.12.1863) · p. [Seite]

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
27 (1863)
Issue
Heft 51 (15.12.1863)
Date
1863-12-15
Page
[Seite] (sequence 1)
Language
German
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27. Jahrgang JW 51. Allgemeine Zeitung des Zu-euthums. Ein unparteiisches Organ für alles jüdische Interesse. HerauSgegeben von Rabbiner l)r. Ludwig Philippfon in Bonn. Leipzig, den 15. December 1863. Diese Zeitung rrscheinl wöcheullich einmal, Dienstags, in ll/z bis 2 Bogen. Preis ve« Zahrgang- 3 Thlr. Halbjährig l Thlr. 15 Ngr. Vierteljährig 22' 2 Rgr. Inserate werden mit l1.* Ngr. für tie Petirzcile oder deren Raum bcrcibnet. Bcilagegebübren betragen sür l Bogen 1 Thlr., für l/z Bogen 3 Thlr.. für '/i Bogen 2 Thlr. Alle Buchhandlungen. Postämter und Zeitungs - Ervcditionea nehmen Bestellungen an; der Hauvterredition für beide Letztere hat sich daS König!. Sachs. Haupt. Zeitungs - Bureau hier unterzogen. Inhalt. Leitende Artikel: Welche ist rie rechte prlirische Ansicht? II. — Zerstreute Bemerkungen. — Literarischer Wochenbericht. Zeitungsnachrichten: Deutschland: München, Leipzig. Preußen: Bonn. Oe st erreicht scher Kaiserstaar: Wien, Fünskirchen, Aus dem Tokavergebirge. Großbriltannien: Frankfurt a-O. — Nachtrag: Stuttgart, Stuttgart, Lemberg, Groningen. Leitende Artikel. Bonn, 7. December. Welche ist die rechte politische Ansicht? II. Unser Artikel in vor. Nummer laßt noch mancherlei Fragen zu. Wie, wendet man ein, diese Verschmelzung von Religion und Politik, diese Beeinflussung der letztern durch die erstere, diese Ibentificirung beider in den höchsten und letzten Zielen, wie kann man sie einen Triumph des Judenthums nennen? Was hat das letztere gethan, um die Herrschaft einer solchen Ansicht sich als einen Sieg zuzurechnen? Wir haben hierauf mehrfache Antwort. Machen wir uns zuvörderst Folgendes klar. Man sagt, der Staat sei nach dem modernen Begriffe ein Rechtsstaat, müsse dies sein, müsse danach streben, es immer mehr zu werden. Genau genommen aber war der Begriff des Staates ein solcher zu aller Zeit; denn der Start kann nichts anderes sein als eine Vereinigung von Menschen nach gewiffen Gesetzen, welche die Pflichten und Rechte aller feststellen. Selbst in dem despotischesten Staale ist ein Gesetz vorhanden, welcher Art dies auch sei und wenn auch der Wille des Despoten die allein gültige Quelle des Rechtes ist. Rechtsstaat wäre also eine tautologische Bezeichnung oder müßte noch etwas anderes ausdrücken. Es muß damit gesagt sein einerseits, daß es ein bestimmtes, weder von Zeit noch Ort abhängiges, ewiges Recht gebe, welches der Staat zu seiner unveränderlichen Basis nehmen müsse, um wirklich ein Rechtsstaat zu werden; und andererseits, daß vor dem Rechte im Staale alle anderen Einflüsse und Gewalten weichen müssen, daß dieses Recht in allen Gliedern des Staates das vorherrschende Motiv sein müsse, um Rechtsstaat zu werden. Wie aber wäre dies möglich? Woher sollen wir diese unveränderlichen Rechtsgrundsätze schöpfen? Und wodurch sollen sie in den Individuen zur höchsten Richtschnur werden? Nicht anders als durch die Religion. Die Religion muß uns diese Rechtsgrundsatze lehren und diese müssen in den Individuen zur Religion werden. So gut wie der Staat z. B. den Eid der Religion entlehnt, d. h. ein Moment aus dem Verhaltniß des Menschen zu Gott entnimmt, um es in dem Staate, in der richter-

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