Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 27 (1863)
- Issue
- Heft 33 (11.8.1863)
- Date
- 1863-08-11
- Page
- Seite 505 (sequence 7)
- Language
- German
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505 deS Herrn F. David, fämmtliche Teilnehmer der Conferenz als ihre Gäste behandelte. Ueberhaupt zeichnet sich diese Gemeinde vielfach aus; sie besitzt eine gediegene Schule, so wie einen geregelten Gottesdienst mit Chorgesang und Instrumentalbegleitung, und Alles gedeiht unter den Segnungen der Eintracht und des Friedens. Preußen. Labischin (Posen), 19. Juli. (Privatmitth.) Es dürste Bielen vielleicht unglaublich erscheinen, in einer der Fortschrittspartei zugethanen Provinz auf so gewaltige Opposition gegen die Einführung eines geregelten Gottesdienstes und eines wohlorganisirten Schulunterrichtes zu stoßen. Während man aller Orten bemüht ist, den alten herkömmlichen Singsang beim Gebete, sowie die dem fortschreitenden Geiste hohnsprechenden Minhogim, die doch zur wahren religiösen Andacht nicht nur nichts beitragen, vielmehr dieselbe in den meisten Fällen stören, zu beseitigen, hängt man hier noch eisern an allen Mißbräuchen und verdammt Jeden als einen Renegaten, der es wagt, an diesen fest gewurzelten Gebräuchen ein wenig zu rütteln. Man komme nur in eine von den zahlreichen Synagogen unserer Provinz, und man wird betäubt von dem Geschrei, das in diesen heiligen Hallen herrscht; man hört den Vorbeter nicht, weil er von der Jugend überschrieen wird, und eine tiefe, ernste Stille herrscht nur dann, wenn es zu jenem abgeschmacktesten aller abgeschmackten Gebräuche, zur Auction der Mizwas kömmt! Wie oft schon wurde nicht gegen diesen Mißbrauch geeifert, und in wieviel Synagogen wird noch keine Notiz davon genommen! Was muß der Nichtjude davon denken, wenn er zufällig in ein Bethaus kommt, wo eben diese Licitation vorgenommen wird? Abgesehen davon, daß dadurch die Vorurtheile gegen unsere Ceremonien mehr bestärkt werden, muß es auch jedem vernünftigen Israeliten ein Gräuel erscheinen, das Gotteshaus in einen Auctionssaal verwandett zu sehen. — Und die Heranwachsende Jugend sieht und hött das Alles vor sich, und wie schwer es dem Lehrer stch meine nicht den Rebbe) halten muß, den Schülern eine Ueberzeugung von dem Unwürdigen ihres Bettagens im Gotteshause beizubringen, wenn nicht auch die Eltern das Ihrige dazu beitragen, wird Jeder einsehen. — Daß ks aber noch lange dauern wird, bevor hier der Sinn für Andacht im Gotteshause vorherrschend werden wirb, dafür spricht der meistens mangelhafte Unterricht in den jüdischen Schulen, — und die Opposition der Erwachsenen gegen jede Neuerung in ceremoniellen Angelegenheiten. So erregte es jüngst in einer Synagoge die außerordentlichste Austegung, weil ein Lehrer einen Knaben bei seiner Barmizwah die Haphthorah nicht mit dem üblichen Trop, sondern in würdiger, einfacher Declamation vortragen ließ. P. Österreichischer Kaiserstaat. Wien, 30. Juli. (Privatmitth.) Zu der Geschichte des nunmehr vom Abgeordnetenhause mit großer Majorität aufgenommenen v. Mühlfeld'schen Antrages über Zulassung der Juden zum Notariat füge ich noch einiges Specielle hinzu. Wie bekannt, erklärte sich der Ausschuß sogleich in größter Majorität dafür; was aber in weiteren Kreisen nicht bekannt ist, das ist die Haltung der Regierung gegenüber diesem Anträge, und speciell die Aeußerungen des Justizministers im Ausschüsse. Der Minister schob das Gesammtministerium vor, welches erst Beschluß fassen müsse. Persönlich äußerte er sich jedoch in ziemlich befangener Weise über die confessionelle Gleichberechtigung der Juden. Er nahm die Stellung der Notare als Beamte und zwar als Beamte, welchen nach dem Gesetze regelmäßig richterliche Functionen überttagen werden, als Anhaltspunkt, um Bedenken gegen die Zulassung zu äußern, und wies auf England hin, in welchem Lande die Juden ebenfalls vom Richteramte ausgeschlossen seien, ttotzdem dort die Juden staatsbürgerlich emancipirt sind. Kuranda, der sich überhaupt seiner Glaubensgenossen mit Wärme annahm, bemerkte, daß dies eine beweislose Behauptung sei und bat um Beweise aus der englischen Legislation. In der That ist das Richteramt in England auch den Juden zugänglich, da es mit städtischen Würden vielfach vereint ist*). Eine andere Aeußerung, welche der *) Der Herr Justizminister irrte vollständig. Bei der letzten Discussion über den beim Einttitt in das Parlament zu leistenden Eid seitens der Juden wollte man von gewisier Seite den Ausschluß der Juden von den höchsten Richterämtern, (aber nur den höchsten) in das Gesetz hereinbringen, fiel aber damit gänzlich durch. Salomons als Lord-Mayor von London hat sein Richter-