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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1838-06-07 · Heft 68 (7.6.1838) · p. [Seite]

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
2 (1838)
Issue
Heft 68 (7.6.1838)
Date
1838-06-07
Page
[Seite] (sequence 1)
Language
German
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No. G8. II. Jahrgang. MlAeMLMk Zeitung -es Zudcnthumü. Ein unparthensches Organ für alles jüdische Interesse. (Mit König!. Sächsischer allergnädigster Eoncession ) Leipzig, den 7. Juni 1838. Aeitzrrrgsrrachrichte». Prag, LI. Mai. (Privatmitth.). Die sonst in allen Synagogen üblich gewesene Verlesung des Verbotes, wonach den Juden an den drei Abenden der Feier des h. Johann von Nepomuck der Besuch der Brücke und der anstoßenden Gassen untersagt wurde, ist für dieses Jahr unterblieben. ©. —. Die Verwaltung des neuen israelitischen Bethauses hat neuerlichst einen glanzenden Beweis gegeben, wie sie ihre Sendung wohl begreife, und Humanität ihr Losungswort sei. Kaum als der in seinem 72. Lebensjahre verstorbene Oberrabbine Samuel Kau der bestattet war, veranlaßt der hochherzige Vereins-Direktor H. Leopold Edler von Lämel, unter Mitwirkung des Vorstehers H. David Fischet, auf die Anregung des H. vr. Sachs, aus der Mitte des Vereins die Sicherstellung einer jahrl. Pension von 300 Fl. CM. für die Hinterbliebene Wittwe des verschiedenen Oberjuristen. Ein neuer Beleg, wie der intelligente Theil der Gemeinde, unbekümmert um die Meinungsverschiedenheit, die Humanität als ihren obersten Grundsatz anerkenne, wogegen es scharf zu rügen ist, daß jene einflußreichen und wohlhabenden Gemeindeglieder, welche die Grundsätze des Verstorbenen mit den ihrigen für identisch hielten, und sich für Anhänger desselben ausgaben, gerade da zurücktraten, wo es der That bedurfte, und gar nicht oder gar spärlich zu der gedachten Pension beitrugen. 8apienii sat. Prag, 22. Mai. (Privatmitth.). Im Anfänge dieses Monats hat die k. k. Stadthauptmannschaft ein Rescript wegen eines allgemein einzuführenden geregelten Gottesdienstes an die Gemeindevorsteher und Oberjuristen erlassen, welches den Beweis der wahrhaft väterlichen Gesinnung unsrer Regierung gibt, und das mich zu glücklich gemacht, als daß ich Ihnen .nicht die allgemein interessi'cenden Stellen hier gleich mittheilen sollte. „Aus den vorhergegangenen Verhandlungen ist es den Herren Jsraelitengemeindevorstehern sowol als auch den Religionsvorstehern der prager Gemeinde bekannt, daß die Stadthauptmannschaft den höheren Auftrag erhalten habe, ununterbrochen dahin zu wirken, daß das begonnene Werk des verbesserten isr. Gottesdienstes immer vorwärts schreibe, daß die weder für die Zeit, noch für die gegenwärtige Bildung der Israeliten passenden Borurtheite der Vergangenheit allmalig behoben und die Religionsübungen sowol, als auch die öffentlichen Lehren jenen Grundsätzen entsprechen. welche der reine Glaube, der gelauterte Sinn für die Wahrheiten der Religion, für die Erhebung des Geistes und eines frommen Lebenswandels erfordern, wobei — allerdings auch dft religiösen mit den politischen Rücksichten in Einklang gebracht werden müssen." — „Nehmen Sie den in der Zeitung des Judenthums No. 28 und 29 an. 1838 enthaltenen Aufsatz über die Verhältnisse der Jsraelitengemeinde in Prag zur Hand, der nicht zu verkennende Wahrheiten über mehre noch herrschende Mißbräuche enthält, und prüfen Sie ohne Leidenschaft und Vorurtheil die gemachten Bemerkungen, so muß zugestanden werden, daß die bessere Ueberzeugung zum Theil nur an der Gewohnheit, an dem Hange für das Hergebrachte, an dem Mangel einer für das Allgemeine zureichenden besseren Lehre, zum Theil aber an eingewurzelten Vorurtheilen scheitere, welche dem wahren Glauben nur hindernd entgegen treten; endlich in dem'.Eigenstnne einzelner Glieder ihren Grund haben, welche schon deshalb keine Würdigung verdienen, weil sie den allerhöchsten Anordnungen, den politischen Vorschriften und der Ueberzeugung höherer Bildung entgegen treten, das Gute nicht nur hindern, sondern vielmehr zur Beförderung des Nichtguten beitragen." — „Es werden daher die Herren Jscaelitengemeindevorsteher mit den unter Einem hierzu aufgeforderten Herren Religionsvorstehern angewiesen, eine gemeinschaftliche Zusammentretung zu veranlassen und jene Maßregeln in Ueberlegung zu nehmen, durch welche der Gottesdienst in allen Synagogen geordnet werden könnte." — „Diese Berathung wird somit blos in dem Interesse sammtlicher Gemeindegliedec angeordnet, sie soll ihnen den Beweis geben, daß die öffentlichen Behörden jeden positiven Zwang zur Abstellung von Mißbräuchen und Jnconvenienzen vermeiden und nur dahin wirken wollen, daß die Gemeindeglieder durch reelle Ueberzeugung zu den nothwendigen Verbesserungen gebracht werden mögen; denn gegründet auf diese lassen sich dann auch leichter die Verbesserungen und Ausdehnungen politischer Verhältnisse erzielen, während es sich die kn veralteten Gebrauchen und Vorurtheilln verharrenden Israeliten nur selbst zuschreiben müssen, daß die politischen Behörden so manche wohlgemeinte Vorschläge unbeachtet lassen müssen, da nur allgemeine Fortschritte, Ausbildung und verbesserte Cultur auch allgemeine Verbesserungen der politischen Verhältnisse zulassen." # t Sie werden mir gestehen, daß so leicht kein Aktenstück aufzufmden sein wird, wo ein so milder, intelligenter Geist weht. __

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