Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 27 (1863)
- Issue
- Heft 42 (13.10.1863)
- Date
- 1863-10-13
- Page
- Seite 654 (sequence 14)
- Language
- German
- Belongs to
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654 sche Staat für die warschauer Juden thun? Und wenn, warum nicht auch für die warschauer Christen? . . . Wir halten diese Sache aber nicht blos für nicht nützlich, sondern geradezu für schädlich! Denn Männer wie Berg und Murawiew werden durch solche Kundgebungen nur gereizt, in Petersburg gelten Stimmen aus Paris jetzt nicht viel, und man wird sagen: „wieder eine Ab- und Aussonderung der Juden". Red. d. A. Z. d. I.) Anzeigen. Die Stelle eines Rabbiners und Predigers bei der hiesigen Gemeinde ist zu besetzen. Bewerber, welche tüchtige talmudische Kenntnisse besitzen, und ihre Qualifikation zum ns-nn mpr: Nachweisen, sowie das akademische Trinium mit Erlangung des Doctorgrades absolvirt haben, wollen ihre Meldungen an den Unterzeichneten Vorstand richten. Das jährliche Gehalt ist auf 600 Lhlr. festgesetzt, ebenso 100 Thlr. Wohnungsentschädigung und die Stollgebührcn, welche sich auf 150 bis 200 Thlr. jährlich belaufen dürften. Rcisecntschädigung wird nicht gewährt. Gnesen, den 1. October 1863. Der Synagogen-Gemeinde-Vorstand. M. Rufsak. David Cohn. M Strelitz. Die Predigerstcllc in unserer Gemeinde soll am 1. April 1864 besetzt werden. Hierauf Reflectirende, welche die Doctorwürde erlangt haben und mit den nöthigen talmudischcn Kenntnissen ausgerüstet find, wollen fich unter Einsendung ihrer O-ualificationszeugnisse baldigst in frankirtcn Briefen bei uns melden. Das festgesetzte Gehalt beträgt außer mehreren Nebeneinnahmen 700 Thlr. Landsberg a/W., im October 1863. Der Vorstand der Synagogen-Gemeinde. Zum 1. Mai 1864 ist hierorts die Stelle eines Vorbcters, Schächters und zweiten Rc - ligionslehrcrs zu besetzen. Unvcrhcirathctc Bewerber, welche befähigt sind, einen Chor zu leiten, wollen sich unter Einreichung ihrcrAttestc bei dem Unterzeichneten Gemeinde- Vorstände bis zum 1. Januar 1864 melden, der die erforderlichen Mitthcilungcn machen wird. Strelitz in Mecklenburg, im October 1 86 3. Der israelitische Gemeinde-Vorstand. H Jofephfo«. H. Barsdorf. K H. Bock. Die Cantorstelle in hiesiger Gemeinde soll zum 1. August 1864 besetzt werden. Reflcctanten, welche die Befähigung als Vorbetcr und Elementarlehrer besitzen und die Schechita ausüben kann, werden ersucht, fich baldigst unter Beibringung ihrer Zeugnisse in frankirtcn Briefen bei uns zu melden. Das Gehalt beträgt ohne Ncbcncinnahmcn 350 Thlr. bei freier Wohnung. Landsbcrg a/W., im October 1863. Der Vorstand der Synagogen-Gemeinde. Am 1. November d. I. wird die hiesige Lehrerstelle, mit welcher ein jährliches Einkommen von 150 Thlr., 'reie Wohnung und 50 Thlr. für Religions-Unterricht verbunden ist, vacant. Sollte jemand auch zugleich als Schächter zu fungiren berechtigt sein, so ist auf 350 Thlr. jährlich bestimmt zu rechnen. Geprüfte, darauf rcflectirende Subjccte wollen ihre Zeugnisse franco dem Unterzeichneten cinscndcn. Zirke, im September 1863. Der Corporations - Vorstand. Die Synagogen-Gemeinde Schötmar-Uflen, im Fürstenthum Lippe, sucht sobald als thunlich, spätestens zu Ostern 1864 einen Rclizions- und Elementarlehrer, der zugleich Vorbeter und Schächter ist, anzustellen. Gehalt 210 Thlr., freie Wohnung und Heizung, sowie anständige Nebcneinkünfte. Meldungen, sowie Papiere sind franco an den Unterzeichneten einzusenden. Detmold, den 11. September 1863. vr. H. I. Fahrenbach, Landrabbiner. Ein Hauslehrer, welcher zwei Knaben von 7 und 9 Jahren für die niedcrn Gymnasialklasscn vorzubereiten hat und Gcmcindc-Confirmanden Unterricht zu ertheilen vermag, wird zu Neujahr 1864 gesucht. Bewerber werden gebeten, Zeugnisse mit Lebenslauf, sowie Gchaltsansprüchc brieflich cinzusenden beim Gutsb. ZNeyer auf Krieschow bei Vetschau, Coltbuscr Kreis. Cornpagnon-<8ofrrch. Von einem durchaus gefetzten, tüchtigen, jungen Kaufmann, der zugleich recht vermögend ist (und gegenwärtig), in Westpyalen wohnt, wird zur Etäblirung eines Waaren-Geschäfts ein Afsoei« gefucht, der ebenfalls über ein anständiges Capital-Vermögen verfügen kann; auch wäre der Antragsteller geneigt, stch an einem bestehenden foliden Geschäfte zu betheiligen oder auch solches wohl käuflich zu übernehmen. Zteelle Franco-Zuschriften (nicht anonym) werden durch oie Expedition d. Blattes unter 8. M. No. I. befördert.