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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1855-12-17 · Heft 51 (17.12.1855) · p. Seite 655

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
19 (1855)
Issue
Heft 51 (17.12.1855)
Date
1855-12-17
Page
Seite 655 (sequence 11)
Language
German
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655 und vielleicht auch von Vortheil, über diesen Gegenstand auch auswärtige Stimmen zu vernehmen. R. (Nachbemerkung der Redaction.) Schon in den Jahrgängen 1848 und 1849 dieser Zeitung begannen wir über die Gemeindestatuten zu referiren und zu debattiren. Wir theilten z. B. damals das Magdeburger und das Crefelder Statut mit. Allein die Debatten blieben damals ohne Anklang und Betheiligung, und da ließen wir die Sache fallen. Wir find übrigens stets geneigt, fie wieder aufzunehmen. Was den in Rede stehenden Gegenstand betrifft, so bemerken wir, daß daS Magdeburger Statut einen ähnlichen PassuS enthält, daß aber den Gutachten des Local- und zweier andrer"Rabbinen im Falle der Streitigkeiten um Cultusangelegenheiten die enrscheidende Kraft beigelegt ist, sobald fie übereinstimmend find, mögen sie auf Seiten der Majorität oder der Minorität auSfallen. Ist in den Gutachten eine dissentirende Stimme, so wird die Frage noch einmal von Vorstand und Repräsentanten berathen und zwei Drittel Majorität entscheidet; sind zwei dissentirende Gutachten aus Seiten der Minorität, so wird die Sache fallen gelassen. Wir glauben, daß dies die passendste Weise gegenwärtig ist — die Wahl der zu befragenden zwei Rabbinen außer dem Localrabbinen ist zu Einem dem Vorstand und den Repräsentanten, zum Andern dem dissentirenden Theile der Gemeindemitglieder vindicirt — denn am Ende kann bei der Verschiedenheit der Ansichten der heutigen Rabbinen selbst, diesen gar keine andere Instanz eingeräumt werden, wenn nicht hüben und drüben alle Selbstständigkeit aufhören soll. Im Grunde hat die Erfahrung gelehrt, daß wider den Willen der Gemeinde doch nichts ausgeführt werden kann, und alles Erzwungene, es sei selbst noch so nützlich, wieder von selbst abfällt. Die Wirklichkeit mit ihren zwingenden Bedingungen scheidet Alles wieder auS. Wir verstehen allerdings hier „den Willen der Gemeinde" nicht nach der Kopfzahl, sondern nach den energischen Aeußerungen, die sich kund thun, und diese find oft gerade die der Minorität. Spanien. Madrid, Ende November. In kurzer Zeit wird die spanische Verfassung von den CorteS vollendet sein. Nach einer Bestimmung derselben darf in Spanien Niemand wegen seines Glaubens verfolgt werden und eS ist fortan keinem Juden verboten, daselbst zu wohnen. Nach der Proclamation der Verfassung als Gesetz werden wir den betreffenden Paragraphen in seinem Wortlaut mittheilen. Anzeige«. Prediger- Gesuch. Die E m a n u-El-Tempelgerneinde der Stadt Ncw-Bork sucht einen Prediger, der bei gründlicher Gelehrsamkeit ein Redner ersten Ranges sei, und seinen Predigten den Zauber LeS Belehrend-Unterhaltenden, so wie das Erhebende der Andacht zu verleihen versteht. Der Gottesdienst im Tempel ist in zeitgemäßer Reform, mit Orgel und Chorbegleitung. Kandidaten, die vbgcnannte Eigenschaften mit Kenntniß der englischen Sprache verbinden, würden bevorzugt. Der Gehalt ist nicht weniger als 1500 pr. Thaler pro Jahr; -Aufnahme auf drei Jahre vorerst, und sodann auf längere Zeit. Die Herren Dr. Philippson in Magdeburg und Stein in Frankfurt a. M. werden auf Anfragen nähere Auskunft ertheilen. Copicn von Zeugnissen können gesandt werden an folgende Adresse: Herrn A. Hichelbacher, New-York. In der israelitischen Gemeinde zu Celle ist die Stelle eines Schächters und Religionslehrers erledigt. Hieraus Rcflectircnde haben sich in portofreien Briefen an den dortigen Vorstand zu wenden, und durch Zeugnisse sich darüber auszuweisen, daß fie einen Chor zu leiten, Unterricht im Gesänge, sowie in den Lehrgegenständen einer Religions-Schule zu ertheilen im Stande sind. Celle (Königreich Hannover), im Novbr. 1855. Der Gemeinde - Vorstand. Die israelitische Gemeinde zu Crivitz in Mecklenburg-Schwerin sucht zum nächsten Scman einen Religionslehrcr, Dorbetcr und Schächter. Gehalt, bei freier Wohnung, Heizung, Mittag- und Abcndlisch, 100 Thlr. Pr. Court., außer der Einnahme der nicht unbedeutenden Schcchita. Resieclirende, die sich jedoch der Approbation des Landesrabbinen Herrn Dr. Lipschütz unterwerfen müssen, wollen sich in portofreien Briefen wenden an den Vorsteher I. L. Ladewig. Für einen jungen Mann, der kleine Reisen vorzunchmcn hat, und ein guter Verkäufer sein muß, ist in meinem Eisen- und Manufacturwaaren-G e sch äft eine Stelle offen. Hofgeismar (Kurhcssen). Felix Kleeberg.

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