Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 2 (1838)
- Issue
- Heft 73 (19.6.1838)
- Date
- 1838-06-19
- Page
- [Seite] (sequence 1)
- Language
- German
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». M-s-mg. Allgemeine N». vs. Zeitung des Zndenthnms. bin unpartheiischeS Organ für alles jübifcfce Interesse. tMit König». Sächsischer aüergnä'digster Concession.) Leipzig, den 19. Zum 1838. Zeitungsnachrichten. Padua, 16. Mai (Privatmitth.). Am 5. feierte man in dem Tempel der Israeliten von deutschem Ritus die Cercmonie der Einweihung zweier Nab bin en, Schüler des Colli'ge rabbinique, welche durch die Pracht der Verzierungen des Tempels und der Bekleidung der fungirenden Männer, den alten Ritus des Handeauflegens (Semicha), die Ehoral- Gesange, die schöne Rede des Prof. Della Torre, die Gegenwart der ausgezeichnetsten Personen höchst feierlich und erhebend gemacht wurde. Die beiden Rabbinen von Venedig und Mantua hatten sich zu diesem Zwecke hierher begeben, und, vereinigt mit dem Rabbinen von Padua und den Professoren des Collegiums, ließen sie in der voraufgehenden Woche die Candidaten die praktischen Prüfungen bestehen, alsdann Unterzeichneten sie die Diplome und rceihetcn sie öffentlich ein. Diese praktischen Prüfungen bestehen in sechs Fragen der Ritual-Theologie. Drei muffen schriftlich, in Form einer gesetzlichen Eonsultarion (Pessak) gelöst werden, der Kandioat hat dabei alle nöthige Bücher zur Disposition, darf aber nicht das Collegium verlaffen, und man gestattet ihm einen Tag für die Lösung jeder Frage. Die andern drei Fragen müssen mündlich beantwortet werden, und ohne Benutzung eines Buches. Diese Prüfungen nennt man praktisch, weil jeder Zögling, sobald er seine drei Studienjahre in dem Collegium vollendet, und das Rigorosum ehrenvoll bestanden hat, gehalten ist, ein Jahr bei einem Rabbinen der Monarchie praktische Uebung zu erlangen, dieser Rabbine gibt ihm am Schluffe des Jahres ein Certisikat, Kraft dessen der Zögling zu seinen letzten Prüfungen zugelassen wird. Die gedachte Ceremonie fand bereits im Jahre 1834, wo man vier Rabbinen, die ersten Zöglinge des Collegiums, und im Jahre 1836 statt, wo man einen weihete. Drei andere Zöglinge halten jetzt ihr praktisches Jahr ab. Hier kann nun zwar ein Jeder bemerken, daß die Zöglinge des Collegiums nicht zahlreich find. Dies kommt von der geringen Anzahl der Israeliten des lombardisch-venetianischen Königreichs überhaupt, das nur 5 Gemeinden zahlt und wo folglich wenig Rabbinen Platz finden können. Ueberdies ist das lombardisch - venetianische Königreich fast der einzige Staat Italiens, dessen Israeliten von der einen Seite genug aufgeklärt und von der andern ihrer Religion genug zugethan sind, um Rabbinen und Lehrer zu suchen, die aus einer gemäßigten Schule, gleicher Weise Feindin der beiden Extreme, des Fanatismus und der Jrretigkon, hervorgegangen sind. In Wirklichkeit haben von allen oben angezeigten Candidaren, zwei blos, und zwar die ältesten, bis jetzt Stellen vom ersten Range einnehmen können; der eine ist Groß- Rabbine zu Mcrntua, der andere zu Turin. Von den andern sind einige Lehrer in den öffentlichen israelitischen Schulen, einer in einer ausgezeichneten Familie, und noch einer Puvatlehrer. Die Zöglinge wohnen und speisen in dem Collegium, und bezahlen, mögen sie dem lombardisch-venetianischen Königreiche, oder andern Theilen des österreichischen Kaisersiaates angehören, eine Pension von 300 Fl. C. M. Die aus dem lombardisch - venetianischen Königreiche können jedoch gratis zugelassen werden, durch die Vermittelung einer Recommandation ihrer Gemeinde. Niemand kann in das Collegium eintreten, ohne die Humaniora und philosophischen Studien in den Gymnasien und Lyceen des Reiches absolvirt zu haben. In dem Collegium machen die Zöglinge die theologischen und philologischen Studien während des Zeitraumes von drei Jahren unter Professoren, deren gemäßigte und von beiden Extremen entfernte Grundsätze vom Publikum besonders durch die Bände des Kerem Cliemed'gefarmt werden. Diese Vereinigung der profanen und heiligen Studien hat die Zöglinge des Collegiums in den Stand gesetzt, ihre GlaubensgenoffenPredigten hören zu lassen, wo die Reinheit der italienischen Sprache, die Eleganz, Gründlichkeit und Frömmigkeit auf ausgezeichnete Weise vereinigt sind. Man muß von der Zeit die volle Entwickelung der. Kräfte, die in mehren von ihnen gegenwärtig ohne Thätigkeit sind und die einst fruchtbar an heilsamer Wirkung für die Gesellschaft und die Religion sein können, erwarten. Die Gemeinde von Venedig hat das Glück, in dem Enkel ihres Groß-Rabbinen, einen ausgezeichneten Lehrer an der öffentlichen Schule, Inspektor der Mädchenschule, und Präsidenten der Commission zur Beförderung der Studien, der Künste und Gewerbe unter der israelitischen Jugend zu besitzen. Ein anderer Zögling des Collegiums hat eine hebräische und italienische Druckerei in Livorno errichtet und veröffentlicht jetzt eine Uebersetzung der Psalmen, seiner eigenen Arbeit. Die Gegenstände, die in dem Collegium geehrt werden, sind: Hebräische Grammatik, mit praktischen Uebungen deS Styls, der Punktation und Accenruation — Grammatik des biblischen und talmudischen Chaldaismus — Exegese der wichtigsten Bücher der heiligen Schrift — dogmatische Theo-