Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 19 (1855)
- Issue
- Heft 35 (27.8.1855)
- Date
- 1855-08-27
- Page
- Seite 455 (sequence 13)
- Language
- German
- Belongs to
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455 Samuel Stedry kräftig unterstützt, welche Beide abwechselnd als Vorbeter fungirten, und durch trefflichen, würdevollen, auf gründliches Verständniß des Hebräischen gestützten Vortrag die Weihe deS Gottesdienstes sehr erhöhten. 1850 wollten einige Stadtverordnete den jüdischen Friedhof auö der Nähe der Stadt verbannen, und er trat wieder als erfolgreicher Anwalt auf. 1852 wurde unsere Schule von Seite der k. k. Landesschulbehörde als Winkelschule erklärt, und die Aufhebung derselben aufgetragen. Ihm aber gelang eS — obschon die erforderliche Kinderanzahl und der Fonds fehlte — dieselbe zu einer öffentlichen, gesetzlich anerkannten Schule zu erheben. Auch die innere Einrichtung der Schule hat ihm Vieles zu danken; noch auf dem Krankenlager ertheilte er dem Lehrer schriftlich den Auftrag, die Uebersetzung der Gebete als obligaten Lehrgegenstand einzuführen. Noch viele Einrichtungen zum Besten der Gemeinde hatte er projectirt, als ihn leider der Tod im 49. Lebensjahre ereilte. ES wäre zu wünschen, daß die Gemeinde auf dem eingeschlagenen Wege rüstig fortschreite. — Eine zahllose Menge von allen Confessionen strömte von Weit und Breit herbei, um dem so hoch geachteten Manne das letzte Geleite zu geben, und die Schuljugend sang beim Leichenzuge aus Ihrem „Kleinen israelitischen Gesangbuche" die Lieder Nr. 23. und 25. nach der Melodie Nr. 12., welche der hiesige Gesanglehrer Herr Mrazek mit ihnen einstudirte. Bon den Legaten des Verblichenen — der eine Wittwe mit 5 Kindern hinterließ — find bis jetzt bekannt: 20 Fl. C.-M. an die Ortsarmen, und 100 Fl. C.-M. an den hiesigen israel. Schulfonds.!or:s 8=> 8573 N573^ 'n nrtm NL:8 rii'3N 582 J. E. Für eine israelitische Erziehungs- und Umerrichrs- Anstalr in Würzburg werden zwei Hülfslehrer gesucht, welche sowohl den gewöhnlichen als auch den Hähern Rcligions- und deutschen Unterricht zu übernehmen haben. Kenntniß der französischen Sprache wird berücksichtigt. Der Gehalt des 1. Hülfslchrcrs wird zwischen 500 nnd 600 Fl., der des 2. 400 bis 500 Fl. betragen mit Aussicht aus spätere Erhöhung. Bewerber wollen ihre Anmeldung und legalen Nachweise über vorzügliche Befähigung und acht religiös-sittlichen Wandel längstens bis Ende September d. I. ftanco einsenden an S. B. Barnberger, Distr. - Rabbiner in W ü r z bu r g. In Büdingen, Großh. Hessen, ist die Stelle eines israelitischen Rcligionslehrcrs, Vorsängers und Schächters mit jährlicher Einnahme von circa Fl. 230 zur sofortigen Besetzung erledigt. Unvcrhcirarhcte, hierauf reflectircndc Lehrer wollen sich portoftei unter Bcischluß ihrer Zeugnisse an den Vorstand daselbst wenden. Baumholder, 6. August 1855. Die israelitische Gemeinde dahier wünscht einen Lehrer zu engagiren, der zugleich das Vorbeter- und Schächteramt zu versehen hat. Derselbe muß dem Elementarunterricht vollständig gewachsen sein, so wie der Uebersetzung aus dem Hebräischen ins reinste Deutsch. Gehalt 60 Thlr. und ficie Station nebst Ossualien. Lediger Stand und gute Atteste find unerläßlich. Darauf Rcstectirende wollen sich sofort in portofreien Briefen direct an mich wenden, und können nach Abschluß des Contracrs sogleich eintreten. Ern. Culrnann Sohn. Die hiesige Judengemeinde sucht einen Lehrer und Schächter zum nächsten — Gehalt besteht in 90 Thlrn. bei fieier Mittags-Beköstigung in einem bestimmten, anständigen Hause, nebst Wohnung und Holz. Refiectirende wollen sich in portofreien Briefen wenden an den Vorstand der Gemeinde zu Stralsund. Vacanz. Die Vorbeter- und Schächter-Stelle bei der hiesigen Corporation wird vacant und soll spätestens zum 1. Januar 1856 neu besetzt werden. Bewerber von gutem Charakter und streng religiösem Sinne, der deutschen Sprache und Schrift kundig, um das Kastenwesen der Gemeinde führen zu können, wollen sich unter Beibringung der Zeugnisse ihrer Tüchtigkeit sowohl in der Lekeckita und Bedika, als auch im Vorbeten, so wie der ihrer bisherigen Führung, entweder persönlich, ohne Anspruch auf Kosten-Vergütung, ober in portofteien Briefen binnen 4 Wochen an uns wenden. Es wird mit dieser Stelle an firirtem Gehalte nebst Emolumenten ein Einkommen von 300 Thlrn. jährlich und fteie Wohnung zugesichert. Fraustadt, den 13. August 1855. Der Verwaltungs-Vorstand. Die Stelle eines Religionslchrers, Cantors und Schächters wird zum 1. October c. in hiesiger Gemeinde vacant. Oualisicirte Personen wollen unter Beifügung ihrer Zeugnisse ihre Meldungen an den Unterzeichneten Vorstand portoftei cinsenden. Angermünde, den 16. August 1855. Der Vorstand der Synagogen-Gemeinde. Ein Cantvr, der einen Chor leiten, auch nach altem Style vorbeten kann, wird sofort placirt in einem Dctlocal Posens. Fircr Gehalt 300 Thlr. und Ncbenaccidenzien. Anmeldungen nimmt entgegen der Friseur Caspari, Wilhelmsstraße Nr. 8. Probereisen werden nicht vergütet. In meiner Manufactur-Waaren-Handlung wird ein junger Mann, mosaischen Glaubens, von anstän-