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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1863-10-06 · Heft 41 (6.10.1863) · p. Seite 637

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
27 (1863)
Issue
Heft 41 (6.10.1863)
Date
1863-10-06
Page
Seite 637 (sequence 13)
Language
German
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637 „die Laufbahn eingetreten, die breiteste und ausgedehnteste Furche gezogen. Er hat eine Grammatik der „Sprache veröffentlicht, zu deren Kenntniß er früher „schon beigetragen. Er hat ausgezeichnete Schüler ge- „bildet, die mit Freuden erklären, was sie seinem wun- „derbaren Scharfsinne schulden, und die ihn als das „eigentliche Haupt jener Plejade von Orientalisten be- „trachten, für die man den Namen Asfyriologen ge- „schaffen, um der Wichtigkeit der Arbeiten und der er- „langten Entdeckungen einen würdigen Ausdruck zu „leihen." Rußland. St.-Petersburg, 24. September. (Privatmitth.) Eine Frage, die bei der jetzigen außerordentlichen Situation Rußlands im innern und nach außen am nächsten liegt, ist die: wird der Kaiser seine Resormpläne für sein Reich, die er mit der Aufhebung der Leibeigenschaft so großartig begonnen und so energisch ausgesührt, ausgeben oder nicht? wird er sie vorläufig vor dem Drange der Umstände, oder wird er sie für immer aufgeben? Denn man weiß, daß es sich unter den Waffen schwer reformiren läßt, und daß im Kampfe der Parteien und unter außergewöhnlichen Verhältnissen oft Stimmen mächtig werden, welche den Reformen feindlich sind und die in ruhigen Zeiten ungehört geblieben wären. Es ist in diesem Blatte auch seiner Zeit berichtet worden, daß die nächste Reform die Justiz betreffen sollte, und werden sich die Leser erinnern, daß der Entwurf der Justizreform bereits veröffentlicht worden, und daß derselbe in keinerlei Weise einen Glaubensunterschied berührte, daß er vielmehr, was Richter, Geschworene, Zeugen u.s.w. betrisst, alle Unterthanen gleichstellte. Das „Journal de Lt.-Petersbourg" vom heutigen Tage bringt nun eine höchst beruhigende und erfreuliche Erklärung, daß die Regierung das Reformwerk ununterbrochen fortsetze und die Absichten des Kaisers gleichmäßig allen Unterthanen zugewandt seien; die Justizresorm werde ihren Fortgang haben und gegenwärtig ein Reformproject für die Gemeinde und Districtverwaltung auf Grundlage von Wahlen vorbereitet. Sicherlich wird diese officiöse Kundgebung alle diejenigen in der civilisirten Welt freudig anregen, welche befähigt sind, von einem hartnäckigen Parteistandpunkt abzusehen und die Fortschritte der Menschheit nicht aus momentanen und nationalen Gesichtspunkten zu betrachten. Unsere besondere Sorge hierbei ist nur, ob bei den neuen Reformentwürfen die Hintenansetzung und Ausschließung unserer Glaubensgenossen nicht wieder Raum gewinne. Es ist, wie jedermann auch sieht, dies bei einem Gemeindegesetze ein höchst wichtiges Moment, ja, unserer Ansicht nach, im Emancipationswerke der Juden das wichtigste; denn in der Gemeinde leben sich die Bekenner der verschiedenen Religionen durch die Gleichberechtigung am ehesten ineinander; innerhalb der Gemeinde kommen die Massen am nächsten miteinander in Berührung, und selbst die Gleichstellung im Staatsdienste ist ohne sichern Anhalt, sobald in der Gemeinde religiöse Ausnahmebestimmungen gelten. Wir überlassen uns daher der Hoffnung, daß auch der verheißene Reformentwurf für die Gemeinde- und Districtsverwaltung den Grundsätzen der Gerechtigkeit auch in confessioneller Beziehung völlig entsprechen werde. Anzeigen. Am I. November d. I. wird die hiesige Lehrerstelle, mir welcher ein jährliches Einkommen von 150 Lhlr., freie Wohnung und 50 Lhlr. für Religions-Unterricht verbunden ist, vacant. Sollte jemand auch zugleich als Schächter zu fungiren berechtigt sein, so ist auf 350 Lhlr. jährlich bestimmt zu rechnen. Geprüfte, darauf reflectirendc Subjccte wollen ihre Zeugnisse franco dem Unterzeichneten cillsenden. Zirkc, im September 1863. Der Corporations - Vorstand. B eEannturnchung. Die Stelle eines Rabbiners in hiesiger Gemeinde, soll zum 1. April 1864 besetzt werden. Bewerber, welche durch Zeugnisse rabbinischer Autoritäten ihre Qualifikation zum Rabbinat (r:s?“nr: mrir;) darthun, sowie den Nachweis führen können, daß sie das akademische Triennium mit Erlangung des Doctor- Gradcs absolvirt haben, wollen ihre Meldungen bis spätestens den 1. Teccmber d. I. an den Unterzeichneten Vorstand richten. Das firirrc Einkommen betragt 800 Lhlr. Lissa, Rcg.-Dcz. Posen, den 11. September 1863. Der Verwaltungs-Vorstand der Synag.-Gemeinde. Joseph Moll.

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