Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 19 (1855)
- Issue
- Heft 20 (14.5.1855)
- Date
- 1855-05-14
- Page
- Seite 262 (sequence 12)
- Language
- German
- Belongs to
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262 scheint eS, daß die Einwohner der Provinz von Coro, erbittert über den commerciellen Wohlstand der Juden, die dort in einer Anzahl von 160 wohnen, und nicht geneigt, ihre eigne Armuth ihren eitlen und müßigen Gewohnheiten beizumessen, deren Ursache unsren Glaubensgenossen zuschreiben; die Regierung der Provinz selbst, anstatt diese ungerechten Vorurtheile zu bekämpfen, hat sich durch eine ungerechte und drohende Proclamation zu ihnen gesellt; bald darauf wurden die jüdischen CompioireS erbrochen und geplündert, ihr Kirchhof zerstört, und sie selbst genöthigt, nach der holländischen Colonie Curaeao zu strehen, von wo sie zum großen Theil abstammen. Nach diesen Ereignissen hat das Gouvernement von Curaeao zwei Kriegsschiffe nach Venezuela geschickt und der Gesandte von Holland in Caracas hat eine große Ehrenerklärung verlangen müssen; eS giebt allen Grund, zu glauben, daß diese unwürdige Verfolgung, deren Werkzeug daS Volk war, unter Anreizung einer guten Anzahl von Schuldnern der Juden, die darin ein bequemes und billiges Mittel, sich von ihren Verpflichtungen zu befreien, gesehen haben, entstanden ist, und die Regierung selbst, die sie lange Zeit gedrückt hat, hat von ihnen tausend fiScalische Steuern unter tausend verschiedenen Vorwänden gezogen, und sie endlich der unaufhörlich erneuten Forderungen müde findend, rächte fie fich durch eine gewaltthätige Vertreibung. Dies geschah den 19. Februar 1855 in Coro. »«zeigen. Aus Nieder-Schlesien, 3. Mai. (Eingesandt.) In der zu Schweidnitz, etwa 25 Mitglieder zählenden Gemeinde, bestand schon lange ein ziemlich geregelter Gottesdienst, der fich von Zeit zu Zeit immer mehr veredelte und seit zwei Jahren ist derselbe durch Predigt und deutsche Lieder, vor und nach derselben, bedeutend gehoben, und wir hören sonst gleichgültige Mitglieder mit dem heiligen Psalmensänger ausrufen: ■’rrrasj ri-2 ■'V' „Ich freue mich, so man zu mir spricht, lasset unS ins Gotteshaus gehen!" — und sehen fie erbaut, ja begeistert die heilige Stätte verlassen. Mit gleichem Eifer ist die Gemeinde der Religionsschule zugethan; fie ist überzeugt, daß zur Erhaltung des Judenthums ein gediegener Religionsunterricht ein Haupterforderniß ist. Daß die Gemeinde aber auch die Bemühungen ihres Beamten anerkennt, möge nachstehendes Schreiben betzmden. „An den Religionslehrer und Prediger Herrn Abraham Seligsvhn hier. ,,Jn Entgegnung Ihres Berichts vom 26. v. M. sprechen wir zunächst mit Vergnügen unsere dankbare Anerkennung Ihres ehrenwertben Strebens zur würdigen Erhaltung und zum Erblühen unserer Religionsschule aus, nachdem die unter den Augen der Gemeinde am 6. v. M. abgehaltene Prüfung unS abermals Zeugniß von den ersteulichen Fortschritten Ihrer Zöglinge gegeben. „Wir bestätigen hiermit den uns gleichzeitig überreichten Schulplan und hoffen auf ferneren segensreichen Erfolg Ihrer würdigen Amtsführung. Schweidnitz, den 2. Mai 1855. Der Vorstand und die Schulcommisfion der hiesigen israelitischen Gemeinde. I. Rosenchal. M. Kassel. Heinrich Hrrschfeld. L. Meyer. Schulvorstand." Gebe Gott, daß die Zeitung des Judenthums recht bald noch mehr solche erfreuliche Berichte über den religiösen Ausschwung der Gemeinden Israels bringen möge und wir werden steudig ausrufen: „Israel, du bist nicht verwaist!" Mlehre Freunde der gute« Sache. Anstellung eines Predigers und zweier Cantoren. Die israelitische Cultusgemeinde in Wien beabsichtigt, aus Anlaß des Baues eines zweiten BethaufeS, neben Herrn I. N. Mannheimer noch einen zweiten Prediger anzustellen, der in Gemeinschaft mit ihm die mit dem Amte eines Predigers verbundenen Functionen beim Gottesdienste, beim Unterrichte in der Religionsschule, bei Geburten, Trauungen, Leichenbegängnissen versehen soll. Die Erfordernisse zur Erlangung der Predigerstelle find: 1. Theoretische Kenntnisse, sowohl bezüglich auf die Auslegung der heiligen Schrift, als auch auf die gesammte jüdische Literatur und Wissenschaft. 2. Allgemeine wissenschaftliche Befähigung, Univerfitätsstudien. 3. Rhetorisches Talent und vorzügliche Rednergaben sowohl dem Inhalte, als der Form nach, wobei darauf hingewiesen wird, daß der größere Raum des neuen Bethauses bedeutende Stimmmittel und Kraft ansprechen wird. 4. Nachweis, daß der Bewerber bereits an irgend einer Gemeinde als Geistlicher fungirt hat. 5. Untadclhastigkeit des Charakters und Wandels und eine im praktischen Leben bewährte religiöse Gesinnung, die für die Treue und Anhänglichkeit an den väterlichen Glauben und an die heiligen Interessen der Gesammcheir Bürgschaft zu leisten im Stande ist.