Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 19 (1855)
- Issue
- Heft 49 (3.12.1855)
- Date
- 1855-12-03
- Page
- Seite 622 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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Die Liste der in diesem Jahre zu subventionirenden Werke ist hiermit noch nicht abgeschlossen. So glauben die Leiter dieses Instituts ein Werk zu Stande gebracht zu haben, wie es im Judenthume bis hierher noch nie eristirte, und das noch Größeres für die Zukunft verheißt. Wir können heute schon dem Publikum sagen, daß für das zweite Jahr bereits sehr großartige Werke vorbereitet werden. Kir Conferenz in Clevrland (Var--Amerika). Wir haben bereits mehrere Male von der in Cleveland im October beabfichrigten Conferenz nordamerikanischer Rabbinen, Prediger und Gemeindedrputirten gesprochen, und sie ftcudig als ein Zeichen erwachenden Lebens und Strebens jcnseit des Oceans begrüßt. Es liegen nun zwei erste Berichte in Nr. 18. des „lsraelite“ über diese Conferenz vor, aber fie find noch sehr ungenügend. Es wird uns weder gesagt, wer die Conferenz besucht hat, noch wie Viele. Es werden nur die Namen genannt, welche im „lsraelite“ stets Vorkommen, die Herren Wise, Lilienthal, Cohn, Kalisch, Rvthheim, Lreser. Im Uebrigen wird mitgetheilt, daß die Versammlung einen sehr bunten Anblick bot, da man von allen Meinungsnüancen, Trachten, Altern, mehrere Orthodore mit langen Bärten im Saale erblickt hatte. Bald trennten fie fich jedoch in rechts und links; bei der Wahl des Bureaus hätten die „Reformer" gänzlich die Oberhand gehabt, indem Wise zum Vorfitzenden, Cohn zu seinem Stellvertreter. Lilienthal zum Secrctair gewählt worden. Darüber hätten fich schon die Orthvdoren bereit gemacht, fich zurückzuziehen. Da trat Wise auf, und schlug eine „platform“, das heißt Thesen vor, welche der Conferenz zur Grundlage dienen sollten. Diese waren: 1) that all Israeliles agree upon the divinity of llie Bible, daß alle Israeliten übereinstimmen über die Göttlichkeit der Bibel; 2) that Ihe Talmud is acknowleeged bv all as the legal and obligatory coaunentary of ihe Bible, daß der Talmud von Allen als die gesetzliche und verpflichtende Auslegung der Bibel anerkannt wird. Diese „Platform" habe einen allgemeinen Beifallssturm Seitens der Orthvdoren herbeigeführt, man drbattirre in Frieden drei Sitzungen hindurch, und nahm fie endlich an. Außerdem wurden Comite's für Liturgie, Ritus u. s. w. ernannt, um der nächsten Conferenz Vorschläge unterzubrciten. So weit die Berichte bis jetzt. Wir haben uns über derartige Vorgänge schon zum Oeftern ausgesprochen. Von den reellen Erfolgen solcher Conferenzen halten wir nichts, und werden fich jene stets illusorisch zeigen. Desto wirksamer find fie als Anregung, persönliche Berührung, Heraustreten aus der einseitig machenden Studirstube, und Belebung für das Publikum. Weiter hinaus können wir ihnen aber auch nichts einräumen. Obgleich wir daher dieser „Platform" auch keine besondere Wichtigkeit beilegen, als daß es durch fie den Herren gelungen ist, diese Conferenz mit einander zu halten, und die Spaltung zu verkleistern, die fich in der nächsten oder nachnächsten dennoch zeigen wird, sobald man mehr als Worte will, so können wir doch den zweiten Satz dieser „Platform" nicht ohne alle Beachtung hingehen lassen. In demselben fällt zuerst das „by all“ als zweideutig auf. Wollten sie damit sagen, daß „alle Mitglieder dieser Conferenz" den Talmud als verpflichtende, d. h. doch nichts anders als alle Juden auf ewige Zeit religiös verpflichtende Auslegung der heiligen Schrift anerkennen: so haben wir nichts dagegen. Sollen fie aber heißen: „alle Israeliten" erkennen den Talmud als solche an, gleich dem ersten Satze „all Israelites": so haben sie eine Unwahrheit gesagt, denn es giebt außer den Karäern und Chaffidim noch sehr, sehr viele Juden, welche, bei aller Achtung vor dem geschichtlichen Werthe und der traditionellen Autorität des Talmuds ihm die verpflichtende Kraft nicht zusprechen, und fich gegen einen solchen Satz ernstlich verwahren würden, falls er mehr gelten sollte, als der Ausspruch einiger zufällig zu einer Conferenz zusammengekommener Männer zu sein, die fich miteinander vertragen wollen. Ja, noch mehr, der Talmud selbst macht auf diese verpflichtende Kraft keine Ansprüche, und kann fie seiner ganzen Natur nach nicht machen. Der Talmud, da er eine ungeheure Contrvvcrse umschließt, erkannte selbst noch eine höhere Autorität an, den Usus, den Gebrauch, der fich bald für die eine, bald filr die andre Meinung entschied. Niemand könnte etwas gegen das Beiwort „gesetzliche Auslegung" haben, denn zwar nicht sowohl der Talmud, als vielmehr die aus dem Talmud geflossenen Bestimmungen hatten viele Jahrhunderte den Charakter des Gesetzes, und haben ihn in allen jüdischen Ledensmomenren noch jetzt — man richtet fich danach. Aber anders ist es mit dem Worte „verpflichtend",