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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1855-06-04 · Heft 23 (4.6.1855) · p. [Seite]

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
19 (1855)
Issue
Heft 23 (4.6.1855)
Date
1855-06-04
Page
[Seite] (sequence 1)
Language
German
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19. Jahrgang. JW 23 Allgemeine Zeitung des Zudcnthnms. Ein unparteiisches Organ fiir alles jüdische Interesse. Herausgegeben von Rabbiner Dr. Ludwig Philippfon in Magdeburg. Leipzig, den 4. Juni 1855. ITüfe ZriUrng erscheint wöchentlich einmal. Montags, und wird jährlich 78 Sogen in Quart incl. des Titels, Registers, u. s. w. umfassen. In Gnnäßheit des Zweckes, derselben die allgemeinste Verbreitung z» geben, ist der Preis äußerst niedrig: mit 3 Tblr. für den Jahrgang; — 1 Tblr. 15 Ngr. (I Thlr. 12 g©r.) für sechs Monate — 22'/r Ngr. (IS gSr.) für das Vietteljabr angesetzt worden. Alle Buchhandlungen, Postämter und Zeitungs-Expeditionen nehmen Bestellungen an; der Hauptspedition für beide Letztere hat sich die königl. sächs. Zeitungs-Expedition allhicr unterzogen. Inhalt. Leitende Artikel: Aphorismen. — Zur Beschneidung. Zeitungsnachrichtenr Palästina. Deutschland: Hannover, Gaffel, aas Kurhrssen, Gießen, Worms, WormS, Kreudenthal. Preußen: Königsberg,Breslau. Oesterreichischer Kaiserstaat: aus Ungarn, Wien, von der Donau. Rußland: Warschau. Nordamerika: Cincinnati. Literarische Nachrichten: aus Mähren. Leitende Artikel. Magdeburg, 25. Mai. Aphorismen. Jüngst sandte uns ein schriftstellerndes Mitglied eines Regierungscollegiums sein Werk über das „Vaterunser" zu, und schrieb auf die Kehrseite des Titelblattes einige Satze, des Inhalts: erst wenn mit allgemeinem Einverständniß die unterscheidenden Lehrsätze des Judcnthums und Christenthums festgcstellt sein werden, können auch die bürgerlichen Rechte der Juden zur Entscheidung kommen. — Wir haben dem Herrn Regicrungsrath gar nicht geantwortet. Denn wir lieben es nicht, mit Leuten, die aller Logik zu entbehren scheinen, zu streiten. Denn kann «an sich größern Unfinn denken! Zunächst, welche B e - grifssverwirrung! Die bürgerlichen Rechte des Menschen, die Rechte des Menschen im Staate, in dem er geboren ist und in welchen er daher hineingeborcn ist, von festzustellenden Dogmen der Kirchen abhängig machen zu wollen. Die bürgerlichen Rechte der Juden, welche in derselben Zeit von Osten und Süden nach Europa kamen, wie die Germanen von Osten und Norden, also ihre Sitze eben so lange hier haben wie diese, und, wenn sie von den bürgerlichen Rechten ausgeschlossen wurden, dies nicht aus Recht, sondern weil fie die Minderzahl, geschehen sahen, jetzt, zweitausend Jahre später, feststellen zu wollen, wenn erst die Dogmen aller Rcligionsparteien fcstgestellt find! Zweitens, welche Unkenntniß der Dinge! „Wenn erst die unterscheidenden Lehrsätze des Judenthums und Christenthums mir allgemeinem Einvcrständniß festgestellt find" — meint der weise Mann damit, wenn erst alle christlichen Kirchen und Scctcn über die Lehrsätze einverstanden find? und wenn dann dieselben dem Judenthum seine Lehrsätze zugcste.hcn? denn — merkwürdiger Weise — thun sie dieses nicht, obschon das Judcnthum doch wohl am besten wissen müßte, was seine Lehrsätze sind. Drittens, welche Unkcnnrniß der Geschichte, wenn man voraussctzt, daß das Judcnthum, welches bei dem Ursprung des Ehristenthums bereits 15 Jahrhunderte zählte, über seine Lehrsätze nicht im Klaren sei!.. Aber waren die Menschen, wenn sie Anderen ihr Recht vorenthaltcn wollten, jemals in Verlegenheit, wie sie ihr Unrecht übertünchen können? — In Nr. 20. erwähnten wir aus den Ardi. isr. de Fr. eines Sendschreibens eines Professor und Predigers

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