Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 27 (1863)
- Issue
- Heft 1 (1.1.1863)
- Date
- 1863-01-01
- Page
- Seite 11 (sequence 11)
- Language
- German
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11 Heimath aufgesucht; aber da in Belgrad Handel und Wandel noch ganz darniederliegen, so ist deren Lage noch immer eine sehr traurige. Allein zur Ehre der christlichen Bewohner und vorzüglich der Behörde in Serbien müssen wir es dankend hervorheben, daß den Rückkehrenden nicht die mindeste Schwierigkeit in den Weg gelegt wurde und von der befürchteten Feindseligkeit der Einwohner in Belgrad hat sich bis jetzt nicht die geringste Spur kund gegeben. So weit die Zustände es gestatten, gehen die Zurückgekehrten ihren gewöhnlichen Beschäftigungen wieder nach und die mit ihren Famllien in Semlin Zurückgebliebenen betreiben dennoch ungehindert ihre Geschäfte in Belgrad. Das Schicksal der Judengemeinde in Belgrad hangt von der Zukunft ab, da sich bis jetzt nur schwache Reste und Trümmer (und zwar meist Arme, die ihre alten Hütten aufsuchten) daselbst eingesunden haben. Die reicheren Mitglieder warten die politischen Ereignisse ab, die vielleicht in naher Zukunft etwas Entscheidendes bringen werden. Jedenfalls ist das reiche Geschenk der edlen Familie Rothschild eine schöne Chanuka-Bescheerung, die von den zahlreichen nochleidenden Famllien in Belgrad rc. mll unbeschreiblichem Dank und tausendfachem Segen ausgenommen worden ist. Die edle Famllie kann auf sich das Wort Job's anwenden: der Segen der Umherirrenden kam auf mich und das Herz der Wittwen machte ich jubeln! Rabbiner Oppenheim. Schweden. Stockholm, 11. December. Die Verhandlungen über die vom vorigen Reichstage dem jetzigen zur definitiven Beschlußfassung überwiesenen Anträge auf Abänderungen verschiedener Bestimmungen der Berfassungsgesetze sind gestern in allen vier Ständen zum Abschluffe gebracht worden. Das Resultat ist eben kein besonders günstiges. Der Antrag auf jährliche Reichstage, welcher, wie in meinem letzten Berichte mitgethellt, im Ritterhause ttotz der Unterstützung, welche der Justizminister demselben zu Theil werden ließ, mit 147 gegen 118 Stimmen verworfen wurde, ist im Priesterstande auf eine noch weit größere Opposition gestoßen: hier wurde er mll 37 gegen 9 Sttmmeu verworfen. Eine noch größere Mißsttmmung hat indessen im Publikum eine andre Abstimmung des geistlichen Standes erregt, nämlich die über den Antrag, daß auch Anhänger der mosaischen Confession in Zukunft an den Wahlen zum Reichstage sollen Theil nehmen dürfen. Obwohl es sich zunächst nur um Ertheilung des activen Wahlrechts, nicht darum, sie auch für wählbar zu erklären, handelte und obwohl Adel- und Bauerstand dem Anträge bereits ihre Zustimmung gegeben hatten und an der Zustimmung des Bürgerstandes keinen Augenblick zu zweifeln war, hat doch der Priesterstand das Odium nicht gescheut, sich allein dem Anträge zu widersetzen. Mit einer Majorität von allerdings nur 3 Stimmen (27 gegen 24» haben die geistlichen Herren den Antrag verworfen. In dem gestrigen Plenum des Bürgerstandes sprach Lallerstedt in Bezug auf diese Abstimmung in einem beredten Vortrage die Hoffnung aus, der Bürgerstand werde durch einstimmige Annahme des Antrags beweisen, daß der Kern der schwedischen Nation frei sei von den Vorurtheilen, zu deren Vertreterin sich auch diesmal wieder die Mehrheit des Priesterstandes aufgeworfen habe, und in der That wurde auf die Anftage des Sprechers, ob der Bürgerstand sich einstimmig für die Annahme , des Antrags erklären wolle, die Frage von allen Mitgliedern bejaht. Im Ritterhause war der betreffende Antrag ohne Stimmenzählung angenommen worden, obwohl Graf Mörner und andre Vertreter der reactionären Partei gegen denselben Opposllion erhoben hatten. — (Zum Verständniß bemerken wir, daß daS schwedische Parlament aus vier gesonderten Ständen, dem Adel-, Priester-, Bürger- und Bauernstände besteht, daß jeder Stand für sich berathet und sowohl die Majorität jedes einzelnen Standes, als auch die Uebereinstimmung aller 4 Stände erforderlich ist, um einen Entwurf zum Gesetz zu erheben. So vermochte eine Mehrheit von 3 Stimmen im Priesterstande gegenüber der Einstimmigkeit der drei anderen Stände zum Scheitern zu bringen. Aus diesem veralteten Systeme erklärt es sich denn auch, daß der Reichstag die Vermehrung seiner eignen Rechte selbst verworfen hat, da er die Verfassung als ein Noli me tangere vor jeder Veränderung bewahren will, die zuletzt doch nur zu einer gänzlichen Reform führen würde. Freuen wir uns wenigstens, daß es nur der Priefterstand und in diesem auch nur eine schwache Mehrheit war, welche selbst die geringe Forderung des activen Wahlrechts, d. h. die Theilnahme an den Wahlen der Parlamentsmitglieder für den Bürgerstand verwarf, während dieser selbst einstimmig dafür votirte. Red. d. A. Z. d. Jud.) **