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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1863-02-24 · Heft 9 (24.2.1863) · p. Seite 137

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
27 (1863)
Issue
Heft 9 (24.2.1863)
Date
1863-02-24
Page
Seite 137 (sequence 13)
Language
German
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lich scheiterte derselbe am Art. 4t. der Bundesverfassung, welcher nur Bekennern der christlichen Religion die Niederlassung in der Schweiz gestattet. Die Herren Perser sollen diese Bestimmung geradezu als unbegreiflich bezeichnet haben, zumal die Schweiz sich sonst rühme, das freieste Land zu sein. Ueberhaupt seien ihnen die Schweizerischen Verhältnisse recht gut bekannt gewesen, so daß Herr Alimü Humbert fein Erstaunen hierüber nicht habe verbergen können, worauf man ihm erwidert habe, daß Lander- und Völkerkunde ein allgemein bei ihnen verbreitetes und sehr gründlich betriebenes Studium sei. So schreibt man der „Mgd. Z." Man sieht, jede Intoleranz straft stch an ihrem Urheber selbst. Biel, 5. Februar. (Privatmitth.) Daß sich in neuester Zeit auch unter den Israeliten in der Schweiz ein reges Leben entfaltet, beweist, daß sich auch in unserer kleinen Gemeinde ein Lese-Verein gebildet hat. Ich brauche Ihnen nicht erst zu sagen, daß kein hyperorthodoxes Blatt in unfern Verein Eingang gefunden hat, da Sie wissen, daß ein Mann wie Herr Gustav Dreifus unserer Gemeinde angehört. Das Mainzer Blatt findet überhaupt in der ganzen Schweiz wenig Leser, wenn auch die Mainzer Commis-Voyageurs eS sich sehr angelegen sein lasten, dastelbe einzuschmuggeln. Nachtrag. Berlin, 1. Februar. Vor Kurzem ist einem jüdischen Lehramtscandidaten, welcher das Oberlehrer-Examen bestanden hatte und nun das Probejahr an einem hiesigen Gymnasium antreten wollte, die Erlaubniß dazu versagt worden. Zu bemerken ist, daß das Probejahr keine Anstellung bedingt, sondern als ein wesentlicher Theil des Examens zu betrachten ist. Paris, 15. Februar. (Privatmitth.) Das Wohlthatigkeits-Comitö des Pariser Consistoriums, dessen Vorsitzender Herr Albert Cohn ist, hat soeben seinen Rechenschaftsbericht aus den Jahren 1800 und 1861 erscheinen lasten. Im Jahre 1860 hat dasselbe 172,110 Frcs. Einnahme und verausgabte diese bis auf 409 Frcs., im Jahre 1861 betrug die Einnahme 166,961 Frcs. und wurde diese bis zu 926 Frcs. verausgabt. An regelmäßigen monatlichen Unterstützungen vertheilte das Comitö c. 25,000 Frcs. im Jahre 1861 an 500 Familien; außerordentliche Hülfslcistungen an Kranke, Reisende, Wöchnerinnen und Leidtragende c. 12,000 Frcs.; zum Pesfachfeste 10,000 Frcs. Für Feuerung 4000 Frcs., Kleidung für Schulkinder 15,000 Frcs., Kleidung für Confirmanden 1600 Frcs. Eine Küche, aus welcher monatlich 6000 Portionen guter Bouillon, gutes Fleisch und Hülsenfrüchte, 3 Portionen zu 30 Ctn. geliefert werden, bedurfte eines Zuschusses von 13,000 Frcs. Mazzoth erhalten 800 Familien; 35 erhalten die ganze Miethe und 160 Unterstützung hierzu von 20, 40 und 50 Frcs. jährlich. Jetzt hat das Comitü auch Anstalt getroffen, gebrauchte Kleider in Empfang zu nehmen und zu vertheilen. Man sieht hieraus, daß die officielle jüdische Wohlthaügkeit am hiesigen Platze schon bedeutende Dimensionen angenommen, und daß es seitens ihrer Verwaltung einer großen Hingebung bedarf. Anzeigen. An unserer Rcligionsschule soll noch ein unverheiratheter junger Lehrer baldigst angestellt werden; wir ersuchen daher befähigte B.ewerbcr, die auch so weit musikalisch gebildet sind, um den Gesanguntcrricht ertheilen zu können, sich ohne Verzug, unter Einreichung ihrer Zeugniste bei uns zu melden. Magdeburg, den 10. Februar 1863. Der Vorstand der Synagogen-Gemeinde. Friedeberg. Herrn. Gerson. Spir. L. 91. Levy. M. Kaufmann. Aufforderung. Um erneuerte Bewerbung zu der nunmehr mit dem 1. Juli d. I. definitiv bei der hiesigen Synagogcn-Gemcindc zu besetzende Stelle eines musikalisch gebildeten Cantors werden Candidarcn von uns hierdurch mit dem Bemerken aufgcfordcrt, daß diese Stelle ein Jahrgehalt von 350 Thlr. und circa 150 Thlr. Ncbcneinkommcn gewährt und zu den Obliegenheiten ihres Inhabers es hauptsächlich gehört, daß derselbe genaue Kcnntniß der Schcchita besitzt und als zweiter Religionslchrer fungiren kann. Den durch Besähigungs- und Führungszeugnisse gehörig unterstützten postsreien Meldungen sehen wir bis zum 15. März d. I. entgegen und bemerken außerdem, daß Reisekosten nicht vergütet werden. Grünberg i,Schlesien, den 12. Februar 1863. Der Vorstand der Synagogen-Gemeinde,

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