Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 17 (1853)
- Issue
- Heft 12 (14.3.1853)
- Date
- 1853-03-14
- Page
- Seite 144 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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144 gesteigert, und damit die lösende Wirkung der Zeit nur — aufgehalten. Wir fragen: wer soll bestimmen, wo der Punkt der Revision in der Synagogenordnung ist, auf welchem sich die Orthodoren einverstanden erklären können? Zehn werden sagen: hier ist's genug! zwanzig Andere: nein.' noch weiter zurück! dreißig: nein, das genügt längst nicht! Wer soll es bestimmen? Der LandeSrabbiner? Die Orthodoren werden ihn für Partei erklären. Die Staatsregierung? Die versteht es nicht, kann die Sacke nickt verstehen, auf wessen Gutachten soll sie sich verlassen? Nun aber gesetzt, dieser Punkt würde gefunden, und sämmtliche Orthodoren treten ein. Wenn nun aber die Anderen sich in ihrem Gewissen beschädigt finden, Formen sich zu unterziehen, die ihnen inhaltslos, die ihnen geschmacklos, die ihnen religionswidrig erscheinen? Was man früher den Orthodoren gestattet hat, will man jetzt den Anderen verweigern? Muß dies nicht zu einem Ungeheuern Gewissenszwang führen? Zuerst hat man die Umgestaltung mit aller Macht befördert, und nun will man sie erdrücken? Und warum? Um eine äußerliche Uniformirung herzustellen, die niemals eine innere Bedeutung hat. Aber durch welche Mittel will man dies erlangen? DaS Reskript will einen Oberrath und Landesrabbiner gewählt haben, welche die Synagogenordnung bis zu dem Punkte znrückrevidiren, auf welchem die ausgeschiedenen Orthodoren wieder eintreten können. Wer wählt? Die Majorität. Wenn nun diese gewählt hat: wer bestimmt, ob Männer, die hierzu tauglich find, gewählt worden find? Kann ein Mitglied des Oberraths, kann irgend ein Rabbiner hierüber selbst eine gewissenhafte Erklärung abgeben, außer wenn er selbst zu den Ausgeschiedenen gehört? Und doch droht das Reskript, wenn die Wahlen nicht in seinem Sinne auSfallen, dieselben zu annulliren und — selbst einen Oberrach und einen Landesrabbinen einzusetzen. Wir sehen, daS Reskript hat einen gefährlichen Weg, der in ganz unübersehbare Wirren führen kann, Es wäre doch jedenfalls eine eizenthümliche Erscheinung, wenn die Juden aus ihrem Seckel einen Landesrabbinen besolden müßten, welchen die große Majorität verwirft. Dennoch, gestehen wir, halten wir die Sache so weit für eine unglückliche, aber nicht für eine verderbliche Anders ist es aber wenn daS Werk der Restauration auch, wie das Reskript zu verstehen giebt: im „Unterrichte der israelitischen Jugend" vor sich gehen soll, wenn statt eines jüdischen Religionsunterrichtes, worunter wir allerdings durchaus auch den Unterricht im Hebräischen der Bibel und Gebete verstehen, die alten Chedarim mit Raschi — dessen Verdienste als Erczeten wir anderweitig hinlänglich würdigen — Schulchan Aruch u. dgl. wieder hergestellt, und die Eltern gezwungen werden sollten, ihre Kinder diese besuchen zu lassen.... Daß der jüdische Religionsunterricht ein positiver fein muß, daß er auch mehr rcligionsgeschicktlichen Inhalt haben muß, als er in der Regel hat. geben wir zu. Ein wiederhergestelltes Cheder aber mit Raschi und Schulchan Aruch, wie die Orthodoren" es haben wollen, und dazu der Zwang gegen Eltern und Kinder geübt, wäre nicht blos unglücklich, wäre verderblich. — So stellt sich auch das Reskript in seinen Resultaten sehr fraglicher Natur dar, und nur daS Eine geht klar auS ihm hervor, daß dies Reskript es mit einem Landesrabbinen und einer Synagogenordnung sehr leicht zu nehmen scheint, daß eS ein Revifion einer Synagogenordnung und einen zu dieser tauglichen Landesrabbinen kommandiren zu können glaubt, wie den §. eines Strafkoder. Dazu ist Israel fteilich nicht so alt geworden und so treu gewesen. Man wird sehen, daß man hieran scheitern kann. Denn nochmals sei es gesagt, die Kultusreform im Judenthume ist kein Produkt des Rationalismus, fie ist Produkt des „geschichtlichen Judenihums" selbst, eben so gerechtfertigt, wie die Reform David's und Schelomo's im Tempel und die Reform der Talmudisten nach der Zerstörung des Tempels war. Fragen uns nun die mecklenburger Juden: waS sollen wir thun? so antworten wir: bildet durchaus kerne grundsätzliche Opposition, sondern handelt ganz Eurem Gewissen gemäß; davon aber weichet keinen Schritt ab. Zeitungsnachrichten. Palästina. Jerusalem, 11. Februar. lPrivatmitth.) Der Umschwung der Ideen im Westen ist nicht ohne Wirkung auf den Osten geblieben. Auch in der heiligen Stadt haben sich die Gesinnungen geändert, wir sehen die verschiedenen israelitischen Gemeinden in Jerusalem wetteifern in Loyalitätbezeugungen gegen die Monarchen Europa'S. Die hiesige Gemeinde Peruschim genannt, hat bei dem hier wohnenden talentvollen Künstler Mordechai Schnitzer auS Wilna, dessen Ar-