Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 27 (1863)
- Issue
- Heft 23 (2.6.1863)
- Date
- 1863-06-02
- Page
- Seite 357 (sequence 13)
- Language
- German
- Belongs to
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337 positiv» mit Warme vortrageu wird, ohne Rücksicht auf den Zweck. DieS ist aber nicht richtig. Der Hauptzweck der Kunst bleibt ewig die Veredlung und Erhebung deS menschlichen Gemüths. Widmet ein Künstler feine Kunstleistung einer versammelten Menge, so ist der Zweck seiner Thätigkeit die Erfüllung, die Erbauung seiner Hörer, die Hinleitung der versammelten Menge zu dem Ziele, das sie gemeinschaftlich anstrebt. Diese Führung kann aber ein Künstler nur dann mit Glück erreichen, wenn er selbst mitgeht; nicht dadurch, daß er sich nach seinen Sonderempfinduugen in die Schönheiten feiner Kunstproducte vertieft, sondern, daß er mit der versammelten Menge milfühle, ihren Schmerz und ihre Sehnsucht mitempfiude uud sich gleichsam als die Seele dieser Gesammtheit denke. Und wenn dies überhaupt nothweudig ist, so ganz besonders bei Kunstproductioneu, welche zur Erbauung einer religiösen Gemeinde dienen. So sprudelt auch beim Orgelspiele die Begeisterung zum Vortrage nur aus dem Verständniß des Textes, und nirgends mehr wie hier kann der musikalische Satz zu einer Verstümmlung gerade der erhebendsten Gebet-Texte denjenigen verleiten, welcher kalt gegen den Inhalt des Gebetes sich seine Wärme allein aus dem musikalische» Satze holen wollte. So wird ein nichtjüdischer Organist weder sich noch seine Hörer durch den Vortrag eines Sch'mah Israel zu erwärmen im Stande sein, da die Begeisterung zum Vortrage dieser Worte nur aus dem tiefsten Durchdrnngeusein von diesem ersten und letzten Satze unserer heiligen Religion entspringen muß. Fordern wir doch von jedem jüdischen Cantor, daß er ein ftommer und gottesfurchtiger Mann, und innig erfüllt von den Lehren unsrer heiligen Religion sei; und wir sollten ein ebenso wichtiges Amt, wie das eines Organisten oder Chorleiters der Gemeinde in die Hände eines Mannes legen, dem das Äudeuthum etwas Widerstrebendes, mindestens etwas Gleichgültiges ist? (Schluß folgt.) Anzeigen. Die Stelle eines Religions-Lehrers und Cantors, der einen Synagogen-Chor zu leiten versteht, ist, bei einem Firum von jährlich 250 bis 300 Thlr. incl. freier Wohnung bis zum 1. October c. in der hiesigen Gemeinde zu besetzen. Bewerber wollen ihre Zeugnisse franco einsenden. Härter, den 20. Mai 1863. Der Vorstand. Die Stelle eines Cantors bei unserer Gemeinde kommt in einiger Zeit zur Erledigung. — Bewerber um dieselbe wollen ein eigenhändig geschriebenes Gesuch bei uns einreichen und sich über den Besitz einer klangvollen Stimme, über genügende musikalische Kenntnisse zur Bildung und Leitung eines Sängerchors, über gründliches Verständniß des Hebräischen, sowohl zum correcten Vortrage der Gebete, als auch zum Unterrichte in den Elementarklassen unserer Religionsschule, wie zur zeitweisen Vertretung des rr-np, endlich über ihre sittliche Führung durch beglaubigte Zeugnisse ausweisen. Leipzig, im Mai 1863. Der Vorstand hiesiger Israel. Religionsgemeinde. Hermann Meyer. Di*. E. Samostz, S. Bekanntmachung. In hiesiger Gemeinde ist die Stelle eines Elementarlehrers, Vvrbeters und Schächters (wenn möglich zum sofortigen Antritt) vacant. Mit derselben ist ein Gehalt von 200 Thlr. bei fteier Wohnung, Feuerung und Licht verbunden. Schechita wird crtra vergütet. Qualificirte Bewerber wollen sich in portofreien Briefen unter Beifügung ihrer Zeugnisse an den Unterzeichneten Vorstand wenden. Hattingen a/Ruhr, im Mai 1863. Liefmann Gumperz. Bekanntmachung. Am 1. September d. I. soll bei hiesiger Gemeinde die Stelle eines Vorbeters, Schächters und Rabbinatsverwesers (piL rma) anderweitig besetzt werden. Gehalt jährlich 150 Thlr. neben fteier Wohnung. Sonstige Emolumente eben so hoch. Candidaten, die zugleich, geprüfte Religions-Lehrer find, würden außerdem noch jährlich mindestens 80 Thlr. Einkommen für Religionsunterricht haben. Bewerbungen sind schleunigst unter Uebergabe der Qualifications-Atteste portofrei an uns zu richten. Reisekosten werden nicht erstattet. Jutroschin (Prov. Posen), den 1. Mai 1863. Der Corporations-Vorstand. Klarek. Für israelitische Lehrer. In hiesiger Synagogen-Gemeinde ist die Stelle eines Cantors, Religions- und Elementarlehrers vacant und soll, womöglich sofort oder bis zum nächsten Herbste wieder besetzt werden. Dieselbe bringt außer ansehnlichen Nebenverdiensten bei fteier Wohnung ein fires Gehalt von 250 Thlr. ein. O-ualificirte Bewerber wollen sich unter Einsendung ihrer Zeugnisse in ftankirten Briefen baldgefälligst an den Unterzeichneten Präses des Vorstandes wenden. Hagen, den 8. Mai 1863. S. I. Stern.