Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 17 (1853)
- Issue
- Heft 8 (14.2.1853)
- Date
- 1853-02-14
- Page
- Seite 101 (sequence 13)
- Language
- German
- Belongs to
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101 Anzeigen. *** Die Stelle eines Religionslehrers, Vorsängers und Schächters, der zugleich deutsche Vorträge halten muß, ist zu Ostern d. I. rin) bei der hiesigen israelitischen Gemeinde noch unbesetzt. Dieselbe trägt jährlich an Gehalt und Sporteln circa 150 Thlr. preuß. Krt. ein und hat der Lehrer außerdem noch freies Logis und Beköstigung. Diejenigen Herren Lehrer, welche genügende Zeugnisse ihrer Fähigkeiten besitzen und geneigt sind diese Stelle anzunehmen, können sich persönlich oder schriftlich bei unS melden. Crivitz in Mecklenburg, den 27. Januar 1853. Der Vorstand. 8. Jacobson. N. 8. Ladewrg. Bei der hiesigen israelitischen Gemeinde ist die Stelle eines Lehrers und Kantors vakant. Befähigte, mit guten Zeugnissen versehene Männer wollen sich bei dem Unterzeichneten Vorstande melden. Iserlohn, den 1. Februar 1853. I. Speyer junior. Zur Konkurrenz der am 1. April d. I. zu besetzenden Religionslehrer-, Vorbeter- und Schächtervakanz bei hiesiger Gemeinde fordern wir wissenschaftlich gebildete Männer auf, die zugleich homiletische Fähigkeit besitzen müssen, sich mit ihren desfallfigen Zeugnissen portofrei, zur nähern Auskunft zu melden beim Vorstand der Gemeinde zu Röbel in Mecklenburg-Schwerin. Ein von einer k. preuß. Regierung geprüfter ReligionSlehrer, der auch zugleich Schächter, Vorbeter und Toravorleser ist, auch deutsche Vorträge halten kann, verheirathet, und mit den besten Zeugnissen versehen ist, wünscht zum kommenden Semester in einer anständigen Gemeinde ein Engagement zu finden. Hierauf Reflektirenve belieben gefälligst ihre Adresse einzusenden an Herrn Rabbinatsassessor GlktlN Rosenslern in Berlin. G*sT" Ein junger Mensch von anständiger Familie, welcher Lust und Liebe hat die Buchbinderkunst zu erlernen, findet sofort in einem frequenten Geschäfte eine Stelle. Näheres auf frankirte Anfragen durch 8. D. äSiltfs lei? in Paderborn. In meiner Papier- und Kurzwaarenhandlung en gros und en detail ist für einen Jüngling von guter Familie unter sehr günstigen Bedingungen eine Lehrlingsstellen offen. Näheres auf portofreie Anfragen. ZN. 8ött»eitfletZt in Münster (Westphalen). Gesuch. Ein junger Mann, der mehrere Jahre bei den angesehensten Rabbinen den Talmud studirte, ein bairisches Schullehrerseminar absolvirte, und sich der besten Zeugnisse zu erfreuen hat, wünscht als Privatlehrer in ein echt religiöses HauS unterzukommen. Reflektirenve wollen sich gefälligst unter frankirten Briefen an Herrn Dr. Feuchttvang, DistriktSrabbincn in Octtingen (in Baiern im Ries), wenden. Gesuch. Ein mit tüchtigen Schulkenntniffen versehener junger Mensch, 15 bis 16 Jahre alt, als Lehrling oder Volontär für mein Geschäft. Kenntnisse der englischen und französischen Sprache wären wünschenswerth. Offerten werden ftanko erbeten. Varel a. d. Rahde, Februar 1853. C. S. 8efftttamt, Schiffsmakler. Entgegnung. In einer Privatmittheilung aus Mißlitz in Mähren wird in No. 48 der Allg. Z. d. Jud. vom verflossenen Jahre der dortige Verfall des Unterrichts geschildert, und dieser den sämmtlichen bisher in dieser Gemeinde bestandenen Lehrern in Ansehung ihres beschrankten Wissens zur Last gelegt. — Würde der Berichterstatter in einem minder bescheidenen Tone seinen Aufsatz gehalten; würde er nicht gegen das ganze Lehrpersonale, darunter gegen einen Mann, der im Fache des Unterrichts ergraut und sich vieler ehemaliger Schüler erfreut, die in verschiedenen Fächern der Wissenschaft Ehrenplätze einnehmen, seinen Bannstrahl geschleudert und mir der trüben Brille seiner kleinlichen Kritik nur den Abstand zwischen Vergangenheit und Gegenwart untersucht haben, ohne dabei Persönlichkeiten zu berühren — nun denn, wir hätten dann gern die Wichtigthuerei dieses uns genau bekannten unbedeutenden Männleins mit Gleichgiltigkeit übergangen. Doch gegen solche Ausfälle, die dazu in Unwissenheit und Anmaßung ihren Ursprung haben, wäre Stillschweigen eine Versündigung gegen Recht und Wahrheit, und darum: inbiüo Von n:r. — Ein Verfall des Unterrichts, wie er hier vorherrschend war, hatte seinen Grund im Gesetze, das dem hebräischen Unterrichte Schranken setzte. Denn das Gesetz gestaltet, mit Ausnahme an bewilligten öffentlichen Lehranstalten, selbst den geprüften Lehrern nicht, Kindern in einem Hause versammelt den Unterricht im Ebräischen zu ertheilen. Die Lehrer dursten nur die Kinder vereinzelt im Hause ihrer Eltern unterrichten. Da aber einerseits die Mannigfaltigkeit der ebräischen Lehrgegenstände und andererseits der Mangel an Zeit es verhinderten, im Sinne des beschränkenden Gesetzes zu handeln, so waren die Lehrer genöthigt, heimlich die Kinder zu versammeln, und sie verstohlen zu lehren. — Ob nun unter ähnlichen Verhältnissen, wo dem Lehrer anstatt des Lohnes die Zuchtruthe für seinen mühevollen Beruf stets vor den Augen schwebte und oftmals auch traf, und der Unterricht in Lokalitäten enheilr