Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 27 (1863)
- Issue
- Heft 45 (3.11.1863)
- Date
- 1863-11-03
- Page
- Seite 701 (sequence 13)
- Language
- German
- Belongs to
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701 also am 29., War derselbe Judenknabe von seinem Lehrmeister auf ein benachbartes Dorf gesandt worden; er kehrte aber nicht mehr von seiner Sendung zurück und man fand ihn in einem Gebüsch, etwa eine halbe Meile von Dombia, an einem Baume hängend. Ein ihm in den Mund geklemmter Zettel besagte: Gestern der Verrath, heute der Tod. Marokko. Tanger, im September. Kaum haben die Spanier wieder einen festeren Fuß auf der afrikanischen Küste gefaßt, so bethätigen sie ihren alten Durst nach dem Blute Andersgläubiger, ihre Sucht nach Verfolgung und Unterdrückung, ihre Vorliebe für Foltern und Hinrichtungen und erweisen sich als die würdigen Nachkommen eines Torquemada. Diese Behauptung werden die folgenden traurigen Thatsachen erweisen, welche wir französischen und englischen Blättern entnehmen und die in ihrer einfachen Darstellung die Entrüstung in den Herzen aller Leser hervorbringen werden. In dem marokkonischen Hafen Saffi starb der spanische Steuereinnehmer nach »tägiger Krankheit; man hatte keine Meinung über die Ursache dieses schnellen Todes. Ohne Bedenken schreibt man ihn einer Vergiftung zu und beschuldigt seinen jungen Diener, einen Israeliten von kaum l 4 Jahren, die That verübt zu haben. Kein Arzt war während der Krankheit gerufen worden; keine Besichtigung, keine Untersuchung war angestellt worden. Auf die Forderung des Eonsuls Ihrer katholischen Majestät giebt der Sultan den Befehl, den unglücklichen Knaben zu ergreifen: man frägt ihn aus, man foltert ihn, man sagt ihm, daß nur ein Geständniß seine Leiden beendigen könne, und er entschließt sich, alles, was man ihm vorsagt, nachzusprechen. Alsdann und ohne ein weiteres Verfahren wird er hingerichtet. Doch das ist noch nicht alles: man beschuldigt drei andere Israeliten der Mitschuld; besonders der eine von ihnen ist der Gegenstand des Argwohns; man bringt ihn nach Tanger und enthauptet ihn dort. Sobald der israelitische Gemeindevorstand letzterer Stadt von der Anklage Kunde erhalten hat, macht er alle möglichen Anstrengungen, um einen Aufschub zu erlangen, um eine Untersuchung hervorzurufen, damit der Unglückliche gerettet werde. Der Vorstand wendet sich an verschiedene Vertreter der europäischen Mächte, um ihre Hilfe zu erlangen; er bittet um die Erlaubniß, eine Bittschrift an Ihre Majestät die Königin von Spanien richten zu dürfen, worin er nur Aufschiebung der Hinrichtung und eine regelmäßige Untersuchung der Sache verlangt. Der spanische Vertreter verweigert alles, weist alle diese Forderungen zurück, indem er vorgiebt, daß er seine Pflicht erfülle und die Hinrichtung nicht aufschieben dürfe. Am 16. September um 10 Uhr wurde der Angeklagte ohne Urtheil enthauptet, und man hat die Grausamkeit gehabt, einige Flintenkugeln in die Beine des Dulders zu schießen, bevor er hingerichtet wurde, um seinen Todeskampf zu verlängern. Die beiden angeblichen Schuldigen sind noch im Gesängniß oder vielleicht zu dieser Stunde schon hingerichtet. Diese Thatsachen wurden am 28. September in Paris bekannt, und augenblicklich sind die nöthigen Schritte zu Gunsten der Opfer gemacht worden. Man hat per Telegraph den Minister der äußeren Angelegenheiten in Madrid um einen officiellen Befehl der Aufschiebung der Hinrichtung ersucht, wenn es noch Zeit wäre. Diese Bemühungen haben schon einen Erfolg gehabt, denn gestern kam folgendes Telegramm in Paris an: „Der Präsident des spanischen Ministeriums giebt durch den Telegraphen dem spanischen Gesandten in Tanger Befehl, jede neue Hinrichtung bis zur genauesten Untersuchung aufzuschieben." Der Vertreter von Spanien in Tanger hat also nicht den Befehlen seiner Regierung gemäß gehandelt, weil diese jetzt befiehlt, zu einer Untersuchung zu schreiten. Sobald ähnliche Berichte nach London gekommen waren, wandte sich Sir Moses Montefiore an Lord John Rüssel, und auch von diesem sind nachdrückliche Schritte bei dem spanischen Ministerium geschehen. Wir erwarten weitere Nachrichten. Anzeigen. Die Stelle des Religions-Lehrers, Vorbcters und Schächters soll am 2. April 1864 besetzt werden. Mir dieser Stelle ist, außer freier Wohnung, ein jährliches Gehalt von 200 Thlr. und einem bedeutenden Ncbcneinkommcn verbunden. Bewerber wollen sieb beim Unterzeichneten Vorstände in selbstgeschriebenen Briefen melden. Ei sieben, im Oktober 1863. 2. A. Jfrdor Simon.