Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 19 (1855)
- Issue
- Heft 12 (19.3.1855)
- Date
- 1855-03-19
- Page
- Seite 142 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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142 den wohl berechtigt wären, einen hübschen Theil aus den Revenuen zu beanspruchen, um damit einen Geistlichen ihres Bekenntnisses zu besolden. Die Regierung des Landes hatte die Gleichberechtigung der Juden schon dadurch anerkannt, daß fie ihnen 1000 L. St. zur Errichtung eines Gotteshauses bewilligte, daß fie ihnen ferner Grundstücke gab, um eine Schule darauf zu erbauen. Aus den besten statistischen Informationen bezüglich der jüdischen Gemeinde und Institutionen in Sidney ersehen wir, daß die dortige Synagoge vor 23 Jahren errichtet worden ist. Die Anzahl der Synagogenglieder mit Einschluß der Frauen und Kinder bettug damals 500. Nach dem Census von 1851 war die Anzahl der Juden in Sidney 633 und in den Landdistricten 34, welche Zahl fich jetzt, bei der immer steigernden Zunahme seit jener Periode, auf 1267 jüdische Bewohner belaufen wird. Die Jahresausgaben dieser Gemeinde find: Gehalt des Hauptrabbiners 60V L. St., Gehalt des Vorbeters 4OO L. St., Gehalt des Vorbeters -Asfistenten 150 L. St., Gehalt des Secretairs 120 L. St., Gehalt des Schächters und Befichtigers des Viehes (Inspector ok tbe cattle prii2i amts) 125 L. St., der Synagogenwärter 35 L. St., Ausgaben zum Begräbniß 30 2. St., außergewöhnliche Unterstützung der Armen 70 L. St., unvorhergesehene Ausgaben 240 L. St., in Summa: 1770 L. St. Jährliches Einkommen der Synagoge aus der Verpachtung der Synagogenplätze 750 L. St., woraus ein Deficit von 1020 L. St. entsteht, das durch freiwillige Beittäge gedeckt werden muß. Die jüdischen mildthätigen Anstalten, die durch freiwillige Beiträge erhalten werden, find: das philanthropische Jnstimt zur Unterstützung dürftiger Juden, errichtet im Jahre 1833. Betrag der Subscriptionen vom Beginne bis jetzt 4337 L. St. 6 Sch. 6 D., Jahresbeiträge circa 375 L. St., Betrag der wöchentlichen Unterstützungen 6 L. St. 2 Sch. 6 D. — Frauenverein (Ladies Dorcas Society), gegründet 1844, Zweck desselben ist, herabgekommenen jüdischen Familien hülfteiche Hand zu bieten. Betrag der Subscriptionen von der Entstehung bis heute 796 L. Sr., Jahresbeittägc 40 L. St. Jüdischer Waisenverein, 1850 gegründet, für Unterstützung, Erziehung und Unterricht jüdischer Waisen. Betrag der Subscriptionen vom Anfänge bis jetzt 363 L. St. 10 Sch. 6 D., Jahresbeiträge 140 L. St., monatliche Ausgaben 5 St. 10 Sch. Wissenschaftliches Institut: jüdische Bibliothek, Zeit der Gründung 1848 Diese Bibliothek besteht aus ungefähr 600 hebräischen und englischen Musterwerken. Betrag der Subscriptionen 250 L. St. — Hebräische Schule; gezeichnete Beiträge zur Erbauung derselben 1583 L. St. Don dieser Summe find 1000 L. St. verwendet worden zum Brechen und Zurichten der Steine zur Errichtung eines passenden Gebäudes auf einem Grundstücke, das von Ihrer Majestät Regierung zu diesem Behufe abgegeben worden ist. Diese statistischen Angaben zeigen deutlich die mildthätigen und wohlwollenden Gefinnungcn der Juden. Ueberdies trugen fie jederzeit zu den mildthätigen Anstalten aller andern christlichen Confesfionen reichlich bei. Mit vielem Vergnügen habe er in den öffentlichen Blättern gelesen, daß die Summe, welche am letzten Buß- und Bettage in der Synagoge zur Unterstützung der Wittwen und Waisen der im gegenwärtigen Kriege gefallenen Soldaten und Matrosen gesammelt wurde, größer war, als irgend eine andere Sammlung in einer der christlichen Kirchen im ganzen Lande, indem fie fich auf 360 L. St. belief (hört, hört!). Dies sei ein anderer Beweis des liberalen Charakters der Bekenner des jüdischen Glaubens und sollte der Versammlung von Gewicht sein, wenn fie das Gesuch der Juden um gleichen Standpunkt mit dem andern Theile der Bürgerschaft prüft. Mr. Egon unterstützte den Antrag. Der Colonial-Secretair widcrsetzte fich dem Anträge des ehrenwerthen Mitglieds für den Northumberland - Bezirk. Das ehrcnwerthe Mitglied bemerkte, daß die Juden wünschten, den andern religiösen Confesfionen des Staates gleichgestellt zu werden, aber che dieses geschehen könne, wie der Gehalt eines jüdischen Geistlichen es voraussetze, sollte im Budget eine Bestimmung dafür festgesetzt sein. Ohne Zweifel werde die Unterstützung nicht gewährt werden. Die Juden seien eine wohlhabende Secte und nicht in die Norhwendigkcit versetzt, irgend eine Unterstützung zur Erhaltung eines Geistlichen von der Regierung zu verlangen. Ein Beweis ihres Wohlstandes ist das bedeutende Geschenk, das fie jüngst für den Wittwen- und Waisenfond sammelten, fie können daher nicht, wie andere Secten, Armuth als Grund angeben; eben so wenig kann ihr reichlicher Beitrag zu den Staatseinkünften als Beweggrund angenommen werden. Wenn eine Secte Mahomedaner, die in unser Land kämen, fich hier bereicherten und dann viele Steuern zahlten, ein ähnliches Gesuch in das Haus brächte zur Erhaltung eines Wollah, sollte es ihnen gewährt werden? Wenn das Haus das vorliegende Gesuch bewilligen würde, so würde es dadurch jeder Secte im Lande das ähnliche Recht zugestehen. Er hoffe, das Haus werde fich bedenken, ehe es die Maßregel gewähre.