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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1863-04-28 · Heft 18 (28.4.1863) · p. Seite 281

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
27 (1863)
Issue
Heft 18 (28.4.1863)
Date
1863-04-28
Page
Seite 281 (sequence 13)
Language
German
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am Kampfe Theil zu nehmen. In Kalisch, wo man noch immer von Tage zu Tage einen Angriff erwarte, hat die Judenschast auf Befehl des National-Comites eine Kriegssteuer von 5000 Silberrubeln erlegen müssen. Säumige Zahler seien für vogelfrei erklärt. Nachtrag. Berlin, 18. April. Man schreibt der „N. Pr. Z.": Die Nachricht der „Allg. Ztg." über das Verhalten der hiesigen medicinischen Facultät gegen die Ernennung des Professor Hirsch ist unrichtig. Dieselbe hat nicht proteftirt und kann es nicht, nachdem die Anstellung einmal geschehen. In ähnlichen Fällen könnte die Facultät nur eine Verwahrung in Betreff der Folgen einlegen; auch dies hat sie nicht gethan. Professor Hirsch ist übrigens nach glaubhafter Angabe kein Jude. Seine Berufung an die Berliner Hochschule stammt noch aus der neuen Aera her. (Die Bestätigung dieser Angaben ist noch abzuwarten.) Venedig, 13. April. Nach einer Angabe der „Presse" wird das zu erwartende Landesstatut für das Lombardisch-venetianische Königreich die volle Religionsfreiheit aussprechen. Wien, 3. April. Am 15. Marz feierte Herr Dr. Ludwig August Frankel sein 25. Amtsjubiläum als Secretär und Archivar der hiesigen Gemeinde. Die sämmtlichen Cultus- und anderen Beamten der Gemeinde überbrachten ihm 2 Adressen, kalligraphisch auSgeführt und mit künstlerisch verzierten und kostbaren Enveloppen. (Näheres siehe im „Jüdischen Volksblatte".) Wien, 16. April. Die „Presse" enthält Folgendes: „Ein Mortarafall." Aus Tarnow berichtet man uns: „In dem Dorfe Szalowa bei Gorlice im Sandecer Kreise lebt ein jüdischer Propinator, L. D., dessen 16jährige Tochter Leah seit beinahe einem Jahre Unterricht bei einem kacholischen Lehrer nimmt, der zugleich manche kirchliche Functionen in der Ortscapelle zu verrichten hat. Die Eltern dieses Mädchens, schlichte Dorfleute, setzen das vollste Vertrauen in die Person des Lehrers, und denken bei ihren mannigfachen Beschäftigungen nicht daran, den Unterricht zu überwachen. Eines Tages, als dieselben von einer Reise nach Hause kommen, kurze Zeit vor den Osterfeiertagen, finden sie die Tochter, der sie die Leitung der ZVirthschaft während ihrer Abwesenheit anvertraut haben, nicht mehr, Kleider- und Wäschkasten zum Theil geleert und vermissen außerdem manches Werthvolle. Sie allarmiren das ganze Dorf, schicken Boten nach allen Richtungen, und bringen endlich in Erfahrung, daß ihre Tochter im Nonnenkloster zu Alt-Sandec sich aufhält, wohin sie der Lehrer gebracht hat. Die Vorsteherin verweigert die Herausgabe und gestattet dem Vater nur, getrennt durch eine Bretterwand mit seiner Tochter zu sprechen. Wir theilen hier das Factum mit, wie wir es aus dem Munde des Vaters haben. Von dem Bischöfe von Tarnow, dessen edlem, humanem, wahrhaft christlichem Charakter die Anhänger aller Confessionen Gerechtigkeit widerfahren lassen, erwartet man eine versöhnende Entscheidung." Darmstadt, 16. April. sPrivatmitth.) Das Abgeordnetenhaus des Großherzogthums Hessen hat in Kurzem einen Gesetzentwurf, der die bürgerlichen Verhältnisse sämmtlicher im Staate befindlichen Religionsgenossenschaften berührt, zu berathen. Die „Hessische Landeszeitung" enthält einen ausführlichen Artikel in No. 88 und 89, der die Verhältnisse der Juden bespricht. Wir werden in nächster Nummer darauf zurückkommen. Kairo, imApril. (Jew.Chron.) Der Sultan hat den Rang des Großofficiers eines der türkischen Orden den Vorstehern der jüdischen, griechischen, armenischen, koptischen und katholischen Gemeinden verliehen. Se. kaiserl. Hoheit bemerkte auch in einem bei dieser Gelegenheit erlassenen Schreiben, daß er in Bezug auf religiöse Ueberzeugung keine Unterschiede kenne. Anzeigen. Am I. Mai d. I. wird die hiesige Cantor-, Schäcbtcr- und Lehrerstclle vacant. Mir dieser Srclle ist neben freier Wohnung und den üblichen Ernolumenren ein Jahrgehalt von 200 Thlr. verbunden. Außerdem beabsichtigen wir zum 1. Januar 1864 einen Rcligionslehrcr, der zugleich die Funerion eines Predigers übernimmt, mit einem jährlichen Gehalte von 300 Thlr. anzustcllcn. Qualificirre Bewerber wollen unter rortofrcier Einreichung ihrer Zeugniffc sich ohne Verzug bei uns melden. Anclam, den 7. April 1803. Der Vorstand der Synagogen -Genieindc. Bekanntmachung. Eine Lehrerstclle an der öffentlichen jüdischen Elementarschule hiersclbst wird vaeant und soll wieder besetzt werden. Das jährliche Gehalt beträgt 200 Thlr. Bewerber haben sich bis zum 10. Mal c. unter Einreichung ihrer O-ualisications - Zeugniffc und eines Ourriculum vitae bei uns zu melden. Schneidcmühl, den 11. April 1863. Der Vorstand der jüdischen Schule. Die hiesige Rcligionslehrcr-, Cantor- und Schäcblcrstelle ist von heute ab vacanr und kann dieselbe sofort oder vom 1. Octobcr d. I. ab besetzt werden. Reflcctanten wollen sich daher bald nebst Einsendung der Zeugniffc bei dem Unterzeichneten Vorstände melden. Tempclburg, den 16. April 1863. M Borchardt.

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