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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1863-11-03 · Heft 45 (3.11.1863) · p. Seite 698

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
27 (1863)
Issue
Heft 45 (3.11.1863)
Date
1863-11-03
Page
Seite 698 (sequence 10)
Language
German
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698 zum Austrage, ob das Richteramt in Preußen selbst noch in dem Falle den israelitischen Staatsbürgern vorenthalten wird, wo das Vertrauen der Mitbürger solche durch öffentliche Wahl dazu beruft. (Dieser „Austrag" ist ja schon vor sich gegangen, da die königliche Bestätigung versagt worden. Es ist nur ein Wiederholungsfall, der die Verweigerung der königlichen Bestätigung nochmals ins rechte Licht stellt. Die Red. d. Allg. Zeitg. d. Jud.) Bonn, 21. October. (Privatmitth.) Vor uns liegt ein Rechenschaftsbericht des Herrn Curators der Universität Bonn über die Stipendien, welche an derselben in den Jahren 1860, 1861, 1862 dürftigen Studirenden ertheilt worden sind. Diese Unterstützungen fließen aus Collecten, welche in den katholischen, protestantischen und israelitischen Gemeinden zu diesem Behufe veranstaltet werden. Mit Recht hebt der Hr. Curaror hervor, daß es keinen dringlicheren und wirkuugsreicheren Zweig der Wohlthätigkeit geben könne als die Unterstützung armer Jünglinge, welche in der Entwickelung ihrer von Gott verliehenen geistigen Gaben und in der wissenschaftlichen Vorbereitung zu ihrem für die Menschheit so wichtigen Lebensberufe mit Mangel, Entbehrung und Schwierigkeiten aller Art zu kämpfen haben. Unsere Leser wissen, daß wir nicht ermüdeten, auch unsererseits unsere Glaubensgenossen auf dieses Bedürfniß aufmerksam zu machen, und zwar zu einer Zeit, wo hierfür unter den Juden noch gar nichts geschehen war; seitdem haben wir die Freude gehabt, in Berlin, Leipzig, Dresden, Wien u. a. O. Stipendien-Vereine für Studirende unseres Glaubens gestiftet und erblühen zu sehen. Noch aber sind diese Mittel sehr unzulänglich und ist es daher Pflicht, immer wieder aus diesen Zweig der Wohlthätigkeit hinzuweisen. Blicken wir nun auf die Ergebnisse des vorliegenden Gerichtes. Derselbe klagt darüber, daß in den letzten 3 Jahren die Collecten weniger als früher eingetragen, indem, während die evangelischen Gemeinden statt 4787 Thlr. diesmal 4807 Thlr., also 20 Thlr. mehr gaben, die katholischen statt 6005 Thlr. nur 5407 Thlr., also fast 600 Thlr. weniger, und ebenso die jüdischen Gemeinden statt 475 Thlr. nur 441 Thlr., also 34 Thlr. weniger lieferten. — Sehen wir aber nun auf die Leistungen, so erhielten 820 katholische Studenten 15,443 Thlr., 144 evangelische 5,153 Thlr. und 6 jüdische 90 Thlr. Hieraus ergiebt sich, daß die Juden 350 Thlr. für die Studirenden anderer Confessionen hergaben, während natürlich von den gesammelten Geldern der übrigen Confessionen aus die jüdischen nichts kam. Dies ist von vornherein nicht zu beurtheilen, weil vielleicht eben nur eine so geringe Anzahl Studenten unseres Glaubens der Unterstützung bedürftig waren, und wir Juden gewohnt sind, bei Ausübung der Wohlthätigkeit nicht nach der Confession zu ftagen. Allein bei genauerer Einsicht ergiebt sich, daß bei gedachten Stipendien durchschnittlich auf jeden unterstützten protestantischen Studenten 36 Thlr. kamen, auf jeden katholischen 20 Thlr., aber auf jeden jüdischen nur 15 Thlr. Wenn aber überhaupt aus diesem Gebiete kein confessioneller Unterschied gemacht werden sollte, man also von vornherein eine gleiche Berücksichtigung für die Juden verlangen konnte, so tritt dies um so schroffer auf, wenn die jüdischen Gemeinden einen verhältnißmäßig so bedeutenden Beitrag geleistet hatten. Denn dividiren wir die Zahl der Unterstützten nach der Confession in die Summe der von jeder Confession geleisteten Beiträge, so hätten auf jeden protestantischen Studirenden 33 Thlr., auf jeden katholischen 6*2 Thlr., aber auf jeden jüdischen 73'/2 Thlr. kommen müssen. Wir sind die letzten, die in solche Berechnungen einzugehen pflegen und lieben; da aber der Bericht selber die confessionellen Categorien aussührt, waren diese unsere Betrachtungen natürlich. Österreichischer Kaiserstaat. Wien, 18. October. Die Feier des siebzigsten Geburtstages des Herrn Predigers Mannheimer verlies in der schon in vorig. No. angegebenen Weise. Die gottesdienstliche Feier währte von 8 Uhr bis gegen Mittag. Es waren Deputationen der israelitischen Gemeinden von Arad, Breslau, Brünn, Pesth und Prag erschienen. Die hiesige israelitische Gemeinde hatte einen prachtvollen Pokal als Ehrengabe gewidmet. Daß es an Deputattonen und Adressen hiesiger Vereine nicht fehlte, versteht sich von selbst. Wien, 15. October. An die Stelle des verstorbenen Stoder, Professors der Kupferstecherkunst an der hiesigen Akademie der bildenden Künste, ist der Kupferstecher Louis Jacoby aus Berlin berufen. Jacobh ist eine der tüchtigsten jüngeren Kräfte in diesem Fach,

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