Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 27 (1863)
- Issue
- Heft 43 (20.10.1863)
- Date
- 1863-10-20
- Page
- Seite 668 (sequence 12)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 93% known words query
- IRI
…/3224737-3226364-3226408--21637-3301562- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
668 liano und Chieri ihre Zustimmung zu den Beschlüssen des Congresses von Ferrara gegeben. Die Opinione erzählte neulich von der Verhaftung dreier Montefiori, welche sich wegen der Hochzeit eines derselben nach Rom begeben hatten. Auch mehrere Verwandte des Bräutigams, welche ihm bis zum Bahnhofe von Civitavecchia entgegenkamen, hatten ein gleiches Schicksal. Natürlich ist der Grund hievon jedermann ein Rächsel. Auch das vor nicht langer Zeit in die Katechumenen entführte Mädchen jüdischer Eltern wird den Forderungen derselben hartnäckig verweigert. Das Mädchen heißt Graziosa Cavigli. Das sind einmal Leute, an welche die Stimme der Zeit*) vergebens ihren Mahnruf richtet. —. Ein Correspondent der Arch. isr. theilt als einen Beweis für die Fähigkeiten der jüdischen Jugend in Italien Folgendes mit: Eine Klasse der technischen Schule von Ferrara bestand im Schuljahre 1862/3 aus 22 Schülern, unter denen 7 Israeliten. Nur 15 Schüler wurden zum Examen zugelassen, und unter diesen sämmtliche 7 jüdische. Von diesen 15 Jünglingen wurden 7 in die höhere Klasse versetzt, und zu diesen 7 gehörten 6 Israeliten und 1 Christ. Diese 6 Israeliten trugen sämmtlich Prämien davon. Schweiz. Bern, 29. September. (Privatmitth.) Gestern fand eine sehr zahlreich besuchte General-Versammlung des durch die ganze Schweiz reichenden Vereins „Helvetia" statt. Der Hauptzweck war die Feststellung des Programms für die bevorstehenden Nationalrachswahlen. In Betreff der Judenfrage beschloß die Versammlung, mit allen dem Vereine zu Gebote stehenden Mitteln für vollständige Emancipation der Israeliten in der ganzen Schweiz zu wirken. Endingen, 7. October. (Privatmitth.) Von den interessanten Zwischenfällen, welche die Geschichte unserer Emancipation bietet, ist folgendes Curiosum bemerkenswerth: Der Kapttelvicar des Bisthums Basel, unter dessen Diöcese der Aargau steht, ^schrieb an die dasige, also *) Nicht blos der Zeit, sondern auch des Menschenrechts und der Menschenliebe! Die Redaction. unsere Regierung: Die Bisthumsbehörde glaube zwar nicht, daß es im Canton Aargau so weit kommen wollen werde, daß man die katholischen Pfarrer auch noch, sie als reine Civilbeamte eines sich nicht mehr ausschließlich christlich nennenden Staates betrachtend, nöthigen werde, auch die Judenehen von christlicher Kanzel (llorribile äietu!) herab zu verkünden, etwa auch noch die katholischen Tempel zu jüdischen Trauungen zu eröffnen, die beschnittenen Knäblein der Juden in die Reihenfolge der christlich getauften Kinder und die gestorbenen Juden in Mitte der mit dem Kreuze Jesu Christi verzierten Gräber begraben zu lassen rc. rc. Es könne nicht gestatten, sich in irgend welcher Weise — durch Verkündung, Aufzeichnung in die Pfarrbücher, um Acte vorzunehmen, die dem Christenthume ganz fern liegen rc. rc. Der Regierungsrath antwortete in gemessener und entschiedener Sprache und bemerkte sein Befremden über diesen Schritt, der die „völligste Unkenntniß der Civilgesetze und der daherigen Praxis und des gesetzlichen Charatters der Civilstandsregister an den Tag lege"; er könne sich des Erstaunens nicht erwehren, daß eine bischöfliche Behörde auf willkürliche Borausstellung und ohne einen veranlassenden Vorgang sich entschließe, ein Verfahren einzuleiten, das er (d. R. R.) als ein trauriges Zeichen einer im Bisthum Basel neu austauchenden und im Canton Aargau noch nie dagewesencn Intoleranz bezeichnen müßte. Er tadelt die „ungemessene Sprache", welcher sich das Schreiben bedient, und spricht seine Mißbilligung darüber aus mit der Erklärung, daß wenn eine ähnliche Außerachtsetzung der für den wirklichen Verkehr gebotenen Anstandsrücksichten sich wiederholen sollte, er in Wahrung der Würde des Cantons einfach zur Zurücksendung der Zuschrift sich genöthigt sehen müßte, und bemerkt schließlich, daß die Eheverkündigungen und die Führung der Civilstandsregister für Christen wie für Juden schon seit mehr als 40 Jahren geregelt zu finden seien, und daß an der daherigen Gesetzgebung sowie an der ihr zur Seite gehenden Praxis auch durch die dieser Sache völlig fremden jüngsten Erlasse, die Juden betreffend, nicht das Mindeste geändert worden sei. Die aargauische Regierung trug ihrem Justizdirector, Herrn Landamman Brentano, auf, mit dem Bundesrathe über die Angelegenheit der aargauischen Jsraeltten zu conferiren. Der Bundesrath bezeichnet sei-