Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 27 (1863)
- Issue
- Heft 44 (27.10.1863)
- Date
- 1863-10-27
- Page
- Seite 680 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
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680 religiöse Gefühl in Anschlag, es ist dieses auch ein Interesse der Rechtsordnung. Die Rechtspflege kann des Eides nicht entbehren; das hat sogar das Parlament von Frankfurt ausgesprochen, und ich glaube, daß in Oesterreich stch niemand stndet, der dagegen Einsprache erhöbe. Die Wirksamkeit des Eides aber beruht auf der Festigkeit des Glaubens an Gott. Nicht nur der Katholik, jeder Christ bekennt den dreieinigen Gott, den Vater, den Sohn und den heiligen Geist. Wenn nun jemand von diesem Glauben ersüllt und getragen ist, welken Eindruck muß es auf ihn machen, wenn ihm den Eid ein Mann abnehmen soll, der durch sein religiöses Bekenntniß es laut ankündigt, daß er von dem Gotte der Christen nichts wißen will. Wem aber sein Glaube gleichgültig ist, der ist ohnehin schon ein bedenklich Schwörender, und es wird eine solche Maßregel nur dazu führen, daß der Eid zum Gaukelspiele gemacht würde. Dieses kann aber auch ein Juslizmann keineswegs wünschen. Ich bin jedoch der Ueberzeugung, daß die Regierung Sr. Majestät Liese meine Ansicht theilt, und La ihr die Mittel zu Gebote stehen, die Uebelstande auszuschließen, auf die ich hindeutete, so enthalte ich mich, darüber einen sormellen Antrag zu stellen. Graf Hartig sinder den Commissionsantrag vollkommen im Einklänge mit unserer gegenwärtigen Gesetzgebung. Er erkläre stch jedoch für Las Amendement Thun's, und zwar deshalb, weil er diese Modistcation als einen sehr zweckmäßigen Uebergang von der jetzigen totalen Ausschließung betrachte. Redner sagt dem Notariats-Institute überhaupt bei diesem Anlaste nicht viel Gutes nach. Justiz min ist er Dr. Hein: Die Regierung befindet sich in dieser Frage ganz in Uebereinftimmung mit dem Anträge und Len Motiven des Ausschustes des hohen Hauses. Tie Einwendungen, die heute erhoben worden sind, sind eben in jener Richtung erhoben, welche der Ausschuß bereits berücksichtigt hat. Der Jnstizminisier wendet sich gegen die Bemerkungen des Fürsten Salm, des Grafen Thun und des Cardinals Rauscher, und sagt u. a.: Graf Thun habe namentlich die Schwierigkeiten hervcrgehoben, daßTestamente christlicher Personen von Nichtchristlichen Notaren ausgenommen werden. Allein er mache aufmerksam, daß in jedem Bezirke des Notars Loch auch das Gericht bestehe, und daß es im Gesetze nicht verwehrt ist, daß die Bevölkerung sich des Gerichtes bediene und die Testamente gerichtlich aufnehmen laste. Wenn Se. Eminenz die Natur der Berhältuiste tief eingehend geschildert, wie unzukömmlich es erscheinen müste, wenn nichtchristliche Notare den Eid von christlichen Personen abnehmen, so könne er nichts dagegen erwidern, als daß Notare im allgemeinen zum Eidabnehmen nicht bestimmt sind. Soweit er das Gesetz kenne, ist es nur gebräuchlich. Laß der Notar in Fällen, wo er als Schatzungs- Commistär fungirt, vielleicht einzelnen Sachverständigen den Eid abzunehmen hätte. In diesem Falle kann aber das Gericht Vorsorge treffen und bestimmen, daß die Schätzungsleute bei Gericht ihren Eid abzulegen haben, wenn der als Schatzungs - Commistär abgeordnete Notar ein Jude ist. «Schluß folgt.) Spenden-Liste für die Riester - Stiftung 1) zur monumentalen Herausgabe der Schriften Rießer's, 2) zur Unterstützung solcher Israeliten, die Gerichrsaffessoren oder zu Gymnasial- und Nnwersiläls- Lehrämlern befähigt, aber ihrer Religion wegen nicht angestellr sind. 930—1010) Die Deputation der israel. Cult-Gemeinde durch den Rabb. Dr. Kodak in Bamberg ges. von Rabbiner Dr. Kodak 1 st. 30 kr., Cant. Ottenstein 1 fl., Em. und S. Deffauer 3 fl. 30 kr., S. Rosenberg 1 fl. 30 kr., Sal. Deffauer 2 fl. 30 kr., H. Midas 2 fl., M. Gütermann 2 fl., Herrm. Hesstein 2 fl., Gabr. Hesstein 1 fl. 30 kr., H. Heidenheimer 1 fl. 30 kr., Zach. Sack 1 fl. 30 kr., Bern. Neh 1 fl.. Ad. Frank 1 fl., Eman. Frank 1 fl. 30 kr., Heinr. Strauß 1 fl. 30 kr., Lazar. Morgenroth 2 fl., Jos. Gütermann 1 fl., PH. Brüll 1 fl., Georg Liest 1 sl. 30 kr., Laz. Bergmann 1 fl., Nathan Rosenwald 1 fl., Louis Strauß 48 kr., Eduard Morgenroth 1 fl., Mart. Putzel 1 fl., Sim. Beitzenberger 36 kr., Max Kronachcr 1 fl., Jos. Kronacher jun. 1 fl., Jon. Silbermann 30 kr., H. Beitzenberger 1 fl., Louis Morgenrolh 1 fl., A. Hirsch 1 fl., Jos. Gütermrnn sen. 1 fl. 30 kr., L. Klein 1 fl., Sam. Waffermann 1 fl., Sal. H es stein 1 fl., I. E. Goldmanu 1 fl., M. I. Hesstein 48 kr., Babette Putzel 1 fl., H. Kahn 1 fl., D. Obermeier 36 kr., Bern. Eger 1 fl. 30 kr., Heinr. Ney 48 kr., Aug. Adlerstein 30 kr., Sal. Adlerstein 1 fl., Isidor Deffauer 1 fl.. Ungenannte 30 kr., Ungenannte 30 kr., Sigm. Frank 1 fl., M. L. Eger 1 fl. 30 kr., Lehrer Hes-