Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 27 (1863)
- Issue
- Heft 19 (5.5.1863)
- Date
- 1863-05-05
- Page
- Seite 296 (sequence 12)
- Language
- German
- Belongs to
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296 Anzeigen. Concurs. Ein Cantor des Hebräischen kundig, und der jene musikalische Bildung hat, um Chordirigcnt zu sein, findet unter gleicher Rangstellung mit dem bereits amtirenden Cantor an der hiesigen Neu-Synagoge eine Anstellung, mit einem den Bedürfnissen entsprechenden und für die Petenten zufrieden stellenden Gehalte. Bewerber haben ihre mit den nöthigen Zeugnissen belegten Gesuche längstens bis zum 31. Mai l. I. an die unten bezeichnete Adresse portofrei einzusenden, worauf ihnen die Zeit zur Probeabhaltung kundgegebcn wird; von dem Erfolge Hängen die nähern Gehalts- und Emoluments - Bestimmungen ab. Bei gleicher Befähigung erhält der im Thoralesen Kundige den Vorzug. Nur im Aufnahmsfalle werden die Reisekosten vergütet. Prag, den 26. April 1863. Der Vorstand der Neu-Synagoge, in der Kreutzgasse No. 184—5. Für die an der hiesigen öffentlichen jüdischen Stadtschule vacant gewordene Lehrerstelle wird ein geprüfter Lehrer gesucht. Das Gehalt beträgt 250 Thlr. Baldige Meldungen unter Beifügung der Zeugnisse werden an den Unterzeichneten Vorstand erbeten. Märkisch Friedland, den 8. April 1863. Der Vorstand der jüdischen Stadtschule. An der hiesigen Religionsschule ist die Stelle eines Hülfslehrers sofort zu besetzen. Geeigneten Lehramts- Candidaten wird von mir bei gänzlich freier Station und einem Firum von 70—80 Thlr. Pr. Cour, zugleich auch die Gelegenheit geboten, in der jüdischen Literatur Anleitung und Unterweisung zu erhallen. Bewerber wollen sich unverzüglich melden bei Herrrnann Wafsertrilling, Rabbiner und Religionslehrer. Creuzburg O/S., den 12. April 1863. Ein musikalisch gebildeter Vorsänger, welcher auch Religionsunterricht erthcilcn kann, sindet bei Unterzeichneter Gemeinde gegen angemessene Besoldung eine Anstellung. Frankirte Anmeldungen find zu richten an den Vorstand der israelitischen Religionsgemeiude zu Offenbach am Main. Offenbach a/M., im April 1863. Die Stelle eines Dorbeters und Lehrers in der israelitischen Gemeinde zu Corbach wird bis zum 1. November d. I. vacant und soll unter annehmbaren Bedingungen wieder besetzt werden. — Resiectanten belieben sich franco an den Vorstand Herrn Levi Ntosheim in Corbach zu wenden. — Die Stelle eines zweiten Religionslehrers und Cantors, der einen Synagogen-Chor zu leiten versteht, ist, bei einem Firum von jährlich 250 Thlr. und Accidentien zum 1. Juni, spätestens 1. Juli c. in der hiesigen Gemeinde zu besetzen. Bewerber wollen ihre Zeugnisse franco einsenden. Hirschberg in Schlesien, den 12. April 1863. Der Vorstand. Die hiesige Rcligionslehrer-, Cantor- und Schächterstelle ist von heute ab vacant und kann dieselbe sofort oder vom 1. October d. I. ab besetzt werden. Reflectanten wollen sich daher bald nebst Einsendung der Zeugnisse bei dem Unterzeichneten Vorstande melden. Tempclburg, den 16. April 1863. Nt Borchardt. Zum 1. October d. I. ist die Stelle eines Lehrers, Chasans und Schächters in hiesiger Gemeinde zu besetzen. Firer Gehalt bei freier Wohnung 140 Thlr., Schechira und Nebenaccedentien bringen circa 100 Thlr. Reflectanten wollen sich unter Beifügung von Zeugnissen an Unterzeichneten wenden. Etwaige Reisekosten werden nicht erstattet. O-uedlinburg, im April 1863. Der Vorsttzende des Quedlinburger Synagogen-Verbanves. Louis Löser. Ein israelitischer 0{ectot, welcher auch von der Regierung die besten Zeugnisse für seine Leistungen besitzt, wünscht die Leitung einer Schule zu übernehmen. — In der Oberklasse derselben würde er — wenn es gewünscht wird — die Zöglinge für die Mittelklassen einer Realschule oder eines Gymnasii vorbereiten. Adressen beliebe man an G Frankel in Berlin, Oranienburgerstr. 10. ftanco einzusenden. An der höheren Bürgerschule für israelitische Knaben zu Hamburg ist die Stelle eines Lehrers für den Unterricht in der deutschen Sprache und Realien mit einem Gehalte von 50V Thlr. zu besetzen. Die Fähigkeit, auch im Hebräischen Unterricht ertheilen zu können, wäre wünschenswerth, ist aber nicht unbedingt nothwendig. Reflectirende, jedoch nur solche, welche bereits als Lehrer fungirt haben, wollen unter Beifügung der Copicen ihrer Zeugnisse sich fördersamst an den Director Or. Nt Kores, Holstcnstraße 3, wenden. Die Stelle eines Religionslehrers und Vorbeters bei der israelitischen Cullus - Gemeinde Dietz (Herzogrh. Nassau) ist mit dem 1. Juli d. I. anderweit zu besetzen. — Bewerber wollen sich bei dem Vorstande melden.