Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 27 (1863)
- Issue
- Heft 26 (23.6.1863)
- Date
- 1863-06-23
- Page
- [Seite] (sequence 18)
- Language
- German
- Belongs to
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Zwecke geeignetes Individuum sich findet, das die Mischna recht versteht? Wie wird da der letzte Wille der Verstorbenen respectirt? Ich habe cs als Handelsmann auf meinen häufigen Geschäftsreisen nur zu oft bemerkt, und gewiß haben auch Andere dieselbe Beobachtung gemacht, Laß man in vielen kleineren Gemeinden in Ermangelung von wirklichen n'-mib, den am« oder den -pn des OrteS mit dem „Lernen" betraut. Und dennoch ist es Thatsache, daß die meisten Personen dieser Klasse zwar den Gemara Nigun perfect zu fingen verstehen, aber die Mischna ohne Jntcrpunctation nicht einmal correct lesen, viel weniger den Sinn davon verstehen können. Nun muß jeder denkende Mensch einräumen, daß, wenn man solche Individuen zum „Lernen" und «-np •j:am sagen zur Iahrzeir der Stifter von nmp -pp anstellt, daß, sage ich, man auf diese Weise keineswegs n73M mal a^pTa ist und weit entfernt die gottessürchtigc Abficht des Verstorbenen zu erfüllen, wird durch ein solches Gebühren einem strafbaren Mißbrauche Vorschub geleistet und ohne daran zu denken belohnt man gewissenlose Menschen dafür, daß fic ein heilig gehaltenes Gebet profanistren. Nachdem ich im Vorstehenden die geehrten Leser auf den Uebclstand aufmerksam gemacht, erübrigt es nur noch ein Mittel anzugeben, um dem Uebelstande abzuhclfcn und dürfte meines Erachtens das beste Mittel zur Abhülfe darin zu finden sein, wenn jene Herren Rabbinen oder Laien, die fich der löblichen Aufgabe des Einsammclns von Untcrstützungsbciträgen für die nothlcidcnden Glaubensgenossen in Palästina unterziehen, mittelst ihrer Kenntniß der Verhältnisse in Jerusalem und ihres Einflusses daselbst, dahin wirken wollten, daß in Jerusalem eine Art «-man rm etwa unter dem Namen m»:?» man zu dem Zwecke gegründet würde, daß daselbst zehn würdige min *77212 für alle diejenigen, die fich an die man bctheiligen und derselben einen gewissen Beitrag zufließen lassen, nach dem Tode der Beitragenden zu ihrer Jahrzcit das Lernen und Kadischsagen in herkömmlicher Weise verrichten sollen. Was die Einzelheiten einer zweckmäßigen Errichtung, die ökonomische Verwaltung und die Festsetzung des Minimums der zu der projectirten Chewra cinzuzahlenden Beiträge anbelangt, müßte Alles dieses einigen praktischen, die Zustände in Jerusalem genau kennenden Männern überlassen werden und habe ich schließlich nur noch zu bemerken, daß das Gebühren der Chewra von unabhängigen, das allgemeine Vertrauen genießenden Männern in Jerusalem überwacht und auch Seitens europäischer Autoritäten controllirt werden müßte. Ich bin überzeugt, daß, sobald die Abficht, einen solchen Verein in der ii«i-pn zu gründen bekannt würde, die Geldmittel, die zur Bedeckung der ersten Kosten erforderlich wären, in kurzer Zeit beigesteuert werden würden. Ebenso ficher ist darauf zu rechnen, daß, wenn die hier angeregte Chewra einmal bestehen wird, es derselben an Unterstützung aus allen Thcilen Europas nimmer fehlen wird. Tolna, im Mai 1863. Joseph Rosenthal. Druck von I. B. Hirsch selb in Leipzig.