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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1863-01-20 · Heft 4 (20.1.1863) · p. Seite 56

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
27 (1863)
Issue
Heft 4 (20.1.1863)
Date
1863-01-20
Page
Seite 56 (sequence 12)
Language
German
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56 die früheren Jahrgange, so weit diese noch zu beschaffen, für seine Bibliothek angekauft hat. Afrika. Capstadt, im September. (Privatmitth.) Es wird Ihr Interesse erwecken. Laß auch hier in kurzer Zeit sich eine stattliche Synagoge erheben wird, zu welcher am 9. September der Grundstein feierlich gelegt ward, wie fie aus beifolgendem das Nähere ersehen werden.*) Ich brauche wohl nicht ausdrücklich zu bemerken, daß hier Unterschiede aus confessionellen Gründen gar nicht vorhanden sind. Werden doch sogar Christen und Juden auf einem und demselben Gottesacker begraben und ein Jude spielt die Orgel in einer der christlichen Kirchen. Ein paar deutsche Emigranten, die vor Kurzem herkamen, fingen wohl an, auf die Juden zu schimpfen, wurden aber von einem christlichen Kaufmanne der Art abgetrumpft, daß es ihnen vergangen ist. Correspond enz. Aus Westfalen, im November. Die Petition und Denkschrift der jüdischen Lehrer in Preußen betreffend. (Schluß.) Den petitionirenden Lehrern war es aber zunächst darum zu thun, ein praktisches Resultat, d. h. das Er¬ *) Hier folgen die Details, die wir bereits in No. 52 d. Bl. gebracht haben, wobei nur zu verbessern ist, daß die neue Synagoge nicht eingeweiht, sondern erst der Grundstein zu ihr gelegt worden ist. Die uns übersandten und dabei gehaltenen Reden können hier, da sie zwar sehr wacker, aber doch nicht von einem besonderen originellen Inhalte sindj, nicht mitgetheilt werden. Erhebend und interessant ist es jedoch, den Kern dieser in einem so entfernten Welttheile und nach so vielen Jahrtausenden gehaltenen Reden sich um die Stiftshütte der Siuaitischeu Wüste, um den Berg Nebo und Jerusalem bewegen zu sehen, und auch hier im Moscheh die Wurzel und in der Gegenwart die Aufgabe des Judenthums erkannt zu wissen. Die Redactiou. reichbare zu erlangen, sie dursten daher keine Anträge teilen, deren Gewährung zur Zeit doch mehr als zweifelhaft erscheint. Ueberdies hatte mau auch den Lehrern vielleicht mit einigem Rechte die Competenz zur Stellung eines derartigen Antrages bestreiten können, eine solche würde mehr andern Organen als namentlich Rabbinern und Gemeindevorstanden zukommen. Aber auch abgesehen hiervon lag noch ein anderer Grund vor, diese allerdings nicht außerhalb der Erörterung gebliebene Frage nicht zum Gegenstand der Petition zu machen. Ueber diese Frage herrscht nämlich unter den Juden selbst keine Uebereinstimmung, sie ist vielmehr als eine offene zu betrachten. Sehr viele glauben nämlich die Unabhängigkeit und freie Selbstbestimmung der Gemeinden, wie solche durch das Gesetz vom 23. Juli 1847 gegeben ist, einer staatlichen Anerkennung und Unterstützung , die leicht eine Bevormundung herbeiführen könnte, verziehen zu müssen. Noch größere Meinungsverschiedenheit würde über die Ausführung dieses Prinzips entstehen, es würden Fragen, wie die Consistorial- Berfassung, jüdischen Centralbehörden u. dgl. zur Erörterung kommen, über welche die Ansichten sehr weit auseinandergehen. Wenn nun aber die Denkschrift verlangt, daß jeder jüdischen Gemeindeschnle, welche die Elemente der Dauer und des Bestandes in sich trägt, der Charakter der Oeffentlichkeit, und dem Lehrer einer solchen Schule die Eigenschaft eiues öffentlichen Beamten beigelegt, diesen Schulen auch Zuschüsse aus den Mitteln der politischen Gemeinden gewährt werden sollen, so würde die Erfüllung dieses Verlangens doch wenigstens das staatliche Anerkenntniß der jüdischen Schule als einer gleichberechtigten enthalten. Ist dies aber einmal erreicht, so dürfte auch eine Unterstützung der einzelnen Schulen durch Staatszuschüsse, wie solches bei den übrigen Schulen der Fall, zu erlangen sein, indem das Interesse der Schule, im eminenten Sinne, als ein staatliches allseitig anerkannt wird. Auf diesem Gebiete mindestens würde also das Verlangen des Herrn Cohn nach staatlicher Anerkennung sich gerade auf dem in der Denkschrift eingeschlageneu Wege am Füglichsten herbeiführen lassen. Auf andern Gebieten möchte sich dies viel schwerer bewirken lassen, ganz abgesehen davon, daß derartige Anträge, wie sie Herr Cohn verlangt, leicht mit dem Artikel 15 der Verfassungsanzelegcuheit in Couflict geracheu könne».

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