Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 27 (1863)
- Issue
- Heft 29 (14.7.1863)
- Date
- 1863-07-14
- Page
- Seite 450 (sequence 12)
- Language
- German
- Belongs to
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450 sieben, wo ein so bitterer Haß stattfindet, wie zwischen dem Norden und Süden, und wenn der Erstere die Unabhängigkeit des Südens nicht anerkennt, wird dieser Krieg nie sein Ende finden. Ich hoffe zu Gott, daß Er diese höchste Trübsal abwenden, und der Friede in baldiger Zeit einkehren möge. Ich werde in zwei Tagen meine Pilgerfchast antreten. Ich flehe, daß es mir vergönnt sein möge. Ihnen einst wieder zu schreiben, wenn der Friede erklärt sein wird; und oh! hören Sie nicht auf für mich zu beten. Leben Sie wohl, leben Sie wohl! Es ist hart, Adieu zu sagen, da ich nicht wiffen kann, zu welcher Zeit ich wieder an Sie schreiben kann, und da keine Verbindung zwischen England und den Conföderirten-Staaten besteht. Ich vermag nicht Wetter zu schreiben, mein Herz ist von Kummer, diejenigen, welche ich-liebe, verlaffen zu müffen, erfüllt. Glauben Sie mir, es bleibt mtt keine Wahl. Ich bin ein Feind der jetzigen Gewatthaber, und deshalb verbannt. Meine Lage cheilen 20,000 Personen, von denen Viele ganze Familien bilden." München, im Juli. (Privatmitth.) Im Laufe des Jahres 1863 treten in Thüringen drei neue Gewerbeordnungen in Kraft: für Gotha, für Altenburg und für das Fürstenthum Reuß jüngere Linie. Bon letzterem ist der Text noch nicht publicirt worden. Die beiden ersteren haben mit dem Weimarischen Gewerbegesetz in dem Entwürfe der thüringischen RegierungS-Commiffarien ihre gemeinschaftliche Quelle und stimmen daher meist wörtlich überein. In einigen Puntten weichen sie jedoch von dem Weimarischen Gesetze ab. Die Gothaer Gewerbeordnung ist fteisinniger ausgefallen als die We im arische, die Altenburger dagegen weniger fteisinnig und büreaukrattscher. So enthält z. B. §. 17 der Altenburgischen Gewerbeordnung, welcher vom Gewerbetrieb der Ausländer handelt, einen scheinbar ganz gerechtferttgten, aber in der That sehr bedeutungsvollen Zusatz, welcher in seinen Consequenzen die härteste und dem gegenwärtigen Zettgeiste widersprechendste Bestimmung in sich schließt. Dieser Paragraph gestattet nämlich nur denjenigen Ausländern den Gewerbebetrieb, welche „die persönlichen Eigenschaften besitzen, die bei Inländern vorausgesetzt werden". Da nun nach der Altenburger Berfaffung das christliche Bekenntniß die nothwendige Bedingung des Staatsbürgerrechts ist, so wird durch obigen Zusatz jedem Juden die Niederlaffung und der Gewerbebetrieb auf altenburgischem Territorium unmöglich gemacht. (Nach Hildebrand's „Jahrb. f. Naüonalöconomie und Statistik". Jena 1863. Heft 3, S. 368 u. 369). 0r. F. Anzeigen. Daran;. In unserer Synagogen-Gemeinde wird zum l. September c. die Cantor-, Schächter- und Lehrerstelle vacant. Gehalt 300 Thlr., Nebeneinkommen circa 200 Thlr. Meldungen und Zeugnisse find ftanco an den Unterzeichneten Vorstand zu senden. Reisekosten werden nicht erstattet. Deut'sch-Eylau, den 1. Juli 1863. Der Vorstand der Synagogen-Gemeinde. Die hiefige Dorbeter-, Lehrer- und Schächterstelle ist sofort oder bis den 12. October zu besetzen. Firirtes Gehalt 250 Thlr., Nebeneinkommen circa 100 Thlr. pro snoo. Derheirathete Bewerber, die als Religionslehrer ausgebildet find, wollen fich baldigst melden. Polzin. _Der Vorstand der Synagogen-Gemeinde. Die Stelle eines Predigers, Religions- und Elementarlehrers mit einem jährlichen Gehalt von 400 Thlr. ist vacant und sofort zu besetzen. Reflectanten wollen sich in portofreien Briefen wenden an den Verwaltungs-Rath der israel. Gemeinde _zu Saarlouis. In hiesiger Synagogen-Gemeinde ist die Stelle eines Cantors und Religions-Lehrers vacant und soll vom 1. October c. oder vom 1. Januar 1864 an besetzt werden. Der Gehalt ist jährlich 300 Thlr. Qualificirte Bewerber wollen fich unter Einsendung ihrer Zeugnisse in stankirten Briefen an den Unterzeichneten Vorstand wenden. Neumarkt, den 7. Juli 1863. _B. W. Wolsf. Ein eram. Lehrer, Borbeter und Schochet, der relig. Vorträge zu halten, einen einfachen Chorgesang zu leiten und gute Empfehlungen über Befähigung und 15jährige Wirksamkeit in Liesen Fächern aufzuweisen im Stande ist, sucht zu Michaelis oder Ostern eine Stelle in einer solchen Gemeinde, die ihrem Beamten eine sorgenfteie und würdige Stellung gewährt. Offerten für T. P. an Baumgiirtuer's Buchhandlung in Leipzig.