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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1853-03-21 · Heft 13 (21.3.1853) · p. [Seite]

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
17 (1853)
Issue
Heft 13 (21.3.1853)
Date
1853-03-21
Page
[Seite] (sequence 1)
Language
German
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No. 13. xm Jahrgang. Allgemeine Zeitung -es Iudcnthums. Ein uuparteiisches Organ für alles jüdische Interesse. Redaktion: Dr. Ludwig Phrlrppson, Dr. B. Meyer, Rabbiner zu Magdeburg. verantwortlicher Redakteur. Leipzig, den 21. März 1853. Diese Zeitung erscheint wöchentlich einmal, Montags, und wird jährlich 78 Bogen in Quart inkl. des Titels, Registers «. s. w. umfassen. 2» Gemäßheit des Zweckes derselben die allgeureinste Verbreitung zu geben, ist der Preis äußerst niedrig: rnit 3 Thlr. für den Jahrgang: — 1 Thlr. 15 Ngr. (1 Thlr. 12 gGr.) für sechs Monate—22*/2 Ngr. (IS g@r.) für das Viertelj,hr angesetzt worden. Alle Buchhandlungen, Postämter «ad Zeituags-Erxeditionen nehmen Bestellungen an; der Hauptspedition für beide Letztere hat fich die köaigl. sachs. Ieitungs-Erpeditiou allhier unterzogen. Inhalt. Zeituirgsnachrrchten: Deutschland: Schwerin, aus Baiern, Frankfurt am Main, aus dem Herzogthum Nassau. Preußen: Berlin, Berlin. Großbritanien: London, London. Frankreich: Paris. Abhandlungerr verschiedenen Inhalts: Replik RapoportS gegen die Bemerkungen Kampfs in No. 47 d. Bl., einige Artikel des Werkes Erech millin betreffend. Literarische Nachrichten: Magdeburg. Belletristisches: Esra. Eine Novelle. (Fortsetzung) Zeitungsnachrichten. Deutschland. Schwerin, 6. März. (Nat.-Ztg.) Gegen daS Zirkular der landesherrlichen Kommiffarien im israelitischen Oberrath, betreffend die Neuwahl deS Letztern und die auf ausdrücklichen Befehl des Ministeriums daran gefügte Mahnung und Warnung an die jüdischen Gemeinden, ihre Wahl nur auf solche Männer zu lenken, die der rationalistischen Reformrichtung der LandeSrabbinen Dr. Holdheim und Dr. Einhorn entgegen, einen Rabbinen wählen würden, der auf dem Boden des geschichtlichen JudenthumS stehend, auf Revision der Synagogenordnung und Erneuerung der religiösen Zustände der Israeliten im orthodoxen Sinne hinwirken wird, ist aus Anlaß der hiesigen Gemeinde von sämmtlichen jüdischen Gemeinden deS Landes dem Ministerium eine Beschwerdeschrift übergeben worden, welche gegen „eine derartige Einwirkung eines christlichen Ministeriums auf die Wahl eines jüdischen OberratheS als an sich ungerechtfertigt und ebenso wenig im vorliegenden Fall durch eine genügende Veranlassung begründet," auf das Feierlichste protestirt. Die Beschwerde schließt: „Im Vertrauen auf unsere gute Sache können wir nicht unterlassen, unser zuversichtliches Vertrauen auszusprechen, daß das hohe Ministerium fich nicht entschließen wird, eine Kirchengewalt in jüdischen ReligionS- und KultuSangelegenheiten ausüben zu wollen. Wir können nun und nimmer erwarten, daß ein christliches Ministerium gemeint sein kann, auf die israelitische Synagogenordnung irgend welchen bestimmenden Einfluß üben zu wollen und Hallen uns gegen solche Gefahr durch den Schlußsatz im §. 13 des „Statuts" hinlänglich geschützt, wo eS heißt: „die landesherrlichen Kommissarien nehmen zwar Theil an sämmtlichen Verhandlungen deS OberrathSeS; sie haben jedoch in allen religiösen und kirchlichen Angelegenheiten nur eine berathende Stimme." AuS Baiern, Ende Februar. (Privatmirth.) Bei den diesjährigen ersten SchwurgerichtSfitzungeu in AnSbach fungiren, ohne daß die öffentliche Stimme den mindesten Anstoß daran nimmt, dreiGeschworne jüdischen Glaubens, die Herren S. A. Berolzheimer, Dr. H. Brentano und G. Heilbronn, sämmtlich aus Fürth. Herr Dr. Brentano hat vergebens Alles aufgeboten, fich durch nachweisende Unentbehrlichkeit als

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