Mannheim
Compact Memory

Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1863-04-07 · Heft 15 (7.4.1863) · p. [Seite]

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
27 (1863)
Issue
Heft 15 (7.4.1863)
Date
1863-04-07
Page
[Seite] (sequence 17)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
91% known words query
IRI
…/3224737-3226364-3226380--21152-3301031
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

Beilage zu No. 13 der Allg. Ztg. des Zudenth. Ms den Mederlanden, den 30. Marz 1863. Ein Wort über und an die Constituante. Am 14. nächsten Monats soll die Constituante im Haag ihre Sitzungen eröffnen, um das durch die betreffende Commisston entworfene Reglement, das den Regulator für das ganze zukünftige Triebwerk des jüdischen Gemeindcwesens in den Niederlanden bilden soll, zu berathen. Fürwahr ein bedeutsames und zugleich schwieriges Werk, und wir zweifeln auch nicht, daß die Constituante die Bedeutsamkeit und Schwierigkeit ihrer Aufgabe erkennen wird. Aber dennoch können wir, im Hinblick auf den gedachten Entwurf, unsere Bedenken, ja unsere Furcht nicht unterdrücken und verscheuchen, die wir bezüglich des Werkes hegen, das die Constituante vollbringen soll. Wir halten es daher für unsere unabweisbare Pflicht, hier mit unzweideutiger Bestimmtheit unsere volle Ueberzeugung hierüber auszusprechen, die dahin geht: „Wenn das „Ontwerp-Reglement" nicht eine radicale Umgestaltung erfährt, wenn ihm nicht ein ganz anderer Geisteingehaucht wird, so wird die Constituante die alten Hemmnisse des Fortschritts in geistiger Bildung, der richtigen Erkenntniß, klaren Anschauung in Sachen der Religion des Jugendunterrichts, des CultuS re. auch nicht um Haar breit forträumen. " Das Werk der Constituante kann dann nur mit dem Erfolge gekrönt werden, daß dieselben schad- und krankhaften Verhältnisse unter veränderten Namen ihre erneuerte Sanction empfangen, und somit für eine unbezränzte Zukunft ihre Existenz werden verbürgt sehen. Es bedarf wahrhaftig keines außergewöhnlichen Scharfblicks, keiner prophetischen Inspiration, um in dieser Weise die Zukunft der israelitischen Verhältnisse in den Niederlanden zu charakterifiren, wenn man, auch nur flüchtig, das „Ontwerp-Reglement" durchläuft und dabei die Möglichkeit annehmen muß, daß dies der Grundstein, oder vielmehr der Grundriß des neuen Bauwerks werden könnte, Laß die geistige Erhebung, die religiöse Entwicklung des niederländischen Judenthums schirmen soll. Das ganze „Ontwerp-Reglement" liegt nämlich gebaut in dem alten Siechbett, das zusammcngefügt ist aus gedankenloser Orthodoxie und Laicn-Arroganz. Man wird hier von den Freunden des Ontwerp-Rcglcments fragen hören: „wie kann die Wahrheit dieses Satzes „bewiesen werden? Es heißt ja ausdrücklich darin, daß die „Constituante und das zukünftige Ilooktbestunr alle reli- „giösen Angelegenheiten aus ihrem Bereiche auszuschließen „haben?" So heißt cs freilich darin; aber wie oft wird diesem Princip ins Gesicht geschlagenWenn alle geistliche Angelegenheiten ohne Geistliche behandelt werden, wenn alle religiösen Verhältnisse, Religionsunterricht re. in Verfassung und oberer Leitung Sache des Uovktbestuurs werden sollen, wenn nach dem Ermessen des Hoftbestuurs oder seiner permanenten Commission ein Rabbiner-Collegium soll einbcrufcn werden, um sich gutachtlich zu äußern, und in dieses Collegiums Sitzungen ein Mitglied der permanenten Commission präsidirt — Mirabile horribileque dictu! —: dann, so scheint cs uns, kann keine gesunde Logik mehr behaupten, daß nach dem Ontwerp-Reglement die Einmischung in geistliche Angelegenheiten dem llooktbestuur ftemd bleiben soll. Ferner will das Ontwerp-Reglement der Aeußerung fteier religiöser Ueberzeugung Zwang anlegen und sie unterdrücken, wenn es in jeder Stadt nur eine „anerkannte" Gemeinde dulden will. Neu sich bildende Gemeinden in

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.