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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1863-06-23 · Heft 26 (23.6.1863) · p. [Seite]

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
27 (1863)
Issue
Heft 26 (23.6.1863)
Date
1863-06-23
Page
[Seite] (sequence 17)
Language
German
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Beilage zu No. 26 der Mg. Ztg. des Judenth.") Wohl fühle ich, daß ich als Laie eben nicht da;u berufen bin, mit einem Gegenstände, der eigentlich in das rabbinisch-religiöse Gebiet gehört, vor die Oeffentlichkeit zu treten und daß eS im Interesse der Sache, von der ich sprechen will, ersprießlicher gewesen wäre, wenn die Stimme eines Mannes vom Fache sich für dieselbe erhoben hätte. Allein da Letzrercs meines Wissens noch bis heute nicht geschehen ist und da es sich um einen Mißbrauch handelt, dem von Seite der Betreffenden leicht abgeholfen werden könnte, glaubte ich mit der Anregung meines Gegenstandes nicht länger zögern zu dürfen. Die Mildthätigkeit, eine dem jüdischen Stamm vorzugsweise auszeichnende Eigenschaft, war zu allen Zeiten bereit, das traurige Schicksal dürftiger Glaubensgenossen nach Möglichkeit zu lindern und nicht zufrieden, blos für die kurze Dauer eines Menschenlebens wohl zu thun, haben so manche unserer Glaubensgenossen Mittel gefunden, ihre Wohlthaten so zu sagen zu verewigen, indem sie dieselben auch dann noch fortwirkcn ließen, wann sie, diese edlen Wohlthäter selbst, dem irdischen Dasein lange schon entrückt waren. Wer kennt nicht die in allen israelitischen Gemeinden unter dem Namen *pp ra^p bestehenden größeren und kleineren Stiftungen, deren Anzahl auch in unseren Tagen noch unaufhörlich vermehrt wird. Nun ist es der Fall, daß die meisten Gründer von s. g. na-'p ‘pp an solche Stiftungen auch die Bedingung knüpfen, wonach die jeweiligen Verwalter der na^p "pp dafür sorgen mögen, daß am Sterbetage des betreffenden Stifters die Jahrzcit in üblicher Weise begangen und zu seinem Andenken das wip Gebet gesagt werde. Wie immer der freundliche Leser über den talmudischcn Satz: nan i-an trpb maa und über den Einfluß des '>2^"ip auf naarrn yipTi im Allgemeinen denken mag; gewiß wird cs Niemand in Abrede stellen, daß im besagten Falle cs eine heilige Pflicht der Ueberlebenden ist, den Willen der Todten ganz im Geiste der hierüber bestehenden Vorschriften getreulich erfüllen zu lassen. Bekanntlich wird der Gebrauch des s. g. ^^p ":a"H aus nachstehender Stelle in nartN *nsa rpa öaa*n hergcleitet: -nabra a^paira -.rr’ ns v«"N2->a mo? •«■np lata nn« in anal irr äirab sr-nn Und so entscheidet auch nr '"2 fät 22 '-o rra nrr y'b nur mit dem Zusatze, daß, wenn auch nicht alle zehn gelernt haben, dennoch das D^p folgen darf. Allein das geht aus Allem hervor, daß mar: in ama srab min wirklich „gelernt", d. h. der Sinn des Gelernten begriffen werden muß. Und in der That war es in früheren Zeiten, wo die Talmudwissenschaft allgemein verbreitet war, für diejenigen, die in den Gemeinden mit der Verwaltung des r,2">p "pp betraut waren, ein Leichtes, geeignete Personen zum Mischna lernen und D-^p sogar anzustellen und somit den lctznvilligen Bestimmungen der frommen Stifter gewissenhaft nachzukommen. Wie steht dies aber heute bei der immer mehr um sich greifenden Unkennmiß des Talmud, wo in vielen Gemeinden auch nicht ein einziges zu dem fraglichen *) Auf Kosten des Verfassers und ohne eine andere Verantwortlichkeit zu übernehmen, als dem Staatsgesetze gegenüber. Die Redaetion.

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