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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1863-02-03 · Heft 6 (3.2.1863) · p. Seite 78

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
27 (1863)
Issue
Heft 6 (3.2.1863)
Date
1863-02-03
Page
Seite 78 (sequence 2)
Language
German
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78 feit dem Cultwclebeu weder an sich, noch für seine Bekenner irgend welches Hinderniß bietet, und sich dieses faktisch, wie schon in früheren Perioden, so auch in der Neuzeit auf glänzende Weise bethätigt hat, so wird sich auch ein dritter äußerlicher Einwaud wie von selbst aufheben, daß dem einzelnen Juden für seine Wirksamkeit in mehrfachen Lebensberufeu große Schwierigkeit und Beschränkung sich entgegenstellen, die nur durch seinen Uebertritt zum Christenthume behoben werden. Daß wir noch immer diesem Umstande manchen herben Verlust sonst tüchtiger Persönlichkeiten zu verdauten haben, laßt sich nicht verkennen. So Mancher, dem eine gewiffe Carridre verschlossen war, hat sich dadurch bewegen lassen, zur Kirche überzutreten. Es ist nicht unsre Sache, an das Gewissen solcher Personen zu appelliren, und sie zu befragen, wie sie dies mit der Wahrhaftigkeit vor sich selbst, vor deu Menschen und vor Gott vereinigen können. Diese Frage ist Gottes und ihres eigenen Gewissens Sache. Wir haben hier den Gegenstand nur objectiv zu erörtern. Mit dem tiefsten Bedauern muß jeder Menfchenfteund aus diesem Gesichtspunkte auf das Jahrtausend zurückblicken, wahrend dessen der jüdische Stamm mit aller Gewalt von aller Theilnahme am allgemeinen Leben und von den meisten Lebensbahnen ausgeschlossen war, und er wird eingestehen, daß, wenn nicht die Religion, doch deren Leiter und Träger, welche eine solche Ausschließung verlangten und durchsetzten, an deu Geschlechtern dieses Stammes und an der ganzen Menschheit ein großes Unrecht übten und schweren Tadel verdienen. Wie viele Geisteskräfte sind hierdurch der Menschheit verloren gegangen, wie viel Genie und Talent erstickt oder auf wenig nutzlose Weise verwendet worden: Ja, es kann ftaglich sein, ob alle blutigen Religionsverfolgungen eine dunklere Seite der Geschichte bilden, als diese Unterdrückung der fteien beruflichen Wirksamkeit für zahllose Geschlechter! Diese Ausschließung war eine so vollständige und lang dauernde, daß den Juden selbst das Bewußtsein derselben abhanden kam, und sie darin nur ein unabwendbares, ihnen auferlegtes Geschick sahen, und der Gedanke, daß es anders sein könnte, ihnen ganz fern lag. Die Zeilen änderten sich. Die bürgerliche Gleichstellung der Jude», die Eröffnung aller Lebensbahnen für sie wurde von Christ und Jude gefordert. Aber sie wurde ihnen uoch lange verweigert, und ist noch jetzt in vielen Ländern nur theilweise zugestanden. Und wo der Buchstabe deS Gesetzes ihnen günstig ist, kehren das Leben und die Staatsverwaltung ihnen noch oft de» Rücken zu. Da erst konnte für sie die Frage erstehen, über welche wir jetzt sprechen. Es ist aber ein Glück, daß nur mit der wachsenden Befähigung stets zugleich das Verlangen nach Wirksamkeit in den verschiedenen Lebensberufen erwacht und wächst, uud dieses Verlangen, sobald es Kraft genug erhalten hat, sich Schritt vor Schritt Bahn bricht, weil eben jene Befähigung eia Ausfluß solcher Cultur ist, welche selbst das Recht anerkennt und immer williger ausspricht. Wo daher die Befähigung erworben ist, da zeigt sich auch die Erlaubniß zur Wirksamkeit wenigstens in einer immer näher rückenden Zukunft, und verliert dadurch die »och momentan vorhandene Ausschließung ihre ertödtende Bedeutung. Die Ausschließung zieht sich daher in einen immer engeren Kreis zurück. Zuerst eröffnet sich das große Gebiet der Industrie zu einer uubedingteu Freiheit der Bewegung, dieser Industrie, welche Landbau, Handwerk, Fabrik, Technik und Handel mit ihrem unermeßlichen Umfang befaßt, und die in unserer Zeit mit der Wissenschaft, mit der potenzirtesten Geistesthätigkeit sich innig verbunden hat, der sich daher nicht blos die äußerliche Manipulation, die kleinliche Erwerbsthätigkeit, sondern auch Talent und Genie mit Befriedigung widmen können. Hieran schließt sich das fteie Gebiet der Wissenschaft und Kunst, das keine kleinlichen Schranken kennt und auf welchem sich der Jude ebenso gut mit dem kanonischen Recht und der Geschichte der Päpste, wie der Christ mit dem Talmud und der Geschichte der jüdischen Literatur beschäftigen kann. Hier ist es auch, wo der hartnäckige Geist der Ausschließung vou Position zu Position zurückweichen muß, und selbst die Verweigerung der Lehrstühle aufzugeben durch die hervorragenden Leistungen tüchtiger Männer gezwungen wird. Es schließt sich hieran die fteie Wirksamkeit als Mitglied der Commune und des Staates. Sobald das Gesetz das active und passive Wahlrecht zugestanden hat, giebt es kein Borurthell mehr, das dem Juden, falls er sich in rechter Weise als fähig bethätigt, die der fteien Wahl überlassenen Aemter auf die Dauer verweigern kann. Es bleibt somit nur der Kreis übrig, dessen Stellenbesetzung unmittelbar von den verwaltenden Behörden reffortirt, welche entweder ein retrogrades Gesetz oder eine Interpretation oder ihre Machtwiükür auf die Verweigerung der Anstellung vou Juden in allen oder gewissen Staatsämtern verwenden. Es ist dies ein Uebel, aber gegen die ungeheuren Gebiete, welche jetzt Jedermann offen

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