Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 27 (1863)
- Issue
- Heft 48 (24.11.1863)
- Date
- 1863-11-24
- Page
- Seite 750 (sequence 14)
- Language
- German
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halten, mit schweren Ketten und Eisen belastet, nachdem sie die scheußlichen Torturen erlitten. Ja, der Blutdurst des spanischen Consuls Merry y Colon scheint noch nicht befriedigt zu sein, denn er ließ eine arme Jüdin, welche Milch in dem Hause deS verstorbenen spanischen Steuereinnehmers verkaufte, einkerkern und der Tortur unterwerfen. Die eingeborenen Marokkaner sehen auf dieses Schauspiel europäischer Civilisation mit Abscheu hin und der Kadi hatte sich mit aller Macht der Hinrichtung der beiden getödteten Juden widersetzt, da der spanische Consul nichts weiter als das Geständnis des getödteten Knaben vorzubringen hatte, indem er darauf hinwies, daß die mohamedanische Justiz ein unter der Tortur abgegebenes Zeugniß als rechtsgültig nicht annehme. Aber der Spanier hatte die Erlaubniß zur Hinrichtung von dem geistesschwachen Sultan zu erlangen gewußt. — Ueberhaupt gehen die Vertreter der spanischen Regierung in Aftika jetzt, soweit nur ihre Macht reicht, mit einem Eifer gegen die Juden vor, der der blühendsten Zeit der Inquisition, der des Verbannungsdecrets von 1492, würdig und ebenbürtig erscheint, welcher aber, in der Verbindung mit ihrem Verfahren gegen Protestanten, hinreicht, in Zweifel zu ziehen, inwiefern Spanien eine Stelle unter den europäischen Staaten wieder einzunehmen schon jetzt das Recht habe. So will der spanische Vice-Consul in Tanger durchaus die Juden, die in derselben Straße mit ihm wohnen, aus dieser nach einem andern Stadttheile zu ziehen zwingen, mögen diese nun die Häuser eigenthümlich besitzen oder zur Miethe wohnen. Viele Mauren, die im spanischen Solde stehen, führen nun den Willen des spanischen Consuls mit Gewalt durch und verachten die Autorität ihrer eigenen Richter und Behörden. Wir müssen abwarten, ob die übrigen hier vertretenen europäischen Mächte, ob England und Frankreich diesen Zustand auf die Länge dulden werden. Anzeigen. Zum 1. Mai 1864 oder -p’’» rh wird die hiesige Religions-Lehrer-, Vorbetcr- und Schächterstelle mit 150 Thlr. Gehalt, freier Wohnung, Kost und circa 30 Thlr. Schechita — vacant. Das Nähere zu unterhandeln mit dem Borstande zu Prnzlin (.Mecklenburg). Die Lehrer- und Schächterstelle in unserer Filial- Gemeinde zu Pritzwalk, soll schleunigst besetzt werden. Bewerber wollen sich unter Beifügung ihrer Zeugnisse bei uns melden. Das Gehalt beträgt ohne Ncbencinkommen 150 Thlr. Willst ock, den 6. November 1863. Der Vorstand der Synagogen - Gemeinde. Ein israelit. Schulmann, der die besten Zeugnisse über mehrjährige pädagogische Wirksamkeit, sowie über intellectuelle Bildung und Führung besitzt, sucht eine Stelle als Dircctor oder erster Lehrer an einer größcrn Schule. Gef. Franco-Offcrten unter Chiffre 6. J. wird Herr Rabb. Dr. PhilippsvN in Bonn entgegenzunehmen die Güte haben. <2ch kann diesen tüchtigen und bereits erprobten Mann aus eigener Kcnntniß empfehlen. l)r. L. Ph.) Die hiesige Prediger- und Rcligionslehrer-Stelle ist am liebsten zu Weihnachten d. I., sonst zu Ostern 1864 zu besetzen. Hierauf reflectircnde, jedoch nur unverheirathetc Bewerber wollen sich baldmöglichst bei Unterzeichnetem melden. Güstrow in Mecklbg., den 5. November 1863. Simon Hirsch, als Vorsteher. Die Direcüou der Talmud-Thora-Schule in Hamburg sucht zum 1.Januar event. 1. April k. I. für hebräische uud deutsche Lehrfächer einen tüchtigen, wissenschaftlich gebildeten Lehrer. Nähere Auskunft ertheilt der Ephorus der Schule, Herr Oberrabbiner Stern, an welchen sich Reflectireude unter Beifügung von Abschriften ihrer Zeugnisse baldigst wenden wollen. Ein junger Mann, Sohn achtbarer Eltern, der seine Lchrzcit in einem Galanterie- und Tapissericwaarcn--Geschäft vollendet hat, sucht anderweitiges Engagement in derselben oder ähnlicher Branche, in welchem Sonnabend und Feiertage geschlossen ist. Auf hohes Gehalt wird weniger als auf gute Behandlung gesehen. Adressen sub M. C. 3. posle restante Posen. In meinem Tuch-, Manufactur- und Mode- Waaren-Geschäfte, welches am Sonnabend und Feiertage geschlossen bleibt, ist die Stelle eines zweiten Lehrlings vacant und sofort zu besetzen. Nur solche aus achtbarer Familie und die eine gute Handschrift schreiben werden berücksichtigt. Auf selbstgeschriebene portofreie Offerten ertheilt das Nähere 0cbacfctl0tD. Staßfurth, den 15. November 1863.