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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1855-09-24 · Heft 39 (24.9.1855) · p. Seite 505

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
19 (1855)
Issue
Heft 39 (24.9.1855)
Date
1855-09-24
Page
Seite 505 (sequence 11)
Language
German
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505 gegen zu kommen. Eben so finden fich wieder andererseits unter den Candidaten Namen, die früher oder sonst kaum in ihrem RituS irgend einen Pijut ausgelassen hatten, und nun bewerben fie sich um Wien. Komisch ist eS mir auch, zu vernehmen, daß Mancher, der seiner Gemeinde halber nicht förmlich in Concurrenz treten wollte, einen Brief schrieb, deS Inhaltes, daß er bereit sein werde, die Stelle anzunehmen, wenn man fie ihm geben wird. „Gehupft oder gesprungen", pflegt man hier zu Lande zu sagen, welch ein Unterschied ist, ob VaS Schreiben so oder so stylifirt ist. Welch eitle Förmlichkeiten. Doch derartiger „Schluß" abgerechnet, so wünsche ich es aus vollem Herzen, daß wir hier den rechten Mann finden mögen. Der gute Prediger allein nützt nichts. Wir brauchen einen Mann. Wien ist ein Boden, auf dem fich noch Vieles schaffen laßt, wenn man nur den rechten Mann dazu findet. — AuS dem Grunde halte ich eS auch als meine Pflicht, Ihnen über diesen Gegenstand von Zeit zu Zeit Mittheilungen zu machen. In diesem Jahre sind an den hohen Festen noch viel mehr Minjanim als im vorigen Jahre. Die Behörde gab dazu die Bewilligung, um den Andrang bei den jetzigen Verhältnissen zu vermeiden. Auch kam die Weisung, daß am Versöhnungstage der Gottesdienst für die Dauer einer Stunde unterbrochen werden muß. Während dieser Zeit wird das Publikum die Bethäuser räumen und dieselben werden gelüftet und auSgeräuchert. Anzeigen. Die Berufung unseres verehrten Rabbiners, Herrn M. Löweustamm, von hier nach Posen, veranlaßt uns, das hiesige Rabbinat anderweitig zu besetzen. Es ist für dies Amt außer den nicht zu bestimmenden Nebeneinkünftcn ein Gehalt von jährlich 300 Thlrn. und freie Wohnung ausgesetzr. Bewerber müssen mit Hatarat Horaah von anerkannten, streng religiösen Rabbinen, so wie mit Zeugnissen über ihr bisheriges Wirken versehen sein, deutsche Dortrage halten, den Religionsunterricht der jüdischen Zöglinge hiesiger Lehranstalten leiten können und in den letzten beiden Fächern Probe abhalten. Um einstweilige schriftliche, portofreie Anmeldungen Linnen 4 Wochen wird gebeten. Fraustadt, den 4. September 1855. Der Verwaltungs-Vorstand. Eine israelitische Gemeinde beabsichtigt für ihre Religionsschule die Anstellung eines Lehrers für den jüdischen Elementar- und Religionsunterricht. Selbstverständlich ist der Nachweis einer guten Führung, Zeugnisse über abgelegte Prüfung und der gehörigen Befähigung zur Ertheilung des Unterrichts in den hebräischen Elementargegrnständen und Religion; wünschenswerth ist, daß derselbe Unterricht im Gesang ertbeilen und einen Chor leiten kann. Die Anstellung geschieht vom 1. October d. I. an provisorisch auf ein Jahr. Nähern Nachweis wird Herr Rabb. Dr. Philippfon in Magdeburg geben. An der hiesigen israelitischen Elementarschule ist mit dem 1. Januar 1856 die Lehrerstelle, welche mit 300 Thlrn. jährlich besoldet wird, vacant. Darauf reflectirende unverhcirathete Lehrer werden ersucht, sich recht bald unter portofreier Einsendung ihrer Qualificationszcugnisse zu wenden an den Schulvorstand Js. Kaufmann. D. Hartog. Goch bei Cleve, im September 1855. Die israelitische Gemeinde zu S ü l z e in Mecklenburg- Schwerin wünscht zum bevorstehenden einen Religionslchrer zu engagiren, der zugleich Dorbeter und Schächter ist. Geeignete, unverhcirathete Bewerber wollen fich in portofreien Briefen an den Vorstand wenden. Ein geprüfter Rcligionslehrer findet bei Unterzeichnetem sofort, oder spätestens zu Neujahr 1856 ein Engagement als Gehülfslchrer. Gehalt bei gänzlich freier Station 72 Thlr. p. a. Cöthen, den 5. September 1855. S. A. Wolff, israel. Religionslehrer rc. Ein Religionslehrcr, der im Besitz dreier hataraih haraoih ist und eine Reihe von Jahren als Religionslehrer y'b und zur Zufriedenheit seiner Gemeinde fungirt hat, auch über seine religiöse und politische Aufführung gute Atteste beizubringen vermag, wünscht sofort, spätestens binnen Jahresfrist (bis Michaelis 1856) bei einer der großern Gemeinden Deutschlands als Religionslchrer und Prediger, oder als Dorbeter und Schächter cngagirt zu werden. Derselbe besitzt musikalische Bildung, ist bm» und vermag allen billigen Anforderungen gebildeter Gemeinden zu entsprechen. — Näheres theilt mit S. A. 3Vvlff, Religionslehrer. Cöthen, den 5. September 1855. Eine gebildete Erzieherin, der französischen wie deutschen Sprache mächtig und mit gediegenen musikalischen Kenntnissen ausgerüstet, wird unter günstigen Bedingungen für Warschau zu engagiren gewünscht. Adressen werden Berlin, Kupfergraben Nr. 5. im Comptoir erbeten. Für unser Manufactur - Waaren - Geschäft suchen wir ein gebildetes Mädchen von ordentlichen Eltern mit nöthigen Vorkenntnissen gegen Salair. Offerten franco. Hamm (Westphalen). Gebrüder Gerson.

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