Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 27 (1863)
- Issue
- Heft 14 (31.3.1863)
- Date
- 1863-03-31
- Page
- [Seite] (sequence 17)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 96% known words query
- IRI
…/3224737-3226364-3226379--21129-3301007- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
1. Beilage zu No. 14 der Allg. Ztg. d. Zudenth. Frankfurtam Main, im März. Zur Orienlirung in der hiesigen Rabbincrangelcgrnhcir werden folgende zwei Actenstücke dienen. I. Adresse. An Wohllöbliche Verwaltung der israelitischen Gemeinde dahier. Vorstellung und Bitte von Seiten der Unterzeichneten Mitglieder der hiesigen israelitischen Gemeinde, die Wiederanstcllunz des Herrn Dr. Leopold Stein als Rabbiner der Gemeinde bctt. Bei der Dienstentlassung des Herrn Rabbiner Stein, so nehmen wenigstens die ergebenst Unterzeichneten an, handelte es sich außer der Nichtannahme verschiedener Punkte in der Instruction hauptsächlich darum, daß derselbe darauf Anspruch machte, bei Verhandlung religiöser Angelegenheiten im Gemeinde-Vorstände seine Ansicht mündlich vortragcn zu dürfen. — Wenn cs nun gleich wahr ist, daß in früheren Zeiten kein Rabbiner hierzu eine Berechtigung hatte, so muß doch zugegeben werden, daß damals hierzu ein Erfordcrniß nicht vorhanden war, weil die Mitglieder des Vorstandes selbst hinreichende Oucllcnkenntniß unserer heiligen Religion hatten und in zweifelhaften Fällen sich bei Fachmännern, mit denen sic ohnehin alle Zeit in näherer Berührung standen, Aufschluß verschaffen konnten. — Es läßt sich nicht leugnen, daß dicscs^Vcrhältniß ein anderes geworden, denn nur Wenige befassen sich mit dem Studium unserer heiligen Schriften und bei den Wahlen zu den Vcrwaltungsmitzliedcrn der isr. Gemeinde wird auf ihre Befähigung in diesem Fache kein besonderer Werth gelegt. Die ergebenst Unterzeichneten sind daher der Ansicht , daß für die Gcmcindcmitglicdcr auf religiösem Gebiete eine Integrität vorhanden sein sollte und cs der löbl. Verwaltung selbst wünschenswcrth sein muß, bei religiösen Fragen während der Discussion die Ansicht eines Fachmannes zu hören. Ein Mchrercs beansprucht Herr Dr. Stein nicht, und die Unterzeichneten dürfen die Bürgschaft für die Versicherung übernehmen, daß bei Gewährung dieses Punktes die Verständigung über die beanstandeten Paragraphen der Instruction nach dem Willen und dem Sinne der löbl. Gemeindeverwaltung ihre Erledigung finden wird. Wir verhehlen den Kummer nicht, welchen die Entlassung des Herrn Dr. Stein aus so manchem Grunde uns bereitete und da wir von der Ucberzeugung durchdrungen sind, daß das religiöse Interesse der Gemcindcmitglieder auch in der Verwaltung warme Sympathien findet, so entspricht es sicher der Billigkeit und dem Rechtsgefühlc, daß einem Manne, der seine besten Kräfte der hiesigen Gemeinde widmete, so daß ihm vielleicht nur wenige Jahre Kraft verbleibt, seiner zahlreichen Familie ein ehrenhaftes Auskommen zu verschaffen; einem Manne, der sich um den Gottesdienst der Gemeinde wahrhafte Verdienste erworben; einem Manne, sagen wir, der als Kanzelrcdncr unstreitig den ersten Platz in Deutschland einnimmt, und dem zeitlicher Vorthcil, wenn cs sich um Gewissen und Ehre handelt, keinen Reiz bietet, mit einem Wort — einem Manne, auf dessen Charakter kein Flecken haftet und der mit ganzer Seele dem zeitgemäßen Fortschritte mit der Begeisterung für die höhere Bedeutung unserer heiligen Religion huldigt, nicht das zugemuthct werden sollte, was auch kein anderer Rabbiner von bedeutender Fähigkeit und überhaupt kein Mann von Ehre, dem nicht zeitlicher Vortheil über Alles geht, guthcißen kann, noch wird. Eine harte Zumuthung wäre cs auch gewiß, wenn Herr Dr. Stein direct die ersten Schritte thun sollte und es kann die Würde der löblichen Gemeindeverwaltung nicht verletzen, noch bccinttächtigcn, wenn dieselbe, als der stärkere Theil, den entgegenkommenden Schritt thut. Die ergebenst Unterzeichneten stellen daher die gehorsamste Bitte: Wohllöblichc Gemeindeverwaltung möchte solche Einleitungen tteffen, die cs dem Herrn Dr. Stein möglich machen, sein Amt als Rabbiner wieder anzutreten und ihm das Recht cinzuräumen, bei Verhandlungen religiöser Angelegenheiten im vereinigten Vorstände und Ausschuß an der Discussion bis zur Beschlußfassung Anthcil nehmen zu dürfen. — Im Vertrauen, daß diese unsere Bitte wohlwollende Aufnahme und geneigte Berücksichtigung finden werde, stellen wir das weitere Ersuchen, Beschlüsse in möglichster Bälde an Herrn Sebastian Oppenheim zur Mitthcilung an uns gelangen zu lassen und verharren in vollkommener Hochachtung Einer Wohllöblichen Gemeinde-Verwaltung ganz ergebene. Frankfurt a. M., d. 24. Decbr. 1862. (Folgen die Unterschriften.)