Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 17 (1853)
- Issue
- Heft 3 (10.1.1853)
- Date
- 1853-01-10
- Page
- Seite 35 (sequence 11)
- Language
- German
- Belongs to
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35 allen jüdischen Philosophen lehret: „Gott sei nicht in und auS dem Wesen, in und auS der Natur zu fassen, sondern Gott ist über die Himmel d. h. über daS ganze Weltall und all seinen Inhalt erhabenes Wesen, daS diese als bloßes Werk und That geschaffen." DaS Gegentheil hat vorige- Jahr ein Gelehrter in den „Wiener Blättern" No. 60 im Namen des KuSri veröffentlicht. Derselbe zitirt ein Gutachten deS 22N R. 18, worin David Nitu, Verfasser deS ^272 ^1772, deS Pantheismus angeklagt wird, indem er sich in einer Rede geäußert haben soll, Gott und Natur ist identisch. Chacham Zwi, als befragte Autorität, genehmiget diese Ansicht und vindizirt sie dem R. Iehuda im KuSri I. 76—77, wo Natur »2L2 mit der Göttlichkeit attribuirt wird. Obgedachter Referent wundert sich daher über die Inkonsequenz deS Buche- L"n, daS hier die Natur vergöttert und ib. Resp. 93 an Wunder glaubt. Unseres Erachtens unterliegt es aber keinem Zweifel, daß Sie, geehrtester Herr Redakteur, die Sonder- und Erhabenheit GorteS über die Natur, auch im Namen deS KuSri zu lehren ein unbestreitbares Recht haben; denn so lehrt auch wirklich •»1772 IV. §. 3. unter Vielem nur Folgendes: riinion b272 172»2 -nro n-'pib« ■'pib&o ,23V72i cnncn rr Nim n"*> v>b« 2-2^132 trbsisrr 720737 mVsa *7732 b« b2« ,7277732 D’OTTKrr ,’271N7 , 2227b r7773l772773 2737173 «7277 , I77N7227 b2 7«32*> *'72*>2 «7*7^7 ,b« ^72^ 2''b*'«2 *77732 ^73 1737b *77227 ,2^«712N nVTSTS n*773 7b 07717722773 2737*7737 7Bip2 «77772 727*>»7D'’ »7372 2"»7 N12t»27 *pl «IN 2272 «ip*» 2N7 .rcb2n y« *7» 727“ip 7271p 727ip Der Kommentar “J72T72 13L « führt die Worte Jes. 10, 15. an: „Wird sich die Art rühmen gegen den der da hauet damit? Brüstet sich die Säge gegen den der sie ziehet?" Ebenso wenig wie diese Werkzeuge Menschliches in sich haben und dennoch durch Menschenkraft zweckmäßig bewegt werden, hat auch die Natur Göttliches in sich, während sie dennoch durch Gottes Willen in Thätigkeit gesetzt wird. Noch scharfer unterscheidet KuSri ibid. §.13 zwischen dem phi, losphifchen und jüdischen Monotheismus in dem eben besprochenen Sinne. Auch haben Chacham Zwi und David Nitu nichts weniger als Pantheismus gelehrt, denn D. N. vertheidigt sich und sagt: er wollte nicht lehren, daß die plastischen Naturphänomene Attribute GotteS seien; sondern dem Pöbel gegenüber, der die Natur von Gott völlig trennt, als wenn Erstere ein eigenes für sich bestehendes Dasein hätte, wollte er behaupten, daß daS AgenS der Natur die unmittelbare Kraft GotteS sei; hiermit ist noch nicht Gott mit diesem Agens identifizirt oder aus demselben ein Attribut Gottes gemacht, sondern lediglich die Totalität der.Natur dem unmittelbaren Willen GotteS unterworfen, wie eS auch KuSri I. 77 lehrt, dies approbirt Chacham Zwi und wir bekennen diese Wahrheit nebst der Erhabenheit und Unvergleichlichkeit Gottes mit der Natur in unseren täglichen Gebeten und besonders in den Glaubensartikeln. Auch MaimonideS M. N. I. K. 70 erläutert diese Wahrheit und unterstützt sie mit dem weisen Spruch der Rabbinen im Midrasch: Gott ist das Wohnhaus der Welt, die Welt ist aber nicht das Wohnhaus GotteS, 737»73 77327» y«7 77327» 272 y»73 «727 .272b b£t3 227127 *p«7 227lb 'bEE 27227 Sehr schön und meines Erachtens hier passend ist eine Stelle im Midrasch L 'v l"72: Als Gott zu Moses sprach*): „Ich bin Gott deiner Väter," da sagte Moses: WaS verlangst du von mir, Vater? Hierauf antwortete Gott: (Nenne mich nicht „Vater") „Ich bin nicht dein Vater, sondern Gott deiner Väter" — mit diesen kurzen und sinnreichen Worten find alle Dependenzenlehren und jede Art Pantheismus aus dem Zudenthume verwiesen. I. Löwy. *) *y2« ^2: « 272'pil 72 12«? "•27273 72p273 «2« 2773 .*p2« ->2772« «2« Anzeigen. Zu bevorstehenden Ostern 1853 wird in der hiesigen, verbunden mit der doberaner Gemeinde, die Slelle als Religionslehrer, Dorbeler und Schächter vakannt. Die hierzu qualisizirren Personen bitte ich, sich baldmöglichst in portofreien Briefen oder persönlich bei mir zu melden. Cr öp e l in (Mecklenburg-Schwerin), den 14. Dez. 1852. I. Levetzow, als Vorsteher. Zur Erläuterung der in No. 47—49 der Allg. Ztg. deS IudenthumS erlassenen Bekanntmachung, betreffend die Besetzung der zu Ostern hier vakant werbenden Stelle eines Kantors rc., fugen wir hinzu, daß dieses Amt außer dem angeführten Fixum von 250 Thlr. noch jährlich an erttaordinären Einkünften eine nachgewiesene DurchschnittSsumme von 175 Thlr. einträgt. Außer diesem bewilligt die Gemeinde zu einem Substitute bei dem Schächterdienste, für dessen Leistungen als Gemeinde- und Synagogendiener, und für das von dem Kantor zu haltende Schullokal einen jährlichen Zuschuß von resp. 25 und 20 Thlr., behält sich auch, bei anerkannt vorzüglicher Leistung in dem Schulunterrichte, und namentlich bei voll-