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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1863-06-09 · Heft 24 (9.6.1863) · p. Seite 373

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
27 (1863)
Issue
Heft 24 (9.6.1863)
Date
1863-06-09
Page
Seite 373 (sequence 13)
Language
German
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373 gewisser Kreis unserer bisherigen Synagogenmusik erfüllt ist. Hier wäre auch die Einführung des deutschen Liedes am Platze. Wenn behauptet wird, daß wir der guten Lieder*) entbehren, so erlaube ich mir daran zu erinnern, daß wir ein Liederbuch besitzen, welches reicher und werthvoller ist, als alle Gesangbücher der Welt, ich meine den Psalter. Wo giebt es ein Buch, das uns für jegliche Herzensstimmung einen betreffenderen Ausdruck böte, als die Psalmen? Darum wurden sie auch weit über die Grenzen des Judenthums hinaus ein Weltbuch und als solches fort und fort in den Sprachen der Völker verbreitet. Gereimt erschienen die Psalmen hauptsächlich nach der Reformation, sowohl in Frankreich als in Deutschland, und in gute Reime gebracht würden sie sich vorzüglich zu Synagogenliedern eignen. Eine derartige, mustergültige Uebertragung verdanken wir dem vor Kurzem verstorbenen Dichter Julius Hammer, dem Freunde des seligen vr. B. Beer (Leipzig, Brockhaus). Diese gereimten Psalmen, mit würdigen Compositionen versehen, geben außerordentlich passende, durch die Gemeinde auszuführende Gesäuge. — Was die Compositionen der Lieder anbetrifft, so paßt freilich der christliche Choral wegen seiner specifischen Richtung nicht in die Synagoge. Der Choral mit seinen langgezogenen, einförmigen Tönen, der dahinschleicht in steifen Wiederholungen, entspricht charakteristisch dem dogmatischen Wesen der protestantischen Kirche, nicht aber dem jüdischen Cultus. Ein geistliches Gedicht mit profaner Melodie wäre natürlich auch nicht paffend, es ist also das sogenannte geistliche Lied, das nicht allzubeweglich, aber auch nicht allzusteif für Synagogengesang am geeignetsten erscheint, und von denen uns Beethoven, Rolle u. A. mustergültige Proben gegeben haben.**) Das Einüben mit der Gemeinde macht keine Schwierigkeit. Wenn die Melodie auf dem oberen Clavier der Orgel gespielt und dazu Cornett oder Trompete gezogen wird, so wird es keiner Gemeinde schwer fallen, jedes Lied, sei es ihr auch fremd, zu singen. Was nun den Chor betrifft, so muß er überall. wo er auftritt, 3 capella singen, da die Orgelbegleitunz den Chor und seine Feinheiten allzusehr verdeckt.*) Emil Breslaur. *) Wir geben diesen Artikel in dem Sinne, zu weiterer Besprechung des Gegenstandes zu veranlassen, ohne uns in völliger Uebereinstimmung mit allen Aussprüchen desselben zu finden. Liegt nicht ein Widerspruch darin, daß der Berf. einen christlichen Organisten zurückweist, aber die Lieder eines christlichen Uebersetzers der Psalmen und Compositionen christlicher Meister einführen will? Auch hat er die Behandlung des eigentlichen Gebet- Rituals in Verbindung mit der Orgel noch ganz übergangen. Diese Punkte bedürfen also noch einer weiteren Erörterung. Wir fügen hinzu, daß z. B. das Hamburger Gesangbuch schon viele treffliche Bearbeitungen von Psalmen enthält, überhaupt der Hamburger Tempelcultus noch immer viel Nachahmungswürdiges enthält und durch vierzigjährige Ausübung sanctionirt hat, was an anderen Orten olls etwas Neues angesehen und behandelt wird. Die Redact io n. Anzeigen. *) Philippson's „Gesangbuch" verdient hohe Beachtung. **) Soeben erscheint bei Ernst Schäfer in Leipzig ein Heft Synagogengesänge von mir. Darunter befinden sich die Compositionen von 4 vierstimmigen geistlichen Liedern. Ich habe mich bestrebt, in ihnen den Ton festzuhalten, der mir für das in der Synagoge zu singende Lied am geeignetsten scheint. E. B. Bekanntmachung. Am 1. September d. 3. soll bei hiesiger Gemeinde die Stelle eines Vorbcters, Schächrers und Rabbinatsverwesers rrrra) anderweitig besetzt werden. Gehalt jährlich 150 Thlr. neben freier Wohnung. Sonstige Emolumente eben so hoch. Candidaren, die zugleich geprüfte Religions-Lehrer sind, würden außerdem noch jährlich mindestens 80 Thlr. Einkommen für Religionsunterricht haben. Bewerbungen sind schleunigst unter llcbcrgabe der Qualifications-Atteste portofrei an uns zu richten. Reisekosten werden nicht erstattet. Jutroschin (Prov. Posen), den l. Mai 1563. Der Corporations-Vorstand. Klarek. B ekanntmachung. Die israelitische Cultus-Gemeinde Frensdorf, Reg.- Bezirksamt Bamberg H., hat bis jetzt noch nicht ihre Religions-, Vorsänger- und Schächterstelle besetzt. Dieselbe hat jetzt ihr Gehalt verbessert und geben für die drei obcnbenannten Stellen ein jährliches Garantie-Gehalt von 425 fl. nebst freie Wohnung. Bewcrblustige Lehrer wollen sich baldigst an Unterzeichneten Vorstand, wo Näheres zu erfahren ist, melden. Frensdorf bei Bamberg, den 1. Juni 1863. Der Vorstand. Nathan Rosen.

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