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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1853-12-26 · Heft 53 (26.12.1853) · p. Seite 671

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
17 (1853)
Issue
Heft 53 (26.12.1853)
Date
1853-12-26
Page
Seite 671 (sequence 3)
Language
German
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671 jedoch durch nachstehende Argumente außer allem Zweifel gestellt und selbst seine Eigenschaft als öffentlicher Lehrer am hiesigen Orte soll durch nachbezeichnete handschriftliche Quellen auS dem unsichtbaren Kreis subjektiver Bermuthung treten und an objektiver Konsistenz gewinnen. — Bekanntlich genoß Raschi zuerst deS Unterrichts des R. Jakob b. Jakar, alsdann des R. Jizchak Hallevi (s. Gittin 59, d. s. v. misr: nb-an sind drei Lehrer R. erwähnt, indem den R. I. b. Jakar bezeichnet; der zweite Jizchak ben Jehuda war ebenfalls in WormS und ging später nach Mainz ek. Hagahot Maimuni Sedcr Tephila P. 3"- lit, 2). R. I. Halevi war Rabbiner in WormS (s. Rab. Aschur zu Rosch Haschana piv 52:282 i"- p-ö 8172, heißt eS: pmr i:-2i ",183 b28 873—2122 2->n:n br -"ibri). Raschi selbst giebt dieses OrtSverhältniß an (f. Beza 24, d. s. v. 2i5bi), er erzählt: Die Gelehrten in WormS nahmen in einem kasuistischen Falle gegen ihn und für seinen Lehrer Partei, doch R. Kalonomos aus Rom kam nach WormS und erklärt sich für Raschi, waS er ihm auch brieflich miltheilt. R. aber behauptete seine Ansicht in Gegenwart der Lehrer (i-:sb tot») und war also in Worms; viel deutlicher noch beweist seine hiesige Anwesenheit folgende Stelle in den 2-5-7 2-27 m'b rbp -;2-2 (bekanntlich eine höchst werthvolle Sammlung von RabbinatSgutachten der 2-:i738i). Die Stelle lautet im AuSzuge: 77735227 st- -ib5i •j-bin na*n»2 -ib “in pTiat- -21 ^2-> bat» -7—77*22 -7223:1 1212 •j-277b -2b Tr: sb i-:sb ti—77 11521 (f. 74, a.) r'b '222 -77:127:-; -i-5b -7827B31 1121 25 873-2122 -N17N73 15 -2b2 12177 ’mso —*-b ''Dpi 7-:sb -7:11» Es geht hieraus klar hervor, daß R. mehr als ein Mal in WormS gewesen. Nachstehende Quellen dürfen aber auch seine öffentliche Wirksamkeit als Lehrer bekunden, wobei wir freilich deren Echtheit aus dem Grunde nicht anfechten, weil kein Verdacht gegen dieselbe vorhanden ist. Se. Chrwürden, der hiesige Herr Rabbiner, besitzt zwei Manuskripte, aus welchen ich die betreffenden Stellen herzusetzen mir erlaube. DaS erste Manuskript ist daS in Kleinokrav geschriebene Minhagimbuch (Anfang und Ende defekt) und lautet an besagter Stelle: 87-2-2 -73:8 an 775273 rmpn "piRb 22-,« msip? 7-.7172N -}-52ip '-b8 ‘Tina -72 2-177 118277 ->-,17272 -752731 (d. i. R. Elia Loanz, t 1636) p-raiy 1-2-2 77->77 717172N 2373 R'7777 752 77-r71 27 -731 77-1177 -,2 ->2 -,-51p7 12 715 7-2 ',83 73- ^-15 17382 7lb77p2 NL 173112 7-2 »173112 72 TI''NW -}->22?7 TI82 2721 ->72-1 272 7721271 — Das zweite Manuskript ist das sogenannte Mimmerduch (es enthält die Namen derjenigen Verstorbenen, welche allsabbatlich der Reihe nach in der Synagoge erwähnt werden :1127a: 17-12777), die Stelle lautet: -,2N7i -2 81177- 'i 127777 “12- •••♦‘■p-272 ->2!18 'l 1-57773 11252 T728 7181 2—77L:-7 2-N 'l bl1377 täl2 7-'h .... 2->27ab 71-2 711:2b ,2-227377 27111 ,872-21-11 p"p 712 2-27152 77-77 122 1738 ""bt -721 272 .'121 2-:ip-7> 25 113'1 11777 77751 ,2-:i2277> 7273 Diese beivenStellen bekräftigen dahernurdie so alte und so allgemein verbreitete Sage von Raschi's Synagoge und RaschrS Stuhl, und man muß daher wohl zu der Annahme sich bewogen fühlen, daß Raschi hierorts öffentliche Vorträge gehalten, obwohl über die Dauer seiner hiesigen Anwesenheit schwerlich Gewißheit zu erlangen sei. Ich bemerke schließlich, daß ich mit tiefem Bedauern die Arbeiten über Raschi von Zunz und Bloch hierbei nicht zu Rache ziehen konnte, da ich nach deren Besitz bis jetzt vergeblich gestrebt habe. — WormS, im November 1853. vr. L. Lewysohu. Preußen. Berlin, 14. Dezember. Sitzung der zweiten Kammer. Eine Petition, welche den Juden ihre verfaffungsmäßigen Rechte betreffend der Kreisstandschaft rrklamirt, soll einer zu bildenden Verfassungskommission übergeben werden, v. Gerl ach bemerk: dabei, die Verfassungsurkunde sei durch ihre vielen Abänderungen gar nicht mehr ein „Ding für sich." Die Petiiion geht an die Kommission für daS Gemeindewesen. — (Rach einer andern Version an die „Justizkommisfion." Es kommt auf Eines hinaus, nämlich auf ... Herrn v. Gerlach.) Königsberg in Preußen. (Privatmitth.) In diesen Tagen hat Herr vr. Saal schütz, der seit mehreren Jahren als Privatdozent an der Universität gern besuchte Vorlesungen halt, von Seiten des Ministeriums den „Charakter als Professor" erhalten. (Zudem wir dem Herrn Professor vr. Saalschütz Betreffs der wohlverdienten Würde herzlichst Glück wünschen, wäre eS freilich besser, eö bliebe nicht bloS bei dem Titel'. Redakt.)

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