Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 27 (1863)
- Issue
- Heft 40 (29.9.1863)
- Date
- 1863-09-29
- Page
- [Seite] (sequence 1)
- Language
- German
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87. Jahrgang. Allgemeine Zeitung -es Iudcnthums. Ein unparteiisches Organ für alles jüdische Interesse. Herausgegeben von Rabbiner Dr. Ludwig Philippfon in Bonn. Leipzig, den 29. September 1863. Diese Zeitung erscheint wöchentlich einmal. Dienstag», in lllt bis 2 Bogen. Preis be» Jahrgang» 3 Thlr. Halbjährig 1 Thlr. 15 Rgr. Bierteljäbrig 22 sr Rgr. Inserate werden mit 1fr Ngr. für die Petirzcile oder deren Raum dereidner. Beilagegcdühren betragen für 1 Bogen 4 Tblr.. für '/r Bogen 3 Thlr.. für */« Bogen 2 Thlr. Alle Buchhandlungen, Postämter und Zcimngs »Expeditionen nehmen Bestellungen an; der Hauplexp«. dition für beide Letztere bat sich das Ävatgl. Sachs. Haupt-Zeitung»-Bureau hier unterzogen. Inhalt. Leitende Artikel: Ein Blick auf die bayersche Ministeriat- Verordnung vom 28. Juni d. 2. — Spendcn-Listc für die Rießer - Stiftung. — Heber die Stellung und Wirksamkeit der Rabbinen im Mittelalter, nebst einem Rabbinatsbricfc aus dem 10. Jahrhundert. — Literarischer Wochenbericht. Zeitungsnachrichten: Deutschland: Würtemberg. Leipzig. Aus Bayern. Preußen: Königsberg. Breslau. Ncu- Stcttin. Oesterreich:scher Kaiserstaat: Prag, Oswiecim. Schweiz: Endingcn. Großbritannien: London. Rußland: Warschau. Leitende Artikel. Bonn, 20. September. Ein Slick auf die bancrschc LMnistcrial- Verordnung vom 28. Juni d. Z. Mehrfache Zuschriften haben unsere Aufmerksamkeit auf die von uns in No. 32 mitgetheilte Verordnung des k. bayerschen Ministeriums vom 28. Juni c. betreffs der Verhältnisse der israelitischen Cultusgemeinden gelenkt, indem in derselben ein Moment vorhanden sei, welches jedem Fortschritte im Judenthnme höchst gefährlich zu sein scheine, und das in dasselbe ein Pfaffenthum einsnhren könnte, das ihm bis zur neuesten Zeit fremd gewesen. Man ersucht uns daher um eine Kritik jener Verordnung vom jüdischen Standpunkte. Man will die gute Absicht des hohen Ministeriums nicht verkennen, das für die durch die vielen Auswanderungen und Uebersiedelungen der bayerschen Israeliten entstandene Verwirrung und Unsicherheit einen regelnden Maßstab beschaffen wolle, hierbei jedoch zu sehr von der katholischen Anschauung des Kirchenrcchts ausgehe. Der aufrichtige Katholik kenne in allen die Kirche berührenden Verhältniffen nur eine Gewalt, das ist die geistliche, die in der Kirche unbeschränkle Macht besitzt; das Judenthum aber habe eine solche niemals gekannt, und es sei gewiß nicht an der Zeit, sie jetzt in ihm schassen zu wollen. Wir mögen uns dieser uns auserlegten Psticht nicht entziehen. Wir haben es in diesen Blättern ofr genug ausgesprochen, daß es in der Gegenwart unter den inneren Fragen des Judenthums keine schwierigere gebe, als welche die Stellung der Rabbinen und Gemeinden, und insonders der Rabbinen und der Gemeindevorstände zu einander betrifft. Vielfache Conflicte, die aus den schwankenden Bestimmungen über diese Stellung hervorgingen, haben die Ungewißheit über diese Frage nur vermehrt. Es kommen Fälle vor, wo man den Rabbiner und Religionslehrer zu einer bloßen Maschine Herabdrücken, wo man die Predigt der Censnr, den Religionsunterricht genau beschränkenden Bestimmungen unterziehen will, wo z. B. der Rabbiner kein Gutachten abgeben soll, ohne daß der Vorstand seine Siegel darunter gesetzt, und wo man dem Religionslehrer untersagt, das ceremonielle Gebiet zu berühren und dessen Satzungen zu lehren. Aller-