Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 27 (1863)
- Issue
- Heft 3 (13.1.1863)
- Date
- 1863-01-13
- Page
- [Seite] (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
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27 Jahrgang JW 3. Allgemeine Zeitung -es Iu-cnthums. Ein unparteiisches Organ für alles jüdische Interesse. HeranSgegeben von Rabbiner Dr. Ludwig Philippson in Bonn. Leipzig, den 13. Januar 1863. Diese Zeitung erscheint wöchentlich einmal, Dienstag«, in l1/* bi» 2 Bogen. Preis de« Jahrgang« 3 Thlr. Halbjährig 1 Thlr. 13 Rgr. Dierteljährig 22>/r Rgr. Inserate werden mit 1*/i Rgr. für die Petitzeile oder deren Raum berechnet. Beilagegebühren betragen für 1 Bogen 4 Thlr., für >/r Bogen 2 Thlr., für V* Bogen 2 Thlr. Alle Buchhandlungen, Postämter und Zeitung«.Expeditionen nehmen Bestellungen an; der Hauptexpe» dition für beide Letztere hat sich da« Lönigl. Sächs. Haupt»Zeitung« > Bureau hier unterzogen. Inhalt. Leitende Artikel: Ueber die Stellung der Rabbinen in der Gegenwart. II. — Zerstreute Bemerkungen. — Pariser Briefe XIII.: Der Blinde als Führer der Verirrten. Zeitungsnachrichten: Deutschland: Heilbronn. Preußen: Berlin, Bonn. Oesterreichischer Kaiserstaat: Krakau. Schweiz: Zürich, Neuschatel, Aarau, Bern. Frankreich: Paris. Italien: Rom. Schweden: Stockholm. D onaufürstenthümer: Bukarest. Rußland: Von der russischen Grenze. Korrespondenz: Aus Westfalen, die Petition und Denkschrift der jüdischen Lehrer in Preußen betreffend. Bemerkungen. Leitende Artikel. Bonn, 4. Januar. Äeber die Stellung der Rabbinen in der Gegenwart. II. Die Rabbinen waren und sind die Erben einer großen Aufgabe, die Nachfolger Moscheh's, der Propheten, Esra's, der Lehrer der Mischna und der Samara. Wie sie dieses ihr Erbe verwaltet haben, ob in großem oder kleinlichem Geiste, ob in richtigem oder irrigem Berstäud- »iß, ob mit Schwung oder mit niedergedrücktem Sinn, liegt hier außerhalb unserer Erörterung. Wiffen wir doch Alle, daß der Mensch um Vieles mehr der Sohn seiner Zeit, ja noch mehr der Vergangenheit, ein Jünger seiner Vorgänger, den Weg fortschreitend, auf welchen eS von Kindesbeinen au gestellt worden, die Consequenz seiner Prämissen ist, als sein eigenes Werk. Aber das können wir ohne irgend einen Widerspruch behaupten, daß eS keinen strenger» sittlichen Ernst geben könne, als mit welchem die Rabbinen seit ältester Zeit ihre Aufgabe anfaßten und vollführten. Sie waren Gesetzesausleger, die sich vor Allem selbst den Gesetzen und Vorschriften rigoros unterzogen und als Muster der Hingebung und Entsagung gelten können. Als Richter tragen .sie den Ruhm unbestechlicher Gerechtigkeit und der unbedingten Treue für die ihnen anvertrauten Rechtsvorschriften. Sie haben keinen Versuch gemacht und keine Veranlassung genommen, sei es aus Ueberzeugung, sei es aus Eigennutz, eine Hierarchie zu bilden und eine hierarchische Macht sich anzueigneu. Ihre Reihen standen Jedermann und zu jeder Zeit offen, der sich die nöthigen Kenntnisse erwarb, und Jedweder ihres Standes konnte diesen ohne Anstoß allezeit verlasse». Schon in talmudischer Zeit glänzten Handwerker und Arbeiter unter den Rabbinen als große Autoritäten. Der befähigte Kaufmann konnte morgen Rabbiner, der Rabbiner, wenn er sein Amt anfgab, morgen Geschäftsmann werden. Sie führten keinerlei Weihe und Ordination ein, sondern das Fähigkeitsattest eines oder mehrerer Rabbinen genügte, einen Candidaten zum Amte zu befähigen. Selbst das im Mittelalter furchtbare Werkzeug des Bannes, der Excommunicatiou (Sin), hat nur selten Verwenduuguud Miß-