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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1863-03-31 · Heft 14 (31.3.1863) · p. [Seite]

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
27 (1863)
Issue
Heft 14 (31.3.1863)
Date
1863-03-31
Page
[Seite] (sequence 22)
Language
German
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in ihrem eigenen Interesse auszubeuten suche, bestätigen. Wir wollen Euer Hochwohlgeboren nur noch die Mittheilung machen, daß wir das hohe Obcrpräfidium ersucht haben, Klage auf Herausgabe der Gelder gegen Fräulein Nathan anstellen zu dürfen. Paderborn, den 24. December 1862. Das Curatorium des israelitischen Waisenhauses, gez. L. Löwenbach. A. Rosenthal. S. Dreher. Unterm 9. Februar d. Z. richtete das Curatorium abermals eine Beschwerde an das Oberpräfidium in Münster, lautend: An ein hohes Oberpräfidium der Provinz Westfalen in Munster. Unterm 23. December v. I. erlaubte fich das gchorsamst Unterzeichnete Curatorium beim hohen Oberpräfidio wegen der Angelegenheiten des jüdischen Waisenhauses für Westfalen und Rheinland vorstellig zu werden und gestartete fich auch unterm 25. Decbr. v. I. ein inzwischen cingelaufcnes Schreiben des Herrn Landraths Grasso und die darauf errheilte Antwort des Curatoriums nachträglich einzurcichcn. Inzwischen ist in der Sachlage nichts geändert; die Vorsteherin Fanny Nathan Hierselbst hat fich widerrechtlich in den thatsächlichen Befitz deS Waisenhauses gebracht, indem fie den Schlüssel zu demselben an fich genommen hat, wodurch dem Curatorium der Zutritt zum Hause, sowie die Abnahme desselben vom Bauunternehmer unmöglich gemacht ist. Ferner nimmt fie nach wie vor Gelder für das Waisenhaus ein und verausgabt dieselben, ohne fich an die Bestimmungen des Statuts zu kehren. — Es ist dies ein völlig rechtloser Zustand und das Curatorium dadurch in seiner Thätigkeit vollständig gelähmt, bringt aber auch zugleich dem Institut den größten materiellen Nachthcil, da das Haus schon längst fertig, seiner Bestimmung aber noch nicht entgegengeführt ist. Es müssen demnach nicht nur die Zinsen von den contrahirten Schulden, sondern auch noch die Miethe sür die jetzige Wohnung der Waisenkinder gezahlt werden. Sollte auch vielleicht den Auslassungen deS Curatoriums widersprochen sein, so ist fich doch das Curatorium bewußt, keine Bestimmung des Statuts verletzt noch jemals seine Befugnisse überschritten zu haben. Hingegen hat die Vorsteherin Fanny Nathan, deren Befugnisse ihr im Statut genau vorgezeichnct find. Letzteres in jeder ihrer Handlungen verletzt und heben wir nochmals den Umstand hervor, daß dieselbe binnen Jahresfrist mehr als Thlr. 2000. erhoben, ohne solche an die Casse des Waisenhauses abzuliefern. Da die Widerrechtlichkeit eines solchen Verfahrens nicht angezweifelt werden kann, so wollen wir unser gehorsamstes Gesuch: hohes Oberpräfidium wolle hochgeneigtest dem gehorsamst Unterzeichneten Curatorium die Autorisation zur gerichtlichen Klage gegen die rc. Nathan baldgcfälligst erlheilen und bitten um beschleunigte Bescheidung. Paderborn, den 9. Februar 1863. Den Erlaß des Oberpräfidiums und die Resultate einer Besprechung mit dem Herrn Oberpräfidenten in der Amtsstube des Herrn Landrath Grasso werden wir in einem späteren Artikel mittheilen. Das Curatorium des jüdischen Waisenhauses für Westfalen und Rheinland. Druck von I. B. Hirschfeld in Leipzig.

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