Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 27 (1863)
- Issue
- Heft 13 (24.3.1863)
- Date
- 1863-03-24
- Page
- Seite 200 (sequence 12)
- Language
- German
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200 Dennoch könne er dem Vorredner nicht in Allem beistimmen. Wenn man aber, wie die Commission dies thue, eine sachliche Erörterung vermeide, dann dürfe man auch keinen sachlichen Antrag stellen. Er beantrage deshalb: „In Erwägung, daß der Gegenstand durch frühere Beschlüsse des Hauses erledigt sei, geht das Haus zur Tagesordnung über." Er glaube nicht, daß es der Stellung des Hauses entspreche, immer wieder dieselben Beschlüsse zu fassen. Der Präsident stellt den Antrag Reichensperger zur Unterstützung. Dieselbe reicht aus (auch die Altliberalen dafür). Abg. Techow: Der Vorredner habe den Antrag auf Tagesordnung gestellt, weil die Anträge der Petenten ihre Erledigung gefunden hätten. Die Wiederholung der Petition beweise, daß dieselben ihre Erledigung nicht gefunden. Er verweise auf das Beispiel der Katholiken selbst, welche auch nicht ermüdeten, für ihre Zwecke zu wirken. So könne man auch dem Ober-Rabbiner Satro seine Beharrlichkeit nicht verdenken. Regierungs -Commissar (Unter-Staatssecretär Lehnerdt): Er wolle die Staats-Regierung nur gegen den Vorwurf der Berfassungswidrigkeit schützen. Die Regierung setze der Commission entgegen, daß der Art. 4 die öffentlichen Aemter nur unter Einhaltung der von den Gesetzen festgestellten Bedingungen zugänglich mache, und daß der Art. 112 des Gesetzes von 1847 als maßgebend für die Anstellung der Juden als Lehrer da stehe, weil er verordne, daß es bis zum Erlaß eines Unterrichts-Gesetzes bei den bestehenden Bestimmungen verbleiben solle. Der Schluß wird beantragt und angenommen. Nach einigen persönlichen Bemerkungen der Abg. Reichensperger (Geldern) und Aßmann wird der Antrag Reichensperger mit großer Majorität verworfen (dafür nur die Katholiken und die Feudalen) und der Antrag der Commission mit derselben Majorität angenommen. St. Petersburg, 9. März. (N.-Z.) Auch eine andre erfreuliche Nachricht für unsere Ackerbauindustrie habe ich heute zu melden; das Otreschkoffsche Project einer Bodencreditbank, von dem ich wiederholt berichtet, ist nun vorgestern vom Finanzminister definitiv gebilligt worden und wird umgehend dem Reichsrathe unterbreitet werden. Auf den Wunsch des Ministers, der keinen Theoretiker und Beamten an der Spitze sehen wollte, wird nun der Banquier Günzburg als Hauptconcessionär bezeichnet. Ob diese Wahl (eines Juden) nicht etwa gar beim ReichSrathe Anstoß erregen wird, muß sich bald zeigen. Uebrigens ertheilt ein heutiger Ukas auch „jüdischen Kaufleuten" das Recht, nach 20jähriger Carriere in der zweiten Gilde und nach zehnjähriger in der ersten — in den Ehrenbürgerstand überzutreten, d. h. den persönlichen Adel zu erwerben. Lemberg, 11. März. (Privatmitth.) Die Verhandlungen des hiesigen GemeinderacheS konnten nicht anders, als eine tiefe und nachhaltige Wirkung Hervorbringen. Sie mußten jedem denkenden Juden als eine Kündigung des vor zwei Jahren von polnischer Seite mit so vielem Eclat in Scene gesetzten Bruderbundes zwischen Polen und Juden erscheinen, und finden ihre Erklärung darin, daß die mitspielenden Persönlichkeiten hierdurch nach dem von ihnen nicht bezweifelten Gelingen des polnischen Aufftandes freie Hand gegen die Juden haben wollten. Dennoch haben sie die Unverschämtheit, auch jetzt noch au die Opserwilligkeit der Juden zu appelliren und deren Gut und Blut in Anspruch zu nehmen. So hat auch eine hochgestellte politische polnische Persönlichkeit sich schriftlich durch den Deputirten Pr. Samelsohn an die Krakauer Juden gewendet, damit sic bei der vorgenommenen Neuwahl eines Landtags-Deputirten daselbst für den polnischen Candidaten stimmen möchten, und wie zu erwarten soll, die Antwort gelautet haben: daß die Lemberger Gemeinderathsdebatten ihnen den Weg vorzeichneten, den sie einzuschlagen hätten; und sie bechätigten dies durch die Wahl des RegierungS-Candidaten. Anzeigen. Für Lehrer. An der hiesigen jüdischen Elementarschule ist die 1. Lehrerstelle von Ostern d. Z. ab zu besetzen. Mit derselben ist ein fester Gehalt von 250 Thlr. und 12 Klafter Deputat-Holz, im Werthe von 50 Thlr., verbunden und ist außerdem durch Ertheilung von Privatunterricht ein Einkommen von mindestens 100 Thlr. jährlich zu erzielen. Oualificirte Bewerber wollen ihre Prüfungs- Zeugnisse und Atteste an den Unterzeichneten Vorstand recht bald einsenden. Tuchel, den 5. März 1863. Der Schulvorstand. Fabian.