Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 19 (1855)
- Issue
- Heft 5 (29.1.1855)
- Date
- 1855-01-29
- Page
- [Seite] (sequence 1)
- Language
- German
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19. Jahrgang. JW 5. Allgemeine Zeitung des Iu-cnthums. Ein unparteiisches Organ Kr alles jüdische Interesse. HerauSgegeben von Rabbiner Dr. Ludwig Philippfon in Magdeburg. Leipzig, den 29. Januar 1855. Diese Zeitung erscheint wöchentlich einmal. Montag», und wird jährlich 78 Bogen in Quart incl. de« Titel». Register», u. s. w. um« saffen. Ju Gemäßheit des Zweckes, derselben die allgemeinste Verbreitung zu geben, ist der Preis äußerst niedrig: mit 3 Ldlr. für den Jahrgang; — 1 Thlr. 15 Ngr. (1 Thlr. 12 gSr.) für sechs Monate,— 22Va Ngr. (IS a®t.) für da» Vierteljahr angesetzt worden. Alle Buchhandlungen. Postämter und Zeitungs - Expeditionen nehmen Bestellungen au; der Hauptspedition für beide Letztere hak sich die königl. sächs. Zeitungs-Expedition allhier unterzogen. Inhalt. Leitende Artikel: Die religiösen Richtungen und Parteien. (Schluß.) — Der Wiedereintritt der Juden in Spanien. Zeitungsnachrichten: Deutschland: München, aus Schwaben, Jeßnitz, aus dem Badischen, Worms, au» Württemberg. Bamberg. Preußen: Berlin. Oesterreichischer Kaiserstaat: Wien. Correspondenz: vr. Lilienthal's Aufenthalt in Rußland. IV. Leitende Artikel. Magdeburg, 20. Januar. Pie religiösen Richtungen und Parteien. (Schluß.) Wenn dies die verschiedenen religiösen Richtungen waren, welche gegenwärtig auf orthodorem Standpunkte bestehen: so find nicht wenigere auf entgegengesetzter Seite vorhanden. Bevor wir jedoch diese zu zeichnen unternehmen, müssen wir uns die Verschiedenheit des Princips klar machen, welche dieser Spaltung zu Grunde liegt. Das Princip der Orthodoxie ist: daß nicht bloß in der heiligen Schrift daS von Gott geoffenbarte Gesetz enthalten sei, sondern daß auch weitere gesetzliche Vorschriften durch göttliche Eingebung von Mosche mündlich den Damaligen übergeben, durch die Aeltesten, Richter und Propheten von Geschlecht zu Geschlecht überliefert, durch die Weisen und Lehrer fortgepflanzt und endlich im Talmud niedergelegt worden seien, daß ferner aus diesen schriftlichen und überlieferten Gesetzen nach den bestimmten talmudischen Regeln umfängliche Interpretationen aufgestellt worden, und hierzu noch fich Gebräuche gebildet haben — daß hiernach nicht blos die gesetzlichen Vorschriften der heiligen Schrift, sondern auch der im Talmud enthaltenen Tradition, der Rabbinen und sogar der Minhagim volle Autorität und unbedingte VerpflichtunzSkraft haben. Eine Folgerung hiervon ist, daß von einer Entwickelung, von einer Einwirkung der Zeitverhältnisse, von einer Veränderung und Umgestaltung nach den veränderten Gesinnungen und Bedürfnissen gar nicht die Rede sein kann. Das Princip der entgegengesetzten Seite ist aber: daß mit den Büchern der heiligen Schrift die göttliche Offenbarung durch Mosche und die Propheten abgeschlossen, eine weitere Gesetzgebung Seitens Mosche's nicht vorhanden, die Tradition daher nichts anderes, als der Ausdruck der geschichtlichen Entwickelung in Israel sei, als solche immerhin eine große geschichtliche Bedeutung, aber keine göttliche, und daher unbedingte Verpflichtung für die Juden habe, vielmehr eine weitere Entwickelung nach den fich verändernden Gesinnungen und Bedürfnissen gestattet sei. Es kommt natürlich uns hier nicht darauf an, die Richtigkeit des einen oder des andern Princips zu untersuchen und nach Kräften festzustellen. Wir wollten nur klar bezeichnen, um was es fich in Wesenheit handelt, und daß dies lediglich der Glaube oder die Leugnung des Ursprungs und der daraus erfolgenden Ver-