Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 27 (1863)
- Issue
- Heft 19 (5.5.1863)
- Date
- 1863-05-05
- Page
- [Seite] (sequence 15)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 92% known words query
- IRI
…/3224737-3226364-3226384--21224-3301107- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
- Zeesen 1× ep/1046077
OCR text
Beilage zu No. IS der Allg. Ztg. des Zudenth. Auszug Ms dem Memorandum des Oberrabiner vr. A. Meisel in Pesth. I. Der Geist im Allgemeinen, welcher in der hiesigen israel. Gemeinde vorherrscht, ist ein durchaus guter zu nennen. Die Gemeinde ist wohlthätig, für Gutes leichr empfänglich, zu Opfern eine bereit, lenksam, gefügig und friedliebend. Unter einer guten eitung und umsichtigen und wachen Obhut, unter conscgucnter Handhabung eines gutgcplanten Statuts, dessen Neberwachung und Bethättgung sich irgendwo ccntralisirte und einen Schwerpunkt hätte, ließe sich ungemein viel Gutes erzielen, und Eventualitäten Vorbeugen, welche weiter unten geschildert werden, deren Eintreffen wohl deklagcnswcrth wäre, und doch schon durch Anzeichen als möglich signalisier ist, in dem Zeesen und Verhalten eines Thcilcs der untern Schichten der israel. Bevölkerung, welche sich durch Zuzüge aus Nah und Fern rckrutiren. II. Ich bemerke ausdrücklich, daß ich in den folgenden Auslassungen durchaus von der Absicht entfernt bin, den Borstaud der hiesigen israel. Cultus-Gemcinde umgehen zu wollen. Ich berühre nirgend Las Gebiet der Gemeindeverwaltung, und habe es einzig und allein nur mit den sittlich-religiösen Zuständen zu thun, die zum größten Theile doch der Eontrolle des Rabbinats überwiesen sind. III. Die innere Organisation und Verwaltung der Gemeinde, ihre Vertretung nach außen, die Pflege, Erhaltung und Ueberwachung der in ihr bestehenden Anstalten und Institute, ist ohne Ausnahme so vortrefflich, legt Zeugniß ab von so viel Loyalität, von Energie mit Besonnenheit gepaart, von nüchternem, praktischem Sinne, Liebe für den Glauben, Hingebung und Opferwilligkeir, daß auch nicht ein Schatten eines Tadels auf die Vertretung geworfen werden darf; daß cs eine Versündigung gegen die Zukunft des Gcmcindelebeus wäre, den Geist, welcher bildend, ordnend und leitend sich in den hiesigen israel. Gcmeindcverhältnissen kundgibt, in seinen Emanationen auch nur entfernt stören zu wollen. IV. Das Object meiner Behandlung ist einzig und allein rein geistlicher Natur, und gehört in das Gebiet der 'Leclforge, welche wohl mit der Gemeindevertretung in unlösbarer Verbindung steht, ja von ihr gestützt und getragen wird, die aber doch vermöge ihres Berufes und ihrer Zuständigkeit, Einblicke in die innern Zustände bekommt, welche sich der politischen Vertretung wohl entziehen können. V. Ich strebe deshalb in meinen Postulatcn nur an, auf die Intentionen der Gemeindevertretung ergänzend und vervollständigend cinzuwirkcn, und durch Hebung res Geistes, da wo er religiös-sittlich darniedcrliegt. dem Vorstände die Erreichung der Ziele zu erleichtern, welche ihm als letzte Ideale vorfchwebcu. VI. Es kommt ferner hiezu, daß die Lehr- und Bildungsinstitute nicht in dem Maße vorhanden sind, wie es wünschenswcrth und nolhwcndig wäre. Pesth hat außer einer großen Anzahl von Privalsckulcn, die ich aber gar nicht keime — eine vortreffliche Muster-Hauptschule und eine ausgezeichnete Normal- Hauptschule. Die letztere ist von dem ftühcren Vorstände der Gemeinde um zwei Parallcl-Klasscn erweitert worden, aber dem Bedürfnisse der schulpflichtigen Zugcnd ist damit noch lange nicht abgcholfen. Eine große Anzahl armer Kinder wächst immer noch ohne Lehrer und Erziehung auf. TheilS können die Eltern das -Schulgeld nicht erschwingen, lhcits ist in den Instituten nicht Raum vorhanden, sie alle aufzunchmcn, obgleich schon die Lehrzimmer sanitätswidrig überfüllt sind , daß den armen Kindern die Blässe und das Siechthum auf das junge Antlitz sich malt. VII. Es flüchten daher Hunderte in die sogenannte „Missionsschule", wo sie zu geistigen Zwittern herangcbildet werden. Sie gehören der israel. Religion durch Geburt und Gewohnheit an, werden im Hause in ihr erzogen, sehen sie im Leben üben, aber in der Schule erhalten sie in christlich-rcsornurtcr Religion Unterricht, die sie selbstverständlich in Widerspruch bringt und erhält mit dem, was sie in der Familie und aus dem öffentlichen Eultus in sich ausnchmen. _ VIII. Ich habe zu wiederholtenmalcn bei dem Director der Missionsschule Protest gegen dieses Gebühren eingelegt nnd verlangt, daß ein israel. RcligionSlchrer angestellt würde, aber ohne jeden Erfolg-, und muß cs geschehen lassen, daß schon in das junge Gcmüth Zwiespalt und Zcrwürsniß gcsäel wird. Dieser Umstand führt von selbst zu einem dritten Uebcl, aus dem so viel Zerwürsrüß uns geistiges Elend rcsulrirt. Die Stellung der israel. Seelsorger ist von Seite des Staates gesetzlich nicht abgcgränzt und nickt gcscstigr. — Der Rabbiner weiß es nicht, wo seine Befugnisse beginnen und wo stc aushörcn, welche Objecte in seinen Pflichrcnkrcis gcbörcn und wo sie außerhalb desselben liegen. Wenn er auch weit entfernt ist, eine Hierarchie anzustreben, autonom sein zu wollen oder gar Zwang zu üben, so müßte doch die Beziehung festgestellt sein, an der er zu den Staatsbehörden, zu seiner Gemeinde und zu seinem Seelsorglinge steht. Zur Zeit herrscht aus diesem Gebiete eine chaotische Verwirrung. die alles Wirken und Schaffen paralpstrt. Das Staatsgcsctz hat kein Nominatif für rabbinischc Funktionen, hat nirgends ausgesprochen, wofür der Rabbiner verantwortlich ist und wem? Selbst das Berhältniß der Rabbiner zu einander ist cm ungeregelte». Es ist nirgends ausgesprochen, ob die verschiedenen Rabbinate einander eoordinirt sind, oder bei einem oder dem andern, je nach Größe der Gemeinde und ihrem Charakter, eine Art von Oberaufsicht obwalret. Daher kommt'S, daß in streitigen religiösen Fällen die von den Rabbinen geforderten Gutacbtcn so verschieden und widersvrechend ausfallen, als die Anschauungen der votircnden Rabbiner selber find, und daß die hohen -Staatsbehörden, welche um Entscheidung angegangen werden, in solchen Fällen nicht crmeffcn können, wo das Recht und wo das Unrechr ist. Die Archive der hohen k. k. Slatthalrcrci sind ausreichend mir Aktenstößen ungefüllt, welche diese traurige Zerrissenheit conslatiren, aus der sich Folgendes ergibt: Die Gemeinde theilt sich in Religionspartcien, welche mit einander in Fehde liegen, oft um unbedeutende Kleinigkeiten: sie lassen Tempel und Schule zu Grunde gehen, beleumunden das Judcnrhum vor der Welt in gröbster Weise, hemmen die Entwicklung zur bessern Gesittung, behelligen in empsindlichster Weise die Organe des Staates, weil keine sachverständige und autoristrtc Religionsbchördc vorhanden ist, welche vermittelnd cinschreiten und motivirtc Entscheidung herbeiführen könnte. Ja. cs sind auch solche Fälle nicht fetten, in denen der Rabbiner selbst seiner Gemeinde gegenüber, ric doch nur Cultus-Gcmeinde ist und ihren Schwerpunkt im religiösen Wesen hat, in welchem der Rabbiner doch erster und am meisten accrcditirter Sachverständiger ist. dt* facto einen Einfluß hat, der sich auf Null re ducirt, wenn er ihn nicht durch das Uebcrgcwicht seiner Befähigung und durch moralisches Streben steigert und in feiner Umgränzung sichert. Kraft seines Amtes und seiner Stellung bar er nur einen unbedeutenden Wirkungskreis, und in mancher Gemeinde ist das Streben vorherrschend, auch diesen ihm zu nehmen, weil alles beseitigt werden soll, was edle Rücksicht gebeut, weil Vielen der geistliche Motcralcur unangenehm und Gegenstand der Absorption ist. Es läßt sich aber keine Pflicht mit Nachdruck erfüllen, wenn man der Rechte und des Schutzes gänzlich verlustig gegangen. — Es kommt noch hiezu, daß das mißachtende Gebahren dem Seelsorger gegenüber ihn würdelos erscheinen läßt in den Augen des Individuums, daß alle Weihe der höheren Beamtung, aller Nimbus der Würde, der sonst auf die Massen imponircnd wirkte, von ihm genommen ist, zum Nachtheile der heiligen Sache, die er vertritt.