Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 27 (1863)
- Issue
- Heft 12 (17.3.1863)
- Date
- 1863-03-17
- Page
- Seite 185 (sequence 13)
- Language
- German
- Belongs to
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185 Prag, 3. März. (Privatmitth.) Aus einem in Prag erscheinenden Tagesblatte ersehen wir zu unserm Leidwesen, daß das Ministerium die Frage, ob ein jüdischer Professor als Promotor fungiren dürfe, dahin entschieden hat, daß dies nur zulässig sei bei Candidaten des Civilrechtes, nicht aber bei denen des canonischen Rechts. Da nun aber christliche Candidaten durchweg als Doctores sämmtlicher Rechte piomoviren, so wird ein jüdischer Professor an der juridischen Facultät nur bei der Promotion jüdischer Candidaten als Promotor fungiren können. Wir hätten von der jetzigen Regierung eine solche beschränkende Entscheidung nicht erwartet, um so weniger, als im Senat die überwiegende Mehrheit mit Ja gestimmt hat. Aber freilich hatte die cheologische Facultät dagegen energisch protestirt. Indessen geht doch aus dem Erlaß des Ministeriums klar hervor, daß bei Promotionen, bei denen es sich nicht um Ertheilung der Würde eines Docloris juris canonici handelt, wie z. B. in der medicinischen und philosophischen Facuttät, ein jüdischer Professor auch bei christlichen Candidaten als Promotor fungiren darf. — Der Jahrestag der Verleihung der Februarverfassung wurde im Tempel in besonders erhebender Weise und unter außerordentlicher Theilnahme gefeiert, wobei unter Anderem auch mehrere jüdische Landtags-Deputirte, Beamte und andere hochgestellte Personen anwesend waren. Die Predigt des vr. Kämpf brachte eine enthusiastische Wirkung hervor. Aus dem Aargau, 18. Februar. (Privatmitth.) Die Verhandlungen zwischen Frankreich und der Schweiz ziehen sich durch die Weigerung der schweizerischen Bevollmächtigten, französische Juden in Betreff des Niederlassungsrechts und des Erwerbs von Grundstücken mit anderen Franzosen auf gleichem Fuß zu stellen, in die Länge. Sie berufen sich dabei auf die Cantonal-Souveränität und auf geheime Vorbehalte in einem 1827 mit Frankreich abgeschlossenen Vertrag. Die französische Regierung erklärt aber, daß sie alle Franzosen ohne Unterschied zu vertreten habe und ihre Gesetzgebung dabei keinen Unterschied kenne und sie nicht erst von fremden Behörden untersuchen lassen werde, welcher Religion ein Franzose angehöre. Da die schweizerischen Bevollmächttgten merken, daß Frankreich auf seine Forderung beharrt, so scheinen sie, den neuesten Berichten aus Paris zufolge, an Nachgiebigkeit zu denken. Anzeigen. Offene Stelle. Ein fachlich gebildeter Vorbeter, der gleichzeitig die Functionen des Schächtens und Synagogendienstes versehen kann, findet in hiefiger Gemeinde unter günstigen Bedingungen sofort eine Anstellung. Befähigte Bewerber wollen unter portofreier Einsendung ihrer Sinen- und Oualificarionszeugnisse und mit Angabe ihres Alters und ihrer Ansprüche sich bei dem Unterzeichneten Vorstande melden. Lengs selb bei Eisenach, den 5. März 1863. Der Cultus-Vorstand. _I. Bien. Für Lehrer. An der hiesigen jüdischen Elementarschule ist die 1. Lehrerstclle von Ostern d. I. ab zu besetzen. Mit derselben ist ein fester Gehalt von 250 Thlr. und 12 Klafter Deputat-Holz, im Werthe von 50 Thlr., verbunden und ist außerdem durch Ertheilung von Privatunterricht ein Einkommen von mindestens 100 Thlr. jährlich zu erzielen. O-ualificirte Bewerber wollen ihre Prüfungs- Zeugnisse und Atteste an den Unterzeichneten Vorstand recht bald einsenden. Tuchel, den 5. März 1863. Der Schulvorstand. _Fabian. Die hiesige Gemeinde sucht sofort einen Lehrer und Eantor. O.ualificirte unverheirathete Bewerber werden nach Befähigung bis 300 Thlr. salarirt, und wollen dieselben ihre Zeugnisse an Unterzeichneten franco einsenden. Hüls b. Crefeld, den 20. Februar 1863. Der Vorstand. M. Kohn. 2l. Davids. B ekanntrnachung. Eine Lchrerstelle an der jüdischen Elementar-Schule Hieselbst wird Anfangs Mai c. vacant und soll wieder besetzt werden. Das Einkommen beträgt 200 Thlr. Bewerber haben sich bis zum I. April d. I. unter Einreichung ihrer Qualifications-Zeugnisse und einer Curriculum vilae bei uns zu melden. Schneidemühl, den 7. Mär; 1863. Der Vorstand der jüdischen Schule. Ein jüdischer Lehrer und Eantor, auch des Predigens beflissen, der außer den Elementarfächern gründlichen Unterricht in älteren und neueren Sprachen erthcilt und gesetzten Alters ist, wünscht eine Stelle in einer größeren Gemeinde oder auch sich an einem bestehenden Institute zu betheiligcn. Die Erpcdition gicbt auf frankirrc Anfragen die Adresse. *) *> Aus persönlicher KennMiß vermögen wir diesen Lehrer :u empfehlen. J»r. L. PH.