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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1837-10-03 · Heft 79 (3.10.1837) · p. [Seite]

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
1 (1837)
Issue
Heft 79 (3.10.1837)
Date
1837-10-03
Page
[Seite] (sequence 1)
Language
German
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I. Jahrgang. SHCCjg£Utgitl£ N0. 'S'9. Zeitung des Iirdeuthrnus. Ein unpartheiisches Organ für alles jüdische Interesse' in Betreff'von Politik, Religio«, Literatur, Geschichte, Sprachkuude und Belletristik. (Mit Köoigl. Sächsischer allergvädigster Conceffrou.) Redacteur: Verlag von Dr. Ludwig Philippson, Baumgärtners Buchhandlung "israelitischer Prediger in Magdeburg.' KA Leipzig. L e ip z i g, den 3. October 1837. Diese Zeitung erscheint wöchentlich 3-Mal. Dienstags, Donnerstags und Sonnabends, und wird jährlich 78 Bogen in Quart incl. des DitelS, Registers u. s. w. umfassen. In Gemäßheit des Zwecks,"derselden die Allgemeinste Verbreitung zu gebe», ist der Preis äußerst niedrig: mit 2 Thlr. 12 Gr. für den Jahrgang — i Thlr. 6 tzr. für sechs Monate — is Gr. für das Vierteljahr, angefeet worden. Für dieses Jahr wird keine ganzjährige Subscrivtion angenommen. Alle Buchhandlungen, Postämter und Zcituaaserreditionen nehmen Bestellungen an; der Hauptspedrtiom für beide Letztere har sich die Köuigl. Sachs, wohllöbl. Zeitungs- Expedition allhier unterzogen. Politik. Zeitungsnachrichten. Frankreich. Nach der ausführlichen Darstellung der Ausgaben des Cultusministcriums in Frankreich .im Zahre 1838, gibt das 13. Cap. folgmde detaillirte Ausgaben für den israelitischen Cultus an. 1) Besoldungen. 1 Großrabbiner des Centcalconststoriums zu Paris 6,000 Fr. 7 Oberradbiner der Consistorien von Paris, Metz, Stoßburg, Bordeaux, Nancy, Colmar und Marseille, jeder zu 3000 Fr.. 21,000 - 1 ministre - ofiiciant ober Gemeinde- Rabbiner 2,000 - 6 id. zu 1000 Fr. jeder. 6,000 - 1 id. zu ... 800 - 4 id. zu 700 Fr. jeder. 2,800 - 10 id zu 600 Fr. jeder .. 6,000 - 3 id. zu 500 Fr. jeder. 1,500 - 17 id. zu 400 Fr. jeder. 6,800 - 48 id. zu 300 Fr. jeder.. ♦ ♦ 14,400 - 98 Rabbiner-erhalten eine Summe von 67,300 Fr. Vermehrung, um im Jahre 1338 einige neue Rabbiner zu bezahlen. 2,200Fr. 69,500 Fr. Äbzuziehen für Vacanzen.. . 1,000 - - 68,500 Fr. Das Gesetz vom 8. Febr. 1831 vervrdnete, daß vom 1. Januar 1831 an gerechnet, die Diener des israelitischen Cultus aus dem öffentlichen Schatze Besoldungen erhalten sollten. Eine königl. Ordonnanz vom 22. Marz 1831 setzte die Besoldung bes Großrabbiners des Central-Consistormms zu Paris aus 6000 Fr. und der Oberrabbiner der Departement«!-Consistorien auf 3000 Fr. fest. Eine Ordonnanz vom 6. August 1831 bestimmte folgendermaßen die Besoldungrn der Gemeinde-Rabbiner: Transport 68,500 Fr. »SEBmrt die allgemeineBevölkerung der Gemeinde, in welcher der Rabbiner residirt, 5000 Seelen und darunter beträgt, so werden bewilligt: 300 Fr., wenn die Zahl der darin lebenden Jftaelilen 200 bis 600 ausmacht; 400 Fr. bei 600 bis 1000 Israeliten, und 600 Fr. bei 1001 Israeliten und darüber. Für 5000 bis 25,000 Seelen allgemeiner Bevölkerung werden die Besoldungen um 100 Fr. vermehrt. Die Synagoge zu Paris wird zwei v»inistres officiants haben, der erste, erhalt 2000, der zweite 1000 Fr. Besoldung.« 2) Ausgaben für rabbinische Centralschule . 9,000 Fr. 3) Entschädigungen dem Central-Consisiorium und mehreren Departemmtal-Consistorien für Derwaltungskosten... . 7,500 - Bis daher wurden nur dem Central-Consistocium in Paris 4000 Fr. jährlich für die Verwaltungskostm bezahlt. Im 1.1838 werden dieser Summe 3,500 Fr. beigefugt für ähnliche Kosten mehrerer Departemeutal-Consistorien, welche keine Hilfsmittel haben, um sie zu bestreiten. 4) Hilfsgelder, um zu den Arbeiten an den Synagogen beizutragen... 5,000 Fr. Grsammtfumme für den israelitischen Cultus 90,000 Fr. Im Jähre 1837 waren demselben 80,000 Fr. bewilligt; er erhalt also für 1838 eine Vermehrung von 10,000 Fr. Rom, 13. Sept. Das viario widerspricht den von der Gazetta, di Venezia gegebenen Nachrichten aus Rom von einer beabsichtigten Plünderung des Judenquarriers, von wo sich das Volk nach dem Palasie des General-Schatzmeisters begeben haben sollte. Beides sei eben so unwahr, als der Bericht, daß sich die Römischen Aerzte geweigert hätten, den Cholerakranken Beistand zu leisten. (Wir verweisen [ demnächst auf unfern Artikel aus Lyon. D. Redact.)

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