Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 27 (1863)
- Issue
- Heft 50 (8.12.1863)
- Date
- 1863-12-08
- Page
- Seite 778 (sequence 12)
- Language
- German
- Belongs to
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778 kindes in Rom veranlaßt einen Correspondenten der Arch. isr. ein Document aus dem Jahre 1841 mitzutheilen, das wir auch hier geben mögen. Es befindet sich in dem Archiv der israelitischen Gemeinde zu Ferrara. Es wird zeigen, welche Freiheit die Bekehrerden Katechumenen lassen; wie sehr sie fürchten, daß ihre Leute ihnen entwischen; wie sie danach suchen, ihnen die geringste Verbindung mit den Israeliten zu untersagen, denn sie wissen Wohl, daß sie dies benutzen würden, um aus ihren Netzen herauszukommen. Wann wird die religiöse Freiheit, deren wir uns jetzt erfreuen, über den sieben Hügeln Roms erscheinen? — Folgendes ist das Document: „Meine Herren! Ich gebe Ihnen hiermit kund, daß die junge Israelitin Ginevra Ancona, die Tochter des verstorbenen David, sich in unser Haus der Katechumenen begeben hat und dort auf Befehl Seiner Eminenz des Cardinalerzbischofs ausgenommen wurde, da sie den Willen kund gab, zur katholischen Religion überzutreten; hierdurch befehle ich, allen Individuen Ihrer Gemeinde einzuschärfen, sich zu hüten diesem Hause der Katechumenen sich zu nähern, unter welchem Titel oder Vor wände es auch sei, selbst nicht als Verwandte der Obengenannten, oder sich selbst nur dem besagten Hofe des heiligen Wilhelm zu nähern, welcher nach diesem Hause führt, oder durch Worte oder Thaten die besagte Katechumene zu belästigen, wenn sie sic auf der Straße finden, noch eine der Personen, die zu dem besagten Hause gehören, unter Strafe von 6 Monaten Gefängniß und 10 Thalern, in welchem Falle man die kleinste und wenn auch erste Zuwiderhandlung bestrafen wird und zwar ohne vorhergehenden Urtheilsspruch. Sie werden verantwortlich sein für die Be zahlung dieser Strafe in der Eigenschaft und Stellung, in der Sie eingesetzt sind, indem Sie sich bei den Schuldigen entschädigen können. Indessen wird Ihnen hiermit gesagt, daß diese Verfügung jedes Individuum Ihrer Gemeinde trifft und zwar ohne Bezeichnung einer bestimmten Zeit und ohne daß es nöthig wäre, bei jedem neuen Katechumenen. welcher in diesem Hause sein wird, den Befehl zu wiederholen, denn wir wollen, daß er immer in voller Kraft sei und in welcher Zeit es sei, selbst wenn keine Katechumenen dasind; und. man befiehlt Ihnen diese Verordnung in genauer Copie in Ihren Synagogen anzuschlagen, damit man Unwissenheit nicht vorschieben kann, und dieses Schreiben selbst in Ihren Archiven aufzubewahren, indem wir Ihnen erklären, daß die obenerwähnte Strafe sich auch aus jede Beleidigung gegen einen Christen erstreckt und besonders, wenn es sich um einen Neophyten handelt." Ferrara, den 11. Juni 1841. Friedrich, Canonicus Bianci Pro-Vicar. An die Herren Vorsteher der Ghetto-Gemeinde. Amerika. New-Jork, 23. October. Das Jew. Rec. giebt eine ausführliche Schilderung des jüdischen Waisenhauses, welches jetzt in New-Aork vollendet worden. Schon vom Jahre 1822 an hatte die Hebrew Benevolent Society eine selche Waisenanstalt ins Auge gefaßt und bis 1857 l 8,000 Dollars dazu gesammelt. Neben ihr blühte die German Hebrew Benevolent Society, die ebenfalls diesen Zweck verfolgte, bis 1859 die beiden Vereine so einsichtsvoll waren, sich für den gemeinschaftlichen Gedanken zu verschmelzen. Die Stadtbehörden bewilligten das Grundstück und einen Zuschuß von 30,000 Dollars. Am 30. September 1862 wurde in feierlichster Weise der Grundstein gelegt und gegenwärtig ist es seiner Vollendung nahe. Der Architekt ist ein Israelit, Heinrich Fernbach, aus preuß. Schlesien gebürtig, der sich in New-Zork einen bedeutenden Ruf erworben hat. Die Zahl der Waisen, die gegenwärtig zur Aufnahme bestimmt sind, ist 35 — von allen Altern, Geschlechtern und Nationen. Hier wenigstens wird die Nationalität aus den Reihen Israels einmal wieder verschwinden und die Gemeinsamkeit der Religion und Abstammung Engländer, Franzosen, Deutsche, Polen u. s. w. als Juden vereinigen. Das Haus selbst hat 45,000 Dollars gekostet. Von der Straße ist es durch einen breiten Garten getrennt. Es ist in romanischem Stile gebaut, 120 Fuß lang und 60 Fuß tief; die Höhe beträgt 60 Fuß, während sich in der Mitte ein Giebel, überragt von einer Kuppel mit einem Thürmchen, befindet, so daß hier die Höhe des Gebäudes 92 Fuß beträgt. Es enthält ein Souterrain mit Kellern, drei Stockwerke und einen Boden. Im Souterrain befinden sich außer den Küchen, Vorrathssälen u. s. w. der Spielsaal für die Kinder bei ungünstigem Wetter und der Speisesaal. Im ersten Stock ist das große Schul- und Gebetzimmer, das Waschzimmer, Salons für Aufnahme von