Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 19 (1855)
- Issue
- Heft 31 (30.7.1855)
- Date
- 1855-07-30
- Page
- Seite 394 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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394 alle Herrlichkeit, Energie und Production in jener Zeit zu suchen hätten, daß wir jetzt darauf zurückgehen und daran wieder anzuknüpfen hätten. Es ist dies nicht wahr, und es ist auch unmöglich. Eine große Mission ward dem jüdischen Stamme nach der Zerstörung Jeruschalajim's und innerhalb der Zerstreuung anvertraut, eine Mission, welche sich zwar ungezwungen, ja als consequente Folge an die frühere Aufgabe reihte, die aber dennoch eine sehr verschiedene ist. Ein Hauptmoment dieser Mission ist sicher: der Träger und Prüfstein der Gewissensfreiheit inmitten der Völker zu sein — und somit mußte letztere gewiß in ihm in die Erscheinung treten. Denn bei genauer Dettachtung ist „Toleranz" und „Gewissensfreiheit" völlig identisch, sie sind zwei verschiedene Bezeichnungen einer und derselben Sache. Bin ich tolerant, d. h. lege ich auf von mir abweichende Meinungen keine Beschränkungen, keine Lasten, keinen Zwang, und spreche den Anhängern meiner Meinung keine besonderen Vergünstigungen und Belohnungen zu: so übe ich Gcwissensfteiheit. Die geringste Beschränkung ist Verletzung der letzter« und eben so der Toleranz. Wenn nun irgend Etwas praktisch die Toleranz innerhalb des Judenthums erweist, zugleich, daß doch nicht blos der Mangel an pvlittscher Gewalt die Intoleranz im Schooße des Judenthums zurückwies: so find es gerade die einzelstehenden Versuche, die in ihm unternommen wurden. Französische Rabbinen verbrannten des Maimonides' More Nebuchim — und siehe, nicht blos ist Maimonides noch heute die höchste nachtalmuvische Autorität auch bei den orthodoresten Juden, sondern eben sein More Nebuchim wird als eine der bedeutendsten Productionen des jüdischen Genius verehrt. In Fürth und in Polen wurde die deutsche Pentateuchübersetzung Mendelssohn's verbrannt — und siehe, sie ist ein rheures Befitzthum des Judenthums geworden, wird noch jetzt immer wieder mit dem Liur aufgelegt, und was hat sie gewirkt! Vor dreißig und vor wenigen Jahren versuchte eine Anzahl Rabbinen den Hamburger Tempel und sein Gebetbuch in die Acht und Aberacht zu bringen, und siche, diese blieben eben so lange das Sttebeziel vieler Gemeinden, und geben noch heute das gültigste Maß der Cultreform ab. Diese mißglückten Versuche der Intoleranz beweisen, wie wenig in dieser Masse, welche Leben und Gut so oft für ihre Religion geopfert, die Intoleranz Boden hatte, und die Aeußerungen des Fanatismus Gehör fanden. Die große Krise des Judcnthums in neuerer Zeit, die Mannichfalttgkeit der Richtungen, in welche die obschwebenden Fragen die Judenheit gebracht, die unendliche Verschiedenheit der Ansichten, welche in den Lebensformen auch zur Realität kamen, vermochten doch nicht die Massen der Juden auch äußerlich zu trennen, und z. B. hinsichtlich der Verheirathung irgend eine Spaltung hervorzurufen. Es blieb eines Jeden Privatsache, ob er seinen Sohn oder seine Tochter mit einem sogenannten ftommen oder einem sogenannten aufgeklärten Hause verbinden wolle. Wir müssen aber auch behaupten, daß dieser Geist der Toleranz im Judenthume nicht etwa ein Ausfluß der neuern Zeit ist, sondern seit ältester Zeit in ihm waltete. Er hat sich nur einmal verläugnct, als er die Karäer von dem Hauptstamme isolirte. Sonst konnten selbst die Gegensätze des Bcth Hillel und Bcth Schammai keine Trennung Hervorrufen, und man rühmte es ihnen nach, wie sie im praktischen Leben sich zu vertragen verstanden. Der Beweis für unsere Behauptung liegt auch darin, daß das Judenthum in seine Cultformcn keine ausgenommen, welche zu Aeußerungen der Intoleranz die Handhabe abgeben, zu Werkzeugen der fanatischen Strenge gemacht werden konnten. Während cs zum Beispiel Tod, Beerdigung, Gedächtnis der Verstorbenen mit außerordentlicher Scrupulosität behandelte und für dieselben eine Menge Formvorschristen — ein ganzer codex für sich — producirte: hat es sich streng gewahrt, die Erfüllung dieser Vorschriften an Bedingungen zu knüpfen, die letzten Momente des Sterbenden zu irgend einem Acte zu benützen, das vergangene Leben des Gestorbenen in irgend eine Erwägung zu ziehen, und zwar schon dadurch, daß es die Erfüllung dieser Vorschriften zu einer theuren Verpflichtung der H interlass enen, nicht zu einer Vergünstigung des Gestorbenen machte, daß es z. D. verlangte, jedem Gestorbenen, wenn irgend möglich, nur Gutes nachzusagen und am Grabe eine Lobrede zu halten. Sicherlich hatte das Judenthum Zeiten der Energie genug, wo es derartige Formen gebären und geltend zu machen vermocht hatte. Aber dadurch, daß es seine Acte an keine persönliche Würde und kein Amt band, daß es z. B. die Vollziehung des Trauactes, die ein Rabbiner verweigerte, jedem andern Individuum gestattete — es versteht sich, wenn sonst die allgemeinen Bedingungen in Ordnung waren — machte es die Ausbrüche hierarchischer Gelüste unmöglich. So liefert denn das Judenthum den glänzendsten Beweis, daß eine Religionsgenossenschaft ohne alle religiöse Censur, mit völliger Toleranz, ohne irgend einen Zwang sich erhalten kann, und können dies auch dreist als eine Bürgschaft für seinen Werth und feine Lebenskraft hinstellen.